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Zählerstände
Das lange Warten auf den Ableser
Wer zu dem angekündigten Ablesetermin nicht kann, sollte sich mit seinem Versorger in Verbindung setzen. Foto: Jens Büttner
"Eine Zeitangabe für einen ganzen Tag ist in Deutschland leider üblich", sagt Peter Lischke von der Verbraucherzentrale Berlin. Gleiches gelte für die Wartung oder den Austausch von Zählern und Geräten. Dafür müsse eine "angemessene Zeitspanne" vorgegeben werden, die mehrere Stunden umfassen könne.
Wer nicht zu Hause sein kann, sollte versuchen, den Termin zu verschieben, rät Lischke. "Das kann man probieren. Aber es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass man einen Termin zu einer bestimmten Zeit bekommt." Eine weitere Möglichkeit sei, einen Nachbarn zu beauftragen oder den Zähler selbst abzulesen. "Sonst wird der Stand geschätzt."
Wird ein Zähler ausgetauscht, sollte man sich unbedingt den alten und neuen Zählerstand notieren. "Der wird vom Auswechsler mitgeteilt, aber man sollte ihn sicherheitshalber immer aufschreiben", rät Lischke. Wenn Mieter bei zwei vorgegebenen Terminen nicht zu Hause waren, kann es passieren, dass sie die Kosten für den dritten Termin übernehmen müssen. "Der Mieter ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Zähler gewechselt werden kann", sagt Lischke. Tut er das nicht, könnten die Anfahrtskosten auf ihn abgewälzt werden.
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Bin der Meinung, dass der Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung sowieso die Anfahrtspauschalen der diversen Firmen trägt, die übers Jahr gesehen mit mehr oder weniger planbaren Zeitfenstern auftauchen und mehr oder weniger gesprächsbereit für einen beiden Seiten passenden Termin sind.
Oder, Kalle ? Was sagt der Makler als Mann vom Fach dazu ?
Oder besch... uns unsere Hausverwaltung, wenn sie diese Anfahrtspauschalen für Ablese- und Wartungs-/reinigungstermine weitergibt ?