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Schadensersatz für "Hells Angels"

Steuerzahlerbund fordert Aufklärung

27. Februar 2013 | 12:24 Uhr | Von dpa


In der Halle in Altenholz befand sich ein Lager für Tatoo-Bedarf. Foto: dpa

In der Halle in Altenholz befand sich ein Lager für Tatoo-Bedarf. Foto: dpa

Rocker-Ermittlungen: Die Polizei hatte im Fundament einer Lagerhalle vergeblich nach einer Leiche gesucht. Wegen der abgerissenen Halle fordert die Eigentümerin Schadensersatz vom Land.

Kiel. Es sollte ein Schlag gegen die "Hells Angels" sein - und wird jetzt zum teuren Nachspiel für den Steuerzahler. Nach den bekanntgewordenen Schadensersatz-Ansprüchen für den Abriss einer Lagerhalle im Zuge der Ermittlungen gegen die Kieler Rocker fordert der Bund der Steuerzahler eine Bilanz des Innenministeriums.

"Knapp ein Jahr nach dem größten Einsatz in der Polizeigeschichte des Landes haben die Bürger ein Recht zu erfahren, was bei dem Schlag gegen die Rockerkriminalität herausgekommen ist", sagte Verbandsgeschäftsführer Rainer Kersten am Mittwoch. Es gehe darum, ob der Aufwand im Frühjahr 2012 überhaupt gerechtfertigt war. Schließlich sei es noch zu keinem Verfahren gekommen.

Aussage beruhte nur auf Hörensagen

Die Eigentümerin des Objekts, eine Lebensgefährtin eines Rockers, fordere vom Land rund 500.000 Euro Entschädigung, hieß es am Mittwoch in informierten Kieler Anwaltskreisen. "Der Anspruch ist grundsätzlich anerkannt", bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft, Heinz Döllel. Derzeit wird offenbar noch geprüft, in welcher Höhe die Forderung erfüllt wird. Spezialisten der Polizei hatten nach einer Razzia im Mai 2012 in der Lagerhalle für Tätowierbedarf die Leiche des vermissten Türken Tekin Bicer (47) aus Kiel-Gaarden gesucht. Dazu war zunächst das Fundament zersägt, später die gesamte Konstruktion abgetragen worden.

Gefunden wurde allerdings nichts. Ein Rocker-Aussteiger hatte der Staatsanwaltschaft gesagt, Bicer sei ermordet und seine Leiche in Altenholz vergraben worden. Sein Wissen beruhte aber nach eigenen Angaben nur auf Hörensagen. Für den Steuerzahlerbund geht es deshalb nun um die Frage, ob der Aufwand im Frühjahr 2012 überhaupt notwendig war. Schließlich sei es im Nachgang des Einsatzes noch zu keinem neuen Verfahren gekommen.


 
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