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Versichertenkarte vergessen

Weggeschickt von der Kinderärztin

22. August 2012 | 10:10 Uhr | Von Mirjam Rüscher


Vanessa (4) geht es wieder gut. Aber Sandra Kurz und ihr Vater Jürgen Zielinski können immer noch nicht fassen, dass die Ärztin die Kleine nicht behandeln wollte. Foto: rüscher

Vanessa (4) geht es wieder gut. Aber Sandra Kurz und ihr Vater Jürgen Zielinski können immer noch nicht fassen, dass die Ärztin die Kleine nicht behandeln wollte. Foto: rüscher

Sandra Kurz war mit ihrer Tochter beim Arzt, doch weil sie ihre Versichertenkarte nicht dabei hatte, sei die Vierjährige nicht behandelt worden.

Pinneberg. Sandra Kurz hält ihre vierjährige Tochter im Arm. Drückt sie an sich. Vanessa geht es wieder gut. Doch vor einigen Wochen hatte sich ihre Mutter große Sorgen um sie gemacht. Vanessa hustete, hatte Fieber, fühlte sich schlapp. "Sie war sehr wackelig auf den Beinen. Also sind mein Vater und ich mit ihr zu unserer Kinderärztin gefahren", berichtet Sandra Kurz. Doch in der Praxis erlebte die Familie dann die böse Überraschung: Da sie ihre Versichertenkarte nicht dabei hatte, habe sich die Pinneberger Ärztin geweigert, Vanessa zu behandeln.

Für die Familie unfassbar, die Ärztin habe sie weggeschickt. "Ich wusste nicht, was ich machen soll. Also sind wir mit Vanessa ins Krankenhaus gefahren", berichtet Sandra Kurz. In der Pinneberger Klinik wurde dann eine Diagnose gestellt: Lungenentzündung. Zwei Tage lang wurde die Vierjährige stationär behandelt.

"Unterlassene Hilfeleistung ist kein Kavaliersdelikt"

"Die Ärztin kennt uns schon seit Vanessas Geburt. Aber das wollte sie auf einmal nicht mehr wissen", sagt Kurz, Empörung schwingt in ihrer Stimme mit. Zunächst habe sie mit der Sprechstundenhilfe der Praxis gesprochen. Dann sei die Ärztin hinzugekommen und habe das Mädchen gesehen. Doch sie habe es nicht einmal genauer angeschaut. Sandra Kurz schüttelt den Kopf. Dabei habe Vanessa im vergangenen Jahr schon einmal eine Lungenentzündung gehabt. Die Kinderärztin habe um die Vorgeschichte gewusst.

Die Eltern der Vierjährigen sind entsetzt über das Verhalten, und sauer. "Unterlassene Hilfeleistung ist kein Kavaliersdelikt", sagt Vater Roland, der zum Zeitpunkt des Vorfalls selbst im Wedeler Krankenhaus lag. Deshalb hat die Familie bei der Pinneberger Polizei Anzeige gegen die Ärztin erstattet. Diese erklärt auf Nachfrage: "Da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, werde ich mich dazu nicht äußern." Für Familie Kurz steht unterdessen fest: "Wir werden uns eine neue Kinderärztin suchen. Nie wieder gehen wir da hin."


 
Leserkommentare
 
JOERG BECKMANN 22.08.2012 11:41
Und was sagt die Ärztin?

Wenn es tatsächlich so war, wie in dem Bericht geschildert, scheint das Verhalten der Ärztin tatsächlich empörend. Die hier so veröffentlichte Geschichte hat jedoch einen entscheidenden Fehler: Es fehlt eine Stellungnahme der beschuldigten Ärztin. Falls diese sich trotz Anfrage nicht geäußert haben sollte, müsste auch das in dem Bericht vermerkt werden. "Bevor du urteilst, höre beide Seiten", dieser alte Spruch meines Vaters (Polizeibeamter) ...sollte auch für alle Journalisten gelten! Ich bitte den Bericht entsptreechend zu ergänzen!

MONIKA K. 22.08.2012 12:01
Was sagt die Ärztin dazu?

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: "Deshalb hat die Familie bei der Pinneberger Polizei Anzeige gegen die Ärztin erstattet. Diese erklärt auf Nachfrage unserer Zeitung: "Da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, werde ich mich dazu nicht äußern." "

JOERG BECKMANN 22.08.2012 12:13
Entschuldigung!

@ Danke für die entsprechende Kritik, Monika K. Sie haben vollkommen recht! Ich ziehe hiermit meine Kritik zurück. Und bitte um Entschuldigung. In der Tat hatte ic h den entsprechenden Absatz sogar gelesen, doch ---wie Sie schon geschrieben haben: "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil".

UDO DAMERAU 22.08.2012 12:27
Wer schreiben kann, ist besser dran, wenn man ihn/sie verstehen kann.

"Diese erklärt auf Nachfrage..."
Bezieht sich das ´Diese´ auf die Polizei oder auf die Ärztin oder gar auf das vorherige Subjekt ´Familie´?

MONIKA K. 22.08.2012 12:50
Wer schreiben kann ...

Ein Bezug bezieht sich immer auf das Letztgenannte, in diesem Fall also die Ärztin.
So, für heute genug geklugscheißert ... ;-)

. MOTZKI 22.08.2012 12:53
Versichertenkarte vergessen???? Das wirft Fragen auf.

Hat die Familie überhaupt eine Krankenversicherung? Vielleicht nein, und die Ärztin wußte das?

JOERG BECKMANN 22.08.2012 13:25
Geschichte bleibt unklar

Also, mein Fehler bleibt mein Fehler.- Ich hätte genauer lesen müssen...es bleibt
jedoch auch die Frage, was wirklich die Ärztin veranlasst hat, so zu handeln, wie möglicherweie (? keine Ärztin handeln sollte...oder anders formuliert: wie klug es von ihr war, mit dem allgemeinen Hinweis auf ein schwebendes Verfahren, jede Stellungnahme zu verweigern... Es kann ja wirklich sein, dass sie stichhaltige Gründe hatte, so zu handeln, wie sie handelte....Insofern war sie möglicherweise schlecht beraten, gar nichts zu sagen...Jedenfalls bleibt ohne ihre Stellungnahme die Geschichte nachwievor unklar.

OLGA MÜLLER 22.08.2012 13:40
unmöglich

finde ich das Verhalten der Ärztin. Lt. Artikel kennt sie das Kind bzw. die Familie bereits gut 4 Jahre! VK vergessen? Kann schon mal vorkommen. Da der Vater zu der gleichen Zeit im Krankenhaus lag, wird diese Familie wohl solche gültigen VK besitzen.
Frau Doktor sollte sich mal fragen, ob hier nicht Behandlung vor Karte gehen sollte, ein kleines KInd einfach so wieder wegzuschicken, schäm, schäm. Wo bleibt die Menschlichkeit?
Oh Deutschland du kinderfeindlichfreundlich Land.
Ich spare ja auch schon auf meine zweite Segelyacht.
Wie war das mit dem Eid des Hippokrates? Ach ja, den muß man heute nicht mehr machen.

JOERG BECKMANN 22.08.2012 13:56
Bitte keine Vor-Urteile!

Das genau @ Olga Müller war genau das, was geschieht, wenn eine Sache nicht ausreichend aus der Sicht beider Seiten (Für und Gegen)) geschildert wird: Sie verurteilen jetzt die Ärztin, obwohl wir alle nur die Stellungnahme der Patienten-Seite kennen. Das ist im klassischen Sinn nichts weiter als ein Vor-Urteil. Oder wissen Sie genau über die betreffende Ärztin Bescheid? Und kennen Sie genau die Gründe, warum sie so handelte, wie sie handelte? Reine Vermutungen helfen da nicht. Und allgemeine Ärzte-Beschimpfung auch nicht....Wohlgemerkt: Ich bin kein Arzt, noch kenne ich die Ärztin....

OLGA MÜLLER 22.08.2012 14:22
@ Herr Beckmann

das war kein Vorurteil, sondern meine Meinung.
Mutter mit krankem Kind kommt zur Kinderärztin, diese schickt Mutter/krankes Kind wieder weg, welche Gründe sind so wichtig, als das eine Ärztin ein krankes Kind wegschickt? Fehlende VK? Praxisschluß? Kein Termin? Fragen über Fragen. Für mich alles nicht maßgebend. Das Kind war krank und mußte untersucht und behandelt werden. Möglicherweise hätte die Mutter, was ich zweifelsohne getan hätte, hartnäckiger sein müssen.................Mögichkeiten gibt es immer

JOERG BECKMANN 22.08.2012 14:55
Möglich aber auch nicht möglich

@ Olga Müller. Das ist wahr. Doch Ihre Meinung könnte doch auch ein voreiliges Urteil sein - selbst wenn viel für Ihre Meinung spricht...auch Sie kennen die Sachlage eben nicht genau...

. MOTZKI 22.08.2012 15:21
@OLGA MÜLLER

Dass der Vater im KKH war ist doch kein Beleg dafür, dass Versicherungsschutz existiert. Wer weiß was die Ärztin schon alle erlebt hat. Bei Aldi kriegst auch keine Ware wenn du keine Kohle hast und EON dreht auch den Strom ab wenn nicht bezahlt wird.

GERHARD STAHL 03.02.2013 07:49
Männer : schreibt sich solchen Blech. Karte vergessen : als Privat einbuchen, dann

Karte nachreichen und es gibt keine Privatrechnung. Bleibt es bei der Privatrechnung,
weil keine Karte vorhanden und wird die Privatrechnung nicht bezahlt, reden wir
über Eingehungsbetrug im Sinne des §§ 263 StGB.
Also : kommt mal runter von Euerer Palme.



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