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Schärfere Gesetze

Weniger Waffen - aber immer wieder Verstöße

27. Januar 2013 | 00:00 Uhr | Von Julia Boecker, Schleswig-Holstein am Sonntag


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Wie ernst nehmen Waffenbesitzer die verschärften Waffengesetze? Seit 2009 gelten sie - doch die kontrollierenden Ordnungsämter registrieren nach wie vor Verstöße.

Kiel. Das Jagdgewehr hängt an der Garderobe, die Munition liegt griffbereit auf der Küchenfensterbank: Fälle, die für die Mitarbeiter der Ordnungsbehörden der Städte und Kreise in Schleswig-Holstein keine Seltenheit sind. "Bei einer Kontrolle haben wir sogar einen Revolver auf dem Fußboden hinter der Schlafzimmertür gefunden - geladen", sagt Malte Asmussen, Leiter der Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten beim Kreis Schleswig-Flensburg.

Alarmierende Fahrlässigkeiten, die - nach dem Amoklauf von Winnenden im März 2009 - kaum vorstellbar sind. Als Folge des Blutbads wurde das Waffengesetz in Deutschland verschärft, die gesetzlichen Vorgaben sind streng: Pistolen und Gewehre sind seitdem in zertifizierten Waffenschränken aufzubewahren; ihre Besitzer müssen - auch ohne berechtigten Verdacht - Kontrollen erlauben. Und doch registrieren die dafür zuständigen Ordnungsämter regelmäßig Verstöße gegen die Bestimmungen. Etwa in Ostholstein: Rund 250 der knapp 5000 Inhaber einer Waffenbesitzkarte wurden dort im vergangenen Jahr überprüft. Das Ergebnis: 115 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten; in 13 Fällen gab es sogar eine Strafanzeige, weil der Halter gegen das Waffengesetz verstoßen hatte. Und das, obwohl die Kontrolleure sich vorher angemeldet hatten.

Uneinheitliche Kontrollen

Auf welche Art und wie häufig kontrolliert wird, regeln die Ordnungsämter im Land ganz unterschiedlich. Sie allein führen auch die Statistik über die Hausbesuche, die sie registrierten Waffeninhabern abstatten. Dem Innenministerium liegen diese Zahlen nach eigenen Angaben nicht vor.

"Wir kommen unangemeldet", sagt etwa Malte Asmussen, nennt jedoch keine Zahl der Hausbesuche. "Angemeldete Kontrollen machen unserer Meinung nach keinen Sinn." Das sieht der Chef der Kieler Ordnungsbehörde anders. Manfred Rotzolls Kollegen verabreden grundsätzlich einen Termin. Etwa 200 absolvieren sie pro Jahr. Im Zuge einer "ersten Basiskontrolle", die bereits im vierten Jahr läuft und Ende 2013 beendet sein soll, werden sämtliche 1710 Waffenbesitzer der Landeshauptstadt abgeklappert. Um den Datenbestand der Behörde auf den aktuellen Stand zu bringen und die Aufbewahrung zu überprüfen. Bei letzterer hapert es in 40 Prozent der Fälle. "Das ist eine hohe Quote", räumt Rotzoll ein, "aber wir sind auf bestem Wege". Angemeldete Kontrollen seien ein Fortschritt gegenüber gar keinen Kontrollen, sagt er. "Wir wollen die Leute ja auch antreffen, und sie gedanklich auf den richtigen Weg bringen." Kiel sei mit seiner "systematischen, flächendeckenden Vorort-Überprüfung " - einer "freiwilligen Maßnahme" seiner Behörde - in Schleswig-Holstein am weitesten fortgeschritten, betont Rotzoll. "Unser Ziel ist, Waffen zu reduzieren. Und das erreichen wir so."

Abrüstung

Tatsächlich ist die Zahl der erlaubnispflichtigen Waffen seit 2009 stark zurückgegangen (siehe Grafik). Im Kreis Rendsburg-Eckernförde sogar um mehr als die Hälfte: Nannten damals noch 10.700 Bewohner zusammen rund 33.000 Schießeisen ihr eigen - drei Waffen pro Kopf - , sind es aktuell nur noch 14.387, verteilt auf 8000 Besitzer. "Die neuen, schärferen Bestimmungen haben massiv zum Abbau der Waffen beigetragen", stellt Manfred Marschall, Leiter des Ordnungsamts in Rendsburg, fest.

Auch im Kreis Rendsburg-Eckernförde werden Waffenbesitzer zurzeit überprüft, allerdings auf schriftlichem Wege. "Wir belehren sie per Brief über die Aufbewahrungsbestimmungen, fordern Fotos und Belege an, die zeigen, dass die Waffen korrekt verwahrt sind." Die Folge: Ein Großteil von Waffen, die zum Teil seit Jahren oder Jahrzehnten auf Dachböden oder in Abstellkammern gelagert worden seien, würden von den "Alt-Besitzern" abgegeben - oder beim Büchsenmacher unbrauchbar gemacht. Relativ wertlose Waffen, für die sich die Anschaffung eines teuren Spezialschranks nicht lohne, erklärt Marschall. "Auf diese Weise reduzieren wir die Zahl der Waffenbesitzer auf diejenigen Personen, die ein ’waffenrechtlich relevantes Bedürfnis’ nachweisen." Das heißt: Jäger, Sportschützen und Sammler.

Kontrollen stagnieren

Eine schriftliche Aufforderung, die ordentliche Aufbewahrung nachzuweisen, und "bei Bedarf" - wenn der Angeschriebe nicht reagiert oder es Zweifel an der Echtheit der Nachweise gibt - ein Nachfassen vor Ort: So praktizieren es fast alle Kreise.

Echte Kontrollen finden dagegen überwiegend "Anlass bezogen"statt. Im Bereich von Manfred Marschall und seinen Kollegen "im Schnitt einmal im Monat". Sechs (unangemeldete) Hausbesuche waren es vergangenes Jahr im Kreis Steinburg (2608 Waffenbesitzer).

Dass seit der Verschärfung des Waffengesetzes mehr kontrolliert wird, können die Behörden nicht behaupten: Sie melden konstante oder sogar sinkende Zahlen. Ein Grund sei die zusätzliche Arbeitsbelastung durch die Einführung des Nationalen Waffenregisters (siehe Infokasten), sagt Marc Trampe, Sprecher der Pinneberger Verwaltung. "Die Kollegen sind völlig überlastet", bringt es sein Plöner Kollege Björn Demmin auf den Punkt. Dort führt das Ordnungsamt - neben nicht näher bezifferten Anlasskontrollen - "in der Regel zwei Routinekontrollen pro Jahr" durch.

Mehr Gewalt

"Zu wenig", findet Karl-Hermann Rehr, Geschäftsführer der Polizeigewerkschaft Schleswig-Holstein. Er ist überzeugt: Die Gefahr, insbesondere für Polizisten, durch Schusswaffen verletzt oder gar getötet zu werden, wächst - trotz der sinkenden Zahl derer, die legal im Besitz von Waffen sind.

"Die Gewalt in der Gesellschaft nimmt zu, und die Hemmschwellen werden immer niedriger. "Die Kontrollen müssen besser werden", fordert er darum.


 

Leserkommentare

 
LOST IN GLÜCKSTADT 27.01.2013 11:17
WAFFENBESITZ IN DEUTSCHLAND GANZ VERBIETEN

Ein Armutszeugnis für unsere Politiker und unsere Verwaltung.

Übrigens stimmt die Tabelle nicht: der Kreis Plön hat trotz Landflucht bestimmt mehr als 13.000 Einwohner!

DER KIELER 27.01.2013 11:45
und die vielen illegale Waffen ?

Wie viele Verbrechen werden denn mit legalen Waffen ausgeführt und wie viele mit illegalen ? Meiner Einschätzung nach wohl überwiegend mit illegalen - oder ?
Wenn dem so ist, welche Absicht steckt hinter der Kontrolle ( Einschüchterung ? ) der legalen ?

ONLINEREDAKTION SHZ.DE 27.01.2013 11:46
Tabelle

Liebe(r) "Lost in Glückstadt",
die Zahl bezieht sich offensichtlich auf die Stadt Plön. Die Tabelle wird korrigiert.

Grüße
Hauke Mormann
Redaktion shz.de

UDO DAMERAU 27.01.2013 11:57
Ich bin kein Jäger, kein Sportschütze und habe keine/n Waffe/nschein, aber...

...sieht man sich die Tabelle einmal genauer an, so fällt auf:

Im Kreis RD / ECK kommen auf 7.968 Waffenbesitzer 14.387 Waffen
im Kreis Kiel auf 1710 Waffenbesitzer 12.917 Waffen.
wobei die Einwohner-Anzahlen nicht sehr voneinander abweichen.

´Auf dem Land´ hat demnach knapp jeder Waffenbesitzer 2 Waffen,
in der Großstadt sind es dagegen nahezu acht.

Sind die Sportschützen in Kiel so vielseitig, oder haben die relativ wenigen Jäger Kiel ein so vielseitige Jagdreviere, oder woran liegt es?

(Was soll man sonst bei dem Wetter machen - und beim Klima ist nix los!)

HORST RIEGER 27.01.2013 12:05
Das Problem sind die illegalen Waffen...

und da müßte der Herr Rehr von der Polizeigewerkschaft zugeben, das die Behörden dieses Problem mehr oder weniger "übersehen". Denn das einzudämmen und wirksame Kontrollen und Razzien durchzuführen ist bei der knappen Personaldecke überhaupt nicht möglich. Herr
Rehr sollte sich zudem einfach mal die öffentlich zugängliche BKA Statistik zum Waffengebrauch
zu Gemüte führen. Da würde er nämlich sehen, das Straftaten mit legalen Waffen so gut
wie nicht existent sind, sie liegen im untersten Promillebereich in Deutschland. Stattdessen hat man sich wieder, aus einem einzigen Anlass übrigens, die legalen Waffenbesitzer rausgepickt, eine Bevölkerungsgruppe die auch schon vor 2009 permanent kontrolliert wurde. Von der
Öffentlichkeit fast unbemerkt wurde dann für legale Waffenbesitzer das Grundgesetz
eingeschränkt in dem sie unangemeldete Kontrollen in ihren vier Wänden dulden müssen.
Jeder Straftäter hat mehr Rechte in diesem Land als ein unbescholtener Bürger. Und wenn
es wirklich um das Wohle der Bevölkerung ginge, dann müßten nach jedem kleinen Vorfall
im Straßenverkehr die Leute ihre Autoschlüssel unter Verschluß halten, darauf achten, das
niemand außer sie sonst an die Schlüssel kommen. Bei Verlust des Autos mit drakonischen Strafen rechnen, auch wenn sie nichts dafür könnten. Denn durch Autofahrer (Geisterfahrer)
sind allein im letzten halben Jahr mehr Menschen getötet worden, als in allen "Amok"läufen
zusammen. Nur um mal die Relationen vor Augen zu führen, über die wir hier sprechen.

KLAUS SCHMIDT 27.01.2013 13:21
Das Waffengesetz ist eine Farce!

Sehr richtig, Herr Rieger! Nur leider sind die Politiker darauf gedrillt so zu handeln, dass es Wählerstimmen bringt! Nicht darauf, wie es sinnvoll ist! Und da der gemeine Wähler leider über das Bildzeitungs-Niveau nicht hinauskommt, haben wir so blödsinnige Gesetze!

Den Sportschützen freut das "neue" Waffengesetz! Statt einzuschränken, erlaubt es jetzt nämlich dem Sportschützen sogenannte Mehrlader statt bisher nur Einzellader zu erwerben. Und das ohne weitere Bedürfnisprüfung.

Und wie Sie, Herr Rieger, schon erwähnten, darf der illegale Waffenbesitzer bei einer etwaigen Kontrolle an seiner Tür sagen: "Nein, tut mir leid, ich bin ILLEGALER Waffenbesitzer, ich brauche Sie nicht herein zu lassen, denn ich habe ein Recht auf die Unversehrtheit meiner Wohnung! Wenn Sie unbedingt kontrollieren wollen, dann bitte bei meinem Nachbarn, denn der ist LEGALER Waffenbesitzer! Der MUSS sie herein lassen!"

M LUX 27.01.2013 14:26
Schußwaffen sind kein Spielzeug...

@ Klaus Schmidt
Ihren Kommentar meinen Sie doch nicht ernst, oder?
Recht auf Unversehrtheit der Wohnung? Bei dieser Äußerung wird binnen kürzester Zeit die Polizei anrücken und Ihre Bude komplett auf den Kopf stellen! Noch nicht einmal ist ein Durchsuchungsbeschluß von Nöten, da Gefahr im Verzug vorhanden ist, da zu Vermuten ist, das Beweismittel zur Seite geschafft werden könnte! Wenn sich dann herausstellt, das es sich bei den aufgefundenen Waffen hierbei doch um legale Waffen handelt , dann ist der Straftatbestand "Vortäuschen einer Straftat nach §145d StGB" erfüllt! Fazit: Geldstrafe/Freiheitsstrafe und Einziehung des Waffenberechtigungsscheines und Sicherstellung der Waffen. Zukünftig wird es auch nicht mehr möglich sein, legaler Waffenbsitzer zu werden, da das polizeiliche Führungszeugnis belastet ist.
Abgesehen davon möchte ich darauf hinweisen , daß der Amoklauf von Winnenden durch Unachtsamkeit eines "legalen Waffenbesitzers" ausgelöst wurde!
Ich persönlich begrüße diese (unangemeldeten) Kontrollen, denn als "legaler Waffenbesitzer" sollte man nicht nur physisch, sondern auch psychisch dazu in der Lage sein mit Schußwaffen umzugehen! Das ist dann aber bestimmt nicht der Fall, wenn sich Waffenbesitzer u.a. nach §145d StGB kriminell verhalten!

MATTHIAS RUGULLIS SCHORNSTEINFEGER 27.01.2013 14:38
@Klaus Schmidt

"Den Sportschützen freut das "neue" Waffengesetz! Statt einzuschränken, erlaubt es jetzt nämlich dem Sportschützen sogenannte Mehrlader statt bisher nur Einzellader zu erwerben. Und das ohne weitere Bedürfnisprüfung."

Ja, und? Langwaffen besitzen so ziemlich genau NULL deliktsrelevanz. Für die "Innere Sicherheit" spielt das überhaupt keine Geige, wieviele legale Langwaffen irgendwo im Tresor stehen. Das Problem sind illegale Kurzwaffen.

Von daher geht die ganze Debatte völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei.

HORST RIEGER 27.01.2013 17:47
Andere Dinge sind auch kein..

Spielzeug, Herr Lux. Und das was Herr Schmidt ein wenig überzogen dargestellt wird, ist, das ein Straftäter mittlerweile mehr Rechte hat, als ein unbescholtener Bürger. Die Verhältnismäßigkeiten in diesem Land stimmen nämlich nicht mehr. Das ist unser Probelm. Wir brauchen auch keine neuen und schärferen Waffengesetze, wir bräuchten mal eine wirksame Kontrolle der Idioten die hier so frei rumlaufen. Letztens erzählte mir ein Jagdfreund in Berlin von seiner Kontrolle. Zwei Herren suchten in seinem ruhigen Vorortstadtteil auf und kontrollierten. Seine Frage dann, ob denn auch in Kreuzberg und Neukölln sowas auch durchgeführt würde, waren die beiden Herren vom Ordnungsamt mehr als entsetzt. NEEEIIINN, sowas könne man dort auf keinen Fall machen, da geht ja kaum die Polizei ohne eine Hundertschaft rein, wenn überhaupt. Also nee, das ginge wirklich nicht und zogen von dannen. Das ist keine Realsatire, leider. Dagegen spüren legale Waffenbesitzer auch bei Delikten die überhaupt nichts mit dem Waffenrecht zutun haben, die volle Härte des Staates. Schon eine Verurteilung ganz gleich wofür, führen ab 60 Tagessätzen automatisch zur Unzuverlässigkeit und damit zur Einziehung der Waffenbesitzkarten. Wie gesagt, die Verhältnismäßigkeiten in diesem Lande...

MICHAEL CREMER 27.01.2013 18:46
Naja, manche verstehen keinen Sarkasmus

Werter Herr Lux,
Ihnen scheinen doch wertvolle Informationen entgangen zu sein die gerade das Salz in der Suppe der Intrigen und infamen Falschinformationen gegen legale Waffenbesitzer ausmachen.
Zum einen sind legale Waffenbesitzer mehrfach kontrolliert und werden dies inzwischen auch laufend.
Zum anderen ist die Zahl der illegalen Waffen laut Schätzungen in der Größenordnung zwischen 20 und 40 Millionen (je nachdem welchem GDP oder BDK-Vorsitzenden man gerade glauben mag) ca. 6 x so hoch wie die der illegalen Waffen.
Und hier finden Sie keine mehrfach überprüften politisch einwandfreien Mitbürger mehr sondern nicht in geringer Anzahl kleine und große Spitzbuben die diese Waffen für Ausübung von Macht gegen unbewaffnete Mitbürger teilweise hemmungslos einsetzen.
Gleichzeitig haben diese Spitzbuben ein Recht auf Unversehrtheit der Wohnung nach §13 GG. Ein Zutritt ist den Ordnungskräften nur nach Erteilung eines Durchsuchungsbeschlusses möglich. Die im Gesetz verankerte Durchsuchung mit Gefahr im Verzuge wird nur äußerst selten ausgeübt, da schlaue Verteidiger dies zu hohen Prozentsätzen rumdrehen und die Durchsuchung dann nicht anerkannt wird und ggf. zu einem Bumerang gegen KP und SA genutzt wird.
Jetzt kommt aber der mehrfach überprüfte und seit vielen Jahren unbescholtene Waffenbesitzer. Der muss den Herrschaften der Ordnungsbehörde - ausser zur "Unzeit" seine Türen öffnen und Einlaß gewähren. Hinzu kommt auch noch fatalerweise, dass aus der "Aufbewahrungskontrolle" (also Nachschau der Tresore und Munitionsaufbewahrung) eine Durchsuchung aller Räume des Hauses gemacht worden ist. Nein, nicht weil man etwas gefunden hat, Nein, weil man unbedingt etwas finden wollte und wenn es eine zufällig herunter gefallene Patrone unter dem Kleiderschrank ist. Wehrt sich der legale Waffenbesitzer gegen diese "kleine Hausdurchsuchung", so wird ihm gedroht seine Zuverlässigkeit abzuerkennen und somit die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen.
Finden sie das Gerecht??

FRANK W. 27.01.2013 19:11
@HORST RIEGER

Ich vermisse noch etwas, nämlich, dass Waffeninhabern bei Verlust der Fahrerlaubnis wegen Alkohol am Steuer sofort der Waffenschein mit abgenommen wird.
Leider machen hier Ordnungsamt und Strassenverkehrsbehörde keinen Datenabgleich.

THOMAS MUELLER 28.01.2013 13:00
Nicht konsequent

Ich vermisse auch etwas, nämlich das gleichzeitige Verbot von Alkohol. Waffen und Alkohol haben etwas gemeinsam, kein Mensch braucht das zum Leben, der Mißbrauch
ist gefährlich, und es kommen dabei Menschen zu Tode. Durch Alkohol noch mehr, als durch Waffen. Wer hier nur einseitig ein Verbot von Waffen fordert ist eine Opportunist, der nach dem St.Floriansprinzip handelt.
Wer A sagt muss auch B sagen, oder die Klappe halten.



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