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Tierquälerei

Leid im gesetzlichen Dunkelfeld

06. Januar 2013 | 14:40 Uhr | Von Heike Wells, Schleswig-Holstein am Sonntag


Vollkommen verängstigt: "Moorle" mag nicht mehr raus gehen, ihr Schwanz ist nur noch ein Stummel - und bandagiert. Foto: rie

Vollkommen verängstigt: "Moorle" mag nicht mehr raus gehen, ihr Schwanz ist nur noch ein Stummel - und bandagiert. Foto: rie

Hunde, die durch ausgelegtes Gift verenden, oder Katzen mit verstümmelten Schwänzen: Tiermisshandlungen werden in Deutschland meist als singuläre Vorfälle behandelt.

Kiel. Drei Hunde verenden in Flensburg elendig durch ausgelegtes Gift. In Westerrönfeld kehrt Katze "Moorle" schreiend und mit verstümmeltem Schwanz nach Hause zurück. In Jevenstedt lässt ein Landwirt 30 Tiere im Stall verhungern. Fälle von Tierquälerei wie diese aus Schleswig-Holstein allein in diesem Jahr schrecken auf. Nach den aktuellen Meldungen hört man jedoch meist nichts mehr davon. Aber was steckt dahinter? Was sind das für Menschen, die Lebewesen Leid und Schmerzen zufügen? Eine Spurensuche.

Erste Anlaufstelle ist die Polizei. Gibt es zum Thema Tierquälerei, über die Bearbeitung der jeweiligen Fälle in den zuständigen Polizeistationen hinaus, weitere Erkenntnisse oder Erhebungen? "Nein", lautet die Antwort von Lothar Gahrmann, dem Sprecher des Landespolizeiamtes: "Es gibt nicht einmal eine Statistik." So grauenhaft die Taten seien, aus Polizeisicht gelten sie als singuläre Vorfälle und nicht als "herausragende Straftaten".

Ausnahme waren die sogenannten Pferderipperfälle zwischen 1993 und 2003 in und um Niedersachsen - Fälle, an die man sich durch aktuelle Meldungen erinnert fühlt: In Hessen sucht die Kriminalpolizei derzeit nach einem Tierquäler, der allein in 2012 mindestens sechs Pferde schwer verletzt hat. Wie jetzt vermutete die Polizei auch damals in Niedersachsen einen Serientäter, darum wurden alle Vorkommnisse zentral erfasst und ein psychologisches Profil erstellt, erinnert sich Katrin Umlauf, Leiterin des Tier-, Natur- und Jugendzentrums Weidefeld bei Kappeln und Referentin beim Deutschen Tierschutzbund. Nicht zuletzt wegen der steigenden Fallzahlen beschäftigt sich der Tierschutzbund mit einem Phänomen aus dem Themenfeld Tierquälerei: mit dem Animal Hoarding.

Animal Hoarding

Denn nicht nur spektakuläre Gewaltausbrüche gegen Tiere sind Tierquälerei. Auch das Schlagen oder Treten eines Hundes zählt dazu, das Vernachlässigen von Tieren, ob Pferd oder Hamster - und die vielen Taten, die hinter verschlossenen Türen stattfinden, über die die Öffentlichkeit nie etwas erfährt. Hier tut sich ein Abgrund in Form einer Dunkelziffer auf, die niemand auch nur schätzen kann.

Denn anders als etwa in den USA existiert in Deutschland so gut wie keine systematische Betrachtung, keine Forschung zum Thema Tierquälerei, bestätigt Andrea M. Beetz. Die Diplom-Psychologin ist eine der wenigen, vielleicht die einzige Wissenschaftlerin, die sich hierzulande kontinuierlich mit Fragen der Mensch-Tier-Beziehung beschäftigt. Das Defizit mag unter anderem daran liegen, "dass man bei Mensch-Tier-Themen interdisziplinär arbeiten muss", das heißt, das mehrere Fachgebiete beteiligt sind, vermutet Beetz - und dafür hätten lange Zeit sehr wenig Forschungsmittel bereitgestanden.

Belastbare Daten aus Deutschland gibt es bisher fast ausschließlich zum Animal Hoarding, etwa aus einer Dissertation, die der Tierschutzbund initiiert, betreut und finanziell gefördert hat. Danach sind allein vom krankhaften Sammeltrieb jährlich mehr als 50.000 Tiere betroffen. Seit 2008 widmet sich eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe dem Thema, im Mai dieses Jahres hat der Tierschutzbund in Weidefeld einen Workshop unter anderem mit Vertretern von Behörden, Tierärzten und sozial-psychiatrischen Einrichtungen ausgerichtet.

Tierquälerei ist Sachbeschädigung

Eine der Erkenntnisse sei, dass fast ausschließlich Frauen krankhaft Tiere horten - zu drei Vierteln nach Angaben des Tierschutzbundes. Passive Gewalt als Sache der Frauen, aktive Gewalt die der Männer? "Ja, dieses Bild aus der Humanpsychologie lässt sich ganz grob auch auf die Tierquälerei übertragen", bestätigt Andrea Beetz.

Letzte Station der Suche: der Gesetzgeber. "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund quält oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt", heißt es in Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes. Das Quälen oder Verletzen eines fremden Tieres erfüllt laut Paragraf 303 des Strafgesetzbundes zugleich den Tatbestand der Sachbeschädigung.


 

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