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GEZ-Posse
Tote Katze soll TV-Gebühr berappen
Elmshorn. Es war ein sehr merkwürdiger Brief, der die Elmshorner Familie Hansen im Kreis Pinneberg jüngst erreichte. Absender war die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Adressiert war der Brief an Mascha Hansen. "Sie verdienen bereits eigenes Geld und halten im Haushalt Ihrer Eltern Rundfunkgeräte zum Empfang bereit? Liegt Ihr Einkommen (z. B. BAföG) über dem einfachen Sozialhilfesatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige von monatlich 287 Euro? Dann müssen Sie für die Rundfunkgeräte in ihrem Zimmer oder in dem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug extra anmelden."
So weit, so gut. Es gibt keine Mascha Hansen. Es gab einmal eine Mascha in dem Haus - allerdings ohne Nachnamen. Das war die Katze der Familie, die jedoch 2002 vor dem Haus der Hansens überfahren wurde. Deshalb ist der Brief nicht nur seltsam, sondern auch etwas makaber.
Im Namen der Katze Gewinnkarte ausgefüllt
Wie kann so etwas passieren? Weshalb verlangt die GEZ Geld von einer toten Katze? Ein Mitarbeiter der Einzugszentrale klärt auf: Die GEZ arbeite nicht nur mit den Einwohnermeldeämtern der Städte zusammen, sondern kaufe auch von entsprechenden Anbietern Adressen. Doch weshalb ist unter diesen Adressen die einer Katze?
Des Rätsels Lösung: Die Tochter der Familie Hansen hatte früher bei Preisausschreiben von Tierfutterherstellern den Namen der Katze (samt eigentlich nicht vorhandenem Nachnamen) sowie deren Alter angegeben. Und die GEZ hat offensichtlich hochgerechnet, dass Mascha nun im erwerbsfähigen Alter sein müsste.
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