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Klage gegen Internet-Riesen

Dithmarscher Buchhändler bezwingt amazon.de

24. Januar 2010 | Von Ralf Pöschus, Schleswig-Holstein am Sonntag

Buchhändler Dietrich Wienecke will sich nicht vom Branchenprimus das Geschäft durch ungleichen Preiskampf kaputt machen lassen. Stephanie Meyers' Buch gab den Ausschlag zum Prozess. Foto: Pöschus

Amazon.de unterbot im Internet immer wieder die gesetzliche Preisbindung für Bücher. Buchhändler Dietrich Wienecke aus Brunsbüttel zog vor Gericht - und gewann.

Brunsbüttel. Seine Kunden nennen ihn neuerdings "David", gratulieren zum Erfolg im Kampf um Gerechtigkeit: Der Brunsbütteler Buchhändler Dietrich Wienecke hat keinen geringeren als den Branchenriesen amazon.de in die Knie gezwungen.

Seit wenigen Tagen hält der 41-Jährige ein Urteil des Landgerichts Hamburg in den Händen, das den Marktführer des Online-Buchhandels verurteilt, sich an die in Deutschland geltende Preisbindung zu halten (AZ 312 O 258/09). Andernfalls, so das Gericht, werde Amazon mit einem Ordnungsgeld belegt. Und das, sagt Wienecke, liege irgendwo im fünf- bis sechsstelligen Bereich - pro Verstoß.

Zunächst eine einstweilige Verfügung

Der Richterspruch hat im Fall der Brunsbütteler Buchhandlung Schopf, deren Inhaber Wienecke ist, eine lange Vorgeschichte. Sie begann mit Kunden, die sich im Internet über ein bestimmtes Buch schlau gemacht hatten, dies dann aber bei ihrer Buchhandlung in der Koogstraße kaufen wollten. Bei der Bestellung gab es jedoch immer wieder Preisdifferenzen, war Amazon einen Euro günstiger. "Dann würde ich auch lieber im Internet kaufen", zeigt Wienecke Verständnis für Kunden, die ihm den Rücken kehrten. Doch diesen wirtschaftlichen Aderlass mochte er nicht akzeptieren. Wienecke begann im Jahr 2006, Amazon abzumahnen, erreichte schließlich über einen auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt eine einstweilige Verfügung gegen den uneinsichtigen Internet-Buchhändler. Doch der Brunsbütteler wusste: "Man muss ein Hauptverfahren hinterherschieben."

Ein Schritt mit gehörigen finanziellen Risiken. Allein Wieneckes Anwaltskosten belaufen sich auf 9000 Euro, plus Gerichtskosten wären bei einer Niederlage leicht 20.000 Euro futsch gewesen. Darum habe er sich auch lange überlegt, ob er diesen Schritt wagen soll. Als aber deutlich wurde, dass der Online-Riese (weltweiter Umsatz 2009: 33,5 Milliarden US-Dollar) einem schon ausgehandelten Vergleich plötzlich doch nicht zustimmen würde, war für den Brunsbütteler das Maß voll.

Amazon hält sich nicht an Verkaufsstart

Als dann Stephanie Meyers' Kultbuch "Biss zum Abendrot" auf den Markt kam, hielt sich Amazon nicht an den offiziellen Verkaufsstart, sondern brachte das Buch drei Tage vorher auf den Markt - um drei Euro günstiger. Selbst der Carlsen-Verlag habe nicht erfolgreich intervenieren können, berichtet Wienecke. Für ihn stand fest: "Dann fahren wir die harte Nummer." Er zog vor Gericht. Und bekam Recht.

Zwar ließen die Rechtsvertreter der Gegenseite auch da die Muskeln spielen, kündigten an, bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen zu wollen. Doch davor hat Wienecke keine Angst: Denn die Hamburger Richter schrieben Amazon ins Urteil, dass weitere Verstöße gegen das Preisbindungsgesetz sehr teuer würden.

"Ich bin immer noch zu einem Vergleich bereit"

Der Brunsbütteler Buchhändler will gar nicht großartig über das Urteil triumphieren: "Ich bin immer noch zu einem Vergleich bereit." Die Preisbindung gebe es nicht ohne Grund. "Sobald die ersten Hamburger Buchhändler aktuelle Bestseller billiger anbieten, beginnt auf dem Land das große Sterben der Buchhandlungen. Dann sind die in wenigen Jahren weg." Der Gesetzgeber wolle jedoch erreichen, dass auch in ländlich geprägten Regionen wie Schleswig-Holstein nicht jeder zum Bücherkauf in die Kreisstadt oder gar nächste Großstadt fahren müsse, erklärt Wienecke. Das Geschäft sei für Einzelkämpfer ohnehin schwer: "Wir verdienen 30 Prozent an einem Buch, Amazon 50 bis 60 Prozent." Wenn dann noch die Marge durch die Großen gekappt würde, bliebe nicht mehr genug über.

Was den Dithmarscher wurmt, ist das Verhalten des Dachverbands seiner Branche. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels habe Amazon all die Jahre stets mit Samthandschuhen angefasst. Und auch im Fall des Buches von Stephanie Meyers sei der Konzern lediglich aufgefordert worden, dieses Buch künftig nicht mehr zu Sonderkonditionen zu verkaufen. "Jedem anderen Buchhändler wäre diktiert worden, künftig gar kein Buch unter Preisbindung zu verkaufen." Da tut es gut, wenn Kollegen Glückwunsch-Mails senden, eine Genossenschaft von Buchhändlern weitere Unterstützung signalisiert und Kunden wie Johannes Wöllfert sagen: "Ohne Buchhandlung wäre die Stadt ärmer."


 

Leserkommentare

 
PER ANDERS 23.01.2010 21:53
wirklich ein Sieg ?

Dass eine kleinstädtische Buchhandlung wichtig ist, ist nicht zu bestreiten. Eine Preisbindung hat aber immer einen faden Beigeschmack - nämlich den Schutz von Pfründen, aber mit Sicherheit nicht die Wahrung von Gerechtigkeit. Was nützt letztendlich der Buchhandel vor Ort, wenn Bücher wegen der hohen Preise nicht mehr gekauft werden und der eigentlich geneigte Leser lieber triviale Verfilmungen erleidet, anstatt sich das teure Buch zu kaufen. Das vermeintliche Ziel des Gesetzgebers nützt dann auch nicht viel. Ich würde lieber die Gegenargumentation gelten lassen, das die Aufhebung der Preisbindung wieder mehr Menschen dazu bringt, sich Bücher zu kaufen - aber, wie gesagt das Sichern eigener Pfründe wird es zu verhindern wissen.



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