DER LANGKAU-PROZESS

 

Urteil im Doppelmord-Prozess

Langkau muss 15 Jahre hinter Gitter

28. Mai 2010 | 06:30 Uhr | Von Anja Werner

Urteil im Langkau-Prozess: 15 Jahre Haft für Mord in zwei Fällen. Foto: Sörensen

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„Die kleine Marie hatte noch nicht mal begonnen zu leben“, sagt  Wolfgang Köhler. Kurz zuvor verurteilt der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer des Flensburger Landgerichts ihren Vater Thomas Langkau (38) wegen zweifachen Mordes zu 15 Jahren Gefängnis. Mit diesem Urteil endet gestern ein Prozess, der bundesweit  schockiert und fassungslos gemacht hat. Langkau nahm sein Urteil mit ungläubigem Blick auf.

Mit mehr als 150 Messerstichen hat Thomas Langkau am 16. Februar 2009 seine Ehefrau Ricarda (36) und seine Tochter Marie (7) getötet. Blut- und  Stichspuren zeigen, dass sich beide heftig gewehrt haben. Doch gegen die körperliche Überlegenheit des nun Verurteilten hatten sie keine Chance. „Die Kammer ist überzeugt, dass der Angeklagte als Mörder gehandelt hat“, sagt Köhler. Er glaubt Thomas Langkau nicht, dass er von den „Hells Angels“ massiv bedroht wurde. Sie hätten  eine unbedeutende Rolle  gespielt.

"Ein monströser, grandioser Abgang"

Das Blatt hatte sich für  Langkau am Tattag gewendet. Geschäftspartner und die „Hells Angels“ hatten sich von ihm abgewandt, er hatte Eheprobleme und  war pleite, was er seinem dominanten Vater nicht eingestehen konnte.  Deshalb  habe Langkau nach Auffassung der Kammer am Nachmittag des 16. Februar 2009 beschlossen, sich das Leben zu nehmen. Für den Richter steht entgegen der Aussage des Verurteilten aber fest, dass  Langkau seine Familie in einem „monströsen, grandiosen Abgang“ mit in den Tod nehmen wollte.

„Dadurch sollten auch seine Widersacher bestraft und unter Gewissensdruck gesetzt werden“, sagt Köhler. Das passe zur massiven, pathologischen Persönlichkeitsstörung, die der psychologische Gutachter bei Langkau festgestellt hat. „Ein solches Gemetzel spricht für einen psychischen Ausnahmezustand“, so der Richter.  Die Kammer komme deshalb  an einer verminderten Schuldfähigkeit nicht vorbei. Eine lebenslange Haft sei dadurch ausgeschlossen.

"Das Urteil bezieht sich nur auf die Tat, nicht auf die Schuld"

Beide Morde habe Langkau aus niederen Beweggründen begangen. „Er hat seine Familie für ein Fanal instrumentalisiert, sich hemmungslos zum Herrn über Leben und Tod erhoben“, sagt der Richter. Heimtückisch habe Thomas Langkau aber nur seine arglose Frau getötet. „Marie hätte die Gefahr erkennen und weglaufen können“, begründet Köhler. Stattdessen warf sich das blond gelockte  Mädchen schützend vor seine   Mutter.

Für den Mord an  seiner Ehefrau verurteilte die Kammer Langkau zu 13, für den Mord an seiner Tochter zu 12 Jahren Gefängnis. Zusammengefasst zu den 15 Jahren, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte wegen Totschlags  auf zehn bis zwölf Jahre Haft plädiert. Wird sie Revision einlegen? „Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung prüfen“, sagt Anwalt Andreas Thiel.

Wolfgang Köhler gibt zu, dass dieser Fall  die erfahrene Kammer menschlich tief betroffen hat. „Das  Urteil bezieht sich nur auf die Tat, nicht auf die Schuld, die Thomas Langkau auf sich geladen hat“, betont er. Auch gegenüber Ricarda Langkaus Mutter, die gestern erstmals neben ihrer Anwältin Platz nahm – direkt gegenüber von Thomas Langkau. Ihre Blicke konnte er nicht erwidern.

 

LESERKOMMENTARE

M LUX 27.05.2010 16:30

Na also !

Wäre auch echt ne "Sauerei", wenn es laut Urteilsspruch kein MORD gewesen wäre! Das juristische Strafmaß ist komplett ausgeschöpft worden. Mehr geht ja leider nicht. Aus moralischer Sicht ganz klar: Minimalstrafe !!!
Fazit: Die Schuldner bekommen keinen müden Cent und der "DOPPELMÖRDER Thomas LANGKAU" liegt dem Steuerzahler bis auf weiteres auf den Taschen. Im Knast sollte er sich verkriechen, da steht er nämlich in der Hierarchie ganz unten.

B. BÖDECKER 27.05.2010 18:17

Bravo!

Gebe M Lux absokut recht, dass das moralische Urteil minimal ausfällt. Die Lütte wäre dann 22(und ihr ganzes Leben noch vor sich) , wenn L aus dem Knast kommt. Aber auch ich freue mich, dass es nicht als Totschlag galt! Und freue mich auch, dass der Herr Richter nicht auf eine Unterbingung(wg. der neg.Kindheit des L. ) einging.
Somit wird L ein Pronlem in der Hiearchie haben, Das wollte sein RÀ vielleicht vermeiden, aber schadet L nichts, jeden Tag Angst haben zu müssen. Seine Frau/Tochter hatten sie auch!

B. BÖDECKER 27.05.2010 18:41

Nachtrag: LEIDER

gibt es in dem StGB nicht 2x lebenslänglich! Für jeden Tod eines Menschens!

DER SEHER IM STURM 27.05.2010 18:49

Dummsülzen

Mannomann was für ein Glück, dass die Fachjuristen hier auch zu Wort kommen. Das Urteil ist gerecht. Ende.....

MARTIN PETERSEN 27.05.2010 22:57

Spätestens 2019 ist er wieder draußen

Man vergisst hier wohl, dass zeitige Freiheitsstrafen in der Regel nach 2/3 zur Bewährung ausgesetzt werden. (Bei lebenslangen Freiheitsstrafen ist die Vollzugspraxis dagegen 18-22 Jahre.) So sitzt Herr L effektiv maximal 10 Jahre, von denen er 1 schon rum hat. 2019 ist er wieder in unserer schönen Stadt unterwegs...

HAUKE STAMMER 28.05.2010 07:05

Glück gehabt

Einmal zugestochen und es ist Mord, 150 mal zugestochen und es ist "eine Ausnahmesituation". Schon toll, diese Justiz-Logik...

B. BÖDECKER 28.05.2010 18:12

Jaja

uns Seher im Turm,grosse Sprüche klopfen, aber nicht den Mut, sich mit seinem Namen zu melden

MISTER PO 28.05.2010 19:15

Rechtsstaat

Ich denke, dass man aus fühlender Mensch, der sich emotional mit diesem Fall beschäftigt, immer zu der Erkenntnis kommt, dass diese Strafe im Vergleich zum Schicksal der Opfer zu mild ist. Allerdings muss man berücksichtigen, dass das Gericht nach den Gesetzen unseres Landes zu entscheiden hat und dies unabhängig und unemotional. Darauf sollten wir stolz sein, auch wenn es manchmal schwer fällt dies nachzuvollziehen. Aber gerade wir Deutschen sollten doch wissen, was es bedeutet, wenn man willkürlich und populistisch das Gericht zu Entscheidungen zwingt. Hört sich blöd an, ist aber so.

TONI MORRISSON 28.05.2010 20:59

Genau, Mister Po,

der Rechtstaat verlangt unabdinglich rationale Urteile.
Es ist doch erstaunlich, wie viele (Bild- und SHZ-) Zeitungsleser der Meinung sind, dass Rechtsprechung etwas mit Rache oder Vergeltung zu tun hätte.
Möglich, dass sie sogar ihre Kinder schlagen. Wer nicht hören will, muss fühlen.

ALFRED NEUMANN 29.05.2010 09:22

Jep, Mr. Po und Toni Morrisson

solange sie und ich nicht persönlich von diesen Tatbeständen betroffen sind, denken und handeln wir rational und unemotional.
Strafe und Sühne sind in Deutschland mittlerweile irrational und durchaus zu vernachlässigen.
Wer nicht hören will, muss fühlen ?, aber bitte nicht in good old germany.
Hört sich blöd an, ist aber so.

ASMO GREVE 29.05.2010 11:26

warum?

Warum wird so einer eigentlich noch als Familienvater betitelt? Und ja, 15 Jahre sind für so eine Tat viel zu wenig!

Das Kommentarforum ist für diesen Artikel geschlossen.


 

Leserkommentare

 

 

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