Gewerkschaften
Metallarbeiter: "Hier wird gestreikt"
Erbittert und modern geführt, entglitten und schließlich doch erfolgreich: Der schleswig-holsteinische "Ausnahmestreik" um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 1956/57.
Kiel / Lübeck / Flensburg. Der historische aus drei Teilen geschnittene Auszug stammt aus dem Film "Hier wird gestreikt", produziert von der Kieler Nordmark-Film in den Jahren 1956/57 im Auftrag der Industriegewerkschaft Metall. Denn 1956/57 erlebte Schleswig-Holstein einen bundesweit einmaligen Arbeitskampf: Von Oktober bis Februar streikten Beschäftigte der Metallindustrie des Landes ganze 114 Tage lang, so lang, wie seit 1905 und bis heute nicht wieder. "Wir wollen nicht länger Menschen zweiter Klasse sein" lautete ihre zentrale Forderung. Im Zentrum stand die Frage nach der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; es ging um einen weiteren Schritt zur Gleichstellung von Arbeitern mit Angestellten. Weitere Forderungen waren die Verkürzung der Arbeitszeit und die Zahlung eines Urlaubsgeldes. Um eine Lohnerhöhnung ging es nicht. Das war neu.
Am 24. Oktober begann der Streik in 15 Betrieben mit insgesamt rund 26.000 Beschäftigten. Die Metallgewerkschaft - in manchen Betrieben organisierte sie 90 Prozent der Arbeiter - verfolgte die neue Streiktaktik der "flexiblen Eskalation", bei der zunächst nur einige Betriebe in Schleswig-Holstein bestreikt werden sollten; 45.000 Metaller arbeiteten vorerst weiter. Die Streiks konzentrierten sich auf Betriebe der Schlüsselindustrie Schiffbau. Bis Januar 1957 wuchs die Zahl der bestreikten Betriebe auf 38 und die Zahl der streikenden Arbeiter auf rund 34.000 an.
Die Stimmung unter den Streikenden war kampfeslustig und gut. Auch ein Erfolg der "Streikkultur": Als eigene Zeitung erschienen die "Streiknachrichten" mit einer zeitgemäßen Mixtur aus Streikmeldungen, Reportagen aus den Streikorten, Karikaturen, der Comic-Serie "Hein Mück auf Streikposten" und Veranstaltungshinweisen. Auch das war außergewöhnlich: Kulturangebote hielten bei Laune, Kinos boten verbilligte Vorstellungen für Streikende, die "Streikrevue" gastierte in der Kieler Ostseehalle, für Kinder reiste ein Kaspertheater durchs Land und Frauen erlebten Modenschauen. Bundesweit sammelten Kollegen Weihnachtsgeschenke für Metaller-Kinder.
Die finanzielle Unterstützung der Streikenden war abhängig von der Dauer ihrer IG-Metall-Mitgliedschaft, den Familienverhältnissen und der Höhe der eingezahlten Beiträge. Zusätzlich bekamen Streikende Sonderzuwendungen wie Mietbeihilfen, Weihnachtsgeld, verbilligtes Mittagessen, Lebensmittelkarten und Kleiderspenden. Insgesamt belief sich die finanzielle Unterstützung auf 70 bis 80 Prozent der regulären Nettoeinkünfte; dennoch bedeutete der Streik große Opfer und knappe Kassen. Die Gewerkschaft bot Überbrückungskredite und ein Notgeld, das zu Weihnachten im genossenschaftlichen Konsum-Laden eingetauscht werden konnte. Wer aber nicht organisiert war, litt Not.
Mit zunehmender Dauer mischte sich die Politik ein. Ministerpräsident Kai-Uwe von Hassel (CDU) führte sechs erfolglose Gespräche mit den Streikenden. Im Dezember 1956 beriefen die Konfliktparteien Schlichter. Deren Vorschlag erschien der Gewerkschaft jedoch nicht akzeptabel. 97 Prozent der streikenden Metaller stimmten in einer Urabstimmung gegen den Vorschlag, der Streik ging weiter.
Ein erneuter Schlichtungsversuch, diesmal auf Einladung von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU), schien den Durchbruch zu bringen. Bei der Lohnfortzahlung machten die Arbeitgeber Teilzugeständnisse. In der nun folgenden Urabstimmung erlebte die IG Metall am 30. Januar 1957 ein Debakel: Trotz ihrer Empfehlung zur Annahme sprachen sich 76 Prozent der Stimmberechtigten gegen den Vorschlag aus. Nach 14 Wochen Streik erschien ihnen dieses "Bonner Abkommen" als zu dürftig.
Erst nach weiterer Nachbesserung kam in der 4. Urabstimmung am 9. Februar 1957 die für eine Fortsetzung des Streiks notwendige Dreiviertel-Mehrheit nicht mehr zustande; allerdings war immer noch mehr als die Hälfte gegen den Kompromiss. Fatal für die Gewerkschaft: Der Streik war beendet, aber Siegerstimmung herrschte nicht. Die sollte unser Film mit erzeugen.
Und aus der Distanz gewertet: Der Streik lieferte den Durchbruch in der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie wurde vereinbart, aber nach "Karenztagen" (noch nicht bezahlten Tagen) gestaffelt. 1957 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, mit dem die wesentlichen Vereinbarungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der gesamten Bundesrepublik Gültigkeit erhielten. Ein sozialpolitischer Meilenstein.
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