DER LANGKAU-PROZESS
Doppelmord in Harrislee
Todeszeitpunkt bleibt ungeklärt - kein Erbstreit der Eltern
Harrislee. Die Ungewissheit für die Hinterbliebenen wird bleiben: Bis zum Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (OLG) waren die Großeltern der im Februar 2009 in Harrislee ermordeten Marie L. (7) gegangen, um den genauen Todeszeitpunkt ihrer Enkeltochter und deren Mutter Ricarda L. (36) rechtlich einwandfrei feststellen zu lassen.
Die Zeitangaben der Großeltern sah das OLG zwar für plausibel an, sah sich dann aber nicht in der Lage, den genauen Todeszeitpunkt zu ermitteln. Denn: Sicher bekannt ist nur der Zeitraum, in dem der Tod der beiden Opfer eingetreten sein muss. Und dieser Zeitraum wurde nun auf Antrag der Großeltern in das Sterberegister eingetragen.
Umstände und Motiv bis heute unklar
Thomas L. hatte seine Frau Ricarda und die gemeinsame Tochter Marie mit zahlreichen Messerstichen getötet. Er habe im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, stellte das Schwurgericht fest. Das Urteil: Freiheitsstrafe.
Doch die genauen Umstände und auch das Motiv blieben bis heute unklar. Klarheit aber wollten die Eltern von Thomas L. zumindest über die Todeszeitpunkte von Schwiegertochter und Enkelkind bekommen. Am Amtsgericht Flensburg versuchten sie zu erreichen, dass in den Sterbeurkunden der Zeitpunkt des Todes der kleinen Marie auf 18.55 Uhr festgelegt wird, der ihrer Mutter Ricarda auf 18.50 Uhr. Um erbrechtliche Ansprüche sei es ihnen dabei nicht gegangen, wehrt sich Ehepaar L. gegen entsprechende Presse-Berichte. Darin hatte es geheißen, dass es den Großeltern allein darauf ankomme, festzulegen, dass die kleine Marie länger gelebt habe als ihre Mutter. Dann nämlich hätte zunächst das Mädchen den Nachlass ihrer Mutter geerbt. Nach ihrem Tod würde er heute den Großeltern zustehen. Es wurde sogar berichtet, die Großeltern würden das Erbe bereits einklagen.
Kein erbrechtliches Verfahren
"Tatsächlich gab und gibt es aber kein erbrechtliches Verfahren", sagt der Anwalt der Familie, Burkhard Gerling. Und auch das OLG bestätigt, man habe keine Kenntnis von einem Streit um das Erbe, wie er in verschiedenen Medienberichten dargestellt wurde. Und: Wenn es den Großeltern tatsächlich darum ginge, an den Nachlass zu kommen, dann müssten sie "ein Verfahren über die erbrechtliche Auseinandersetzung anstrengen".
Davon aber ist bis heute nicht die Rede. "Meine Mandanten haben mit keiner Zeile und keinem Wort jemals Erbansprüche nach Ricarda und Marie L. geltend gemacht", stellt Rechtsanwalt Gerling klar, "sie haben auch weiterhin nicht vor, dies zu tun". Ihr Sohn Thomas L. ist von der Erbfolge ausgeschlossen.
(shz)





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