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Einbürgerung von Linker

Streit um Jannine Menger-Hamilton verschärft sich

26. Februar 2010 | 16:55 Uhr | Von dpa

Victor Perli, Abgeordneter der niedersächsischen Fraktion Die Linke (von links), Jannine Menger-Hamilton, Pressesprecherin der Linksfraktion im Landtag in Schleswig-Holstein und Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Anders als bislang dargestellt war Schünemann doch mit dem Einbürgerungsfall von Jannine Menger-Hamilton befasst. Foto: dpa

Anders als bislang dargestellt war Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) doch mit dem Fall Jannine Menger-Hamilton befasst.

Die Linke im niedersächsischen Landtag forderte daraufhin eine Sondersitzung des Innenausschusses in der kommenden Woche. Die Fraktion warf Uwe Schünemann (CDU) vor, sein Kampf gegen die Linke grenze an "Besessenheit". Auch SPD und Grüne reagierten empört. Das Innenministerium teilte dagegen mit, das Einbürgerungsverfahren laufe "ordnungsgemäß". Die 31 Jahre alte Jannine Menger-Hamilton ist Fraktionssprecherin der Linken im Kieler Landtag.

Schünemann positioniert sich besonders stark gegen die Linkspartei, seit Menger-Hamilton 2008 in den Landtag einzog. Die Bedrohung durch den Linksextremismus hält er für eine unterschätzte Gefahr.

"Man kann eine Einbürgerung nicht mehr rückgängig machen"

Menger-Hamilton, deren Eltern aus Großbritannien und Italien kommen, ist aktives Mitglied der Linkspartei, soll aber dem gemäßigten Flügel angehören. Im Oktober 2007 hatte die Frau, die mit ihrem Mann in Laatzen wohnt, bei der Region Hannover einen deutschen Pass beantragt. Der Verfassungsschutz, der die Linkspartei in Niedersachsen beobachtet, hatte aber Bedenken gegen eine Einbürgerung. Der Fall ist seit mehr als zwei Jahren in der Schwebe. Die Region Hannover will nun aber "in absehbarer Zeit" darüber entscheiden.    

Zudem wurde am Freitag bekannt, dass der niedersächsische Landtagsabgeordnete der Linken, Victor Perli, 2007 eingebürgert wurde - die Verfassungsschützer hätten hier sicher Zweifel angemeldet. Die Sicherheitsbehörden stufen den Abgeordneten als linksextrem ein. Aber die zuständige Einbürgerungsbehörde in Wolfenbüttel habe vergessen, die bundesweit vorgeschriebene Regelanfrage beim Verfassungsschutz zu stellen - "obwohl Anhaltspunkte, die im Rahmen einer Regelanfrage zutage getreten wären, vorlagen", teilte Ministeriumssprecher Klaus Engemann mit. Konsequenzen hat das Versäumnis der Behörde nicht. "Man kann eine Einbürgerung nicht mehr rückgängig machen", sagte Engemann.

Das Innenministerium betont, allein die Region Hannover sei zuständig

Er räumte am Freitag in Hannover ein, Schünemann sei im Mai 2008 vom Verfassungsschutzpräsidenten über das Einbürgerungsverfahren von Menger-Hamilton informiert worden. Am Mittwoch hatte es noch geheißen, der Minister habe keine Kenntnis davon. Schünemann werde auch nicht bei allen Einbürgerungsanfragen, bei denen es Bedenken des Verfassungsschutzes gebe, benachrichtigt. Nach einem Bericht des NDR war auf einem Schreiben in der Einbürgerungsakte von Menger-Hamilton der Vermerk zu lesen "...Ist mit der Hausleitung des MI abgestimmt."    

Die Linksfraktion in Hannover warf Schünemann vor, er wolle die Einbürgerung persönlich verhindern. Der Innenminister wirft der Linken verfassungsfeindliche Bestrebungen vor, in anderen Bundesländern wird die Partei nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Das Innenministerium betonte am Freitag erneut, allein die Region Hannover sei für die Einbürgerungs-Entscheidung zuständig. Allerdings hat das Innenministerium die Fachaufsicht über die Behörden.    

Auch SPD-Fraktionschef Wolfgang Jüttner reagierte empört: "Ein Verfassungsminister, der den Verfassungsschutz dazu missbraucht, einen politischen Kampfauftrag zu erledigen, hat sich moralisch selbst erledigt." Aus seiner Sicht ist offensichtlich, dass Schünemann ein Exempel statuieren wollte, weil er die Einbürgerung des Abgeordneten Perli nicht "verwinden" konnte. Die Linksfraktion forderte Schünemanns Ministerium auf, bis zu einer Sondersitzung des Landtags-Innenausschusses die Akten zu dem Fall offenlegen. Die Grünen-Fraktion wetterte, der Missbrauch des Verfassungsschutzes als "politisches Kampfinstrument" müsse gestoppt werden.


 

Leserkommentare

 
ROBERT HENNINGSEN 26.02.2010 17:43
Ellen

Die deutsche Staatsbürgerschaft kann nicht zurückgenommen werden!!
Warum eigentlich nicht??? Bei Vortäuschung falscher Tatsachen, schwerer Kriminalität müsste das doch möglich sein.
Aber in diesem Fall ist dieser Hinweis nur lächerlich und albern, da gibts ganz andere Fälle in D. Wenn ich schon lese: Deutsch-Afghane, Deutsch-Türke, Deutsch -Syrer usw. usw.
Zweierlei Maß

WIR SIND DAS VOLK! 26.02.2010 22:10
Zurück zu den Wurzeln

Selbstredend müßte eine verliehene Staatsbürgerschaft wieder eingezogen werden können. Bei wem sich später heraus stellt, daß er die Staatsbürgerschaft nur haben wollte um so besser gegen unser Land und unsere christlich-abendländische Zivilisation wirken zu können, sollte als warscheinliche Folge, den Entzug unserer Staatsbürgerschaft kennen können. Den einen oder anderen dürfte das zu Vernunft und Bemühungen bringen, gesteigert eigene Integrationsleistungen zu erbringen.

STEUER ZAHLER57 27.02.2010 09:37
ist sie ...........

.......... die deutsche Staatsbürgerschaft kann aberkannt werden.
Das ist in der Vergangenheit auch erfolgt und von deutschen
Gerichten bestätigt.

DER SEHER IM STURM 27.02.2010 16:19
An die Hilfsjuristen

Mannomann ERST schlau machen, dann kommentieren.
Schaut mal hier : de.wikipedia.org/wiki/Ausbürgerung
Auszug : "Aufgrund der Erfahrungen der NS-Zeit ist gemäß Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG die Ausbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich verboten. Die Staatsangehörigkeit darf demnach nur auf Grund eines Gesetzes entzogen werden und zudem gegen den Willen des Betroffenen nur dann erfolgen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.

Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) kann es allerdings zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kommen, z.B. beim nicht genehmigten Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25 I StAG) oder beim nicht genehmigten Eintritt in eine ausländische Streitkraft (§ 28 StAG). Wer eine fremde Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen erwerben will, benötigt vor Beantragung der ausländischen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung (BBG) nach § 25 II StAG (siehe Weblinks). Außerdem ist es z. B. möglich und zulässig, dass eine durch falsche Angaben erschlichene Einbürgerung widerrufen wird."

Es geht hier aner um eine EINBÜRGERUNG. Wenn Frau Jannine Menger-Hamilton keinerlei Bemühungen anstellen will, die demokratische Grundordnung abzuschaffen, dann spricht doch nichts dagegen, dass Sie einen eutschen Pass erhält.
"unsere christlich-abendländische Zivilisation" Jaja die liegt bei mir hinten im Keller, damit sie nicht kaputt gemacht wir. Was für ein Dünnsinn. Dann bete ich alter Atheist doch mal um mehr Hirnleistung auf diesem Planeten...... wird wohl nichts werden, aber der Glaube versetzt ja sogar Zwerge ...oder so....

ROBERT HENNINGSEN 27.02.2010 17:03
Einbürgerung

Ganz richtig, es geht um eine verweigerte Einbürgerung. Und der Grund dagegen ist der Oberhammer!! Aber da der Stern nun die Berichterstattung übernommen hat, dürfte sich die Wartezeit nun verkürzen.
Wie gesagt, ein Grund gegen die Einbürgerung und auch schon die überlange Wartezeit sind nicht zu begründen und nicht mit dem Gesetz zu vereinbaren.



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