TOP-THEMA
Keine Markenprodukte für Lebensmittelgutschein
Eingeschränkte Auswahl für Hartz-IV-Empfänger
Mit diesem Gutschein wollte Thomas Rudolph einkaufen - bei Lidl war das problematisch. Foto: Nordmann
Kappeln / Süderbrarup. Eigentlich wollte Thomas Rudolph nur einkaufen. Zwar nicht mit Bargeld, sondern mit einem Lebensmittelgutschein - das mag, zugegeben, nicht so häufig vorkommen. Aber dass er so abgebügelt werden würde, wie es ihm dann widerfuhr, damit hatte er nun wirklich nicht gerechnet. Den Gutschein hatte Rudolph, seit Jahresanfang Hartz-IV-Empfänger, vom Kappelner Job-Center erhalten. Sein Wert: 30 Euro. Bei Lidl in Süderbrarup wollte man den Gutschein zwar akzeptieren - aber Rudolphs Auswahl aus dem Sortiment deutlich beschneiden. Für Hilke Richardsen vom Fachbereich Regionale Integration, der in der Kreisverwaltung für die Sozialzentren des Kreises zuständig ist, ein Ding der Unmöglichkeit.
Es war am Freitag, 13. Januar. Gemeinsam mit einem Freund machte sich Thomas Rudolph auf den Weg von Kappeln nach Süderbrarup, um in der dortigen Lidl-Filiale einzukaufen. Dass er kein Bargeld hat, um seine Lebensmittel selber zu zahlen, belastet ihn stark. Auch gesundheitlich. Rudolph ist blass, sein Kreislauf spielt immer wieder verrückt. "Ich bin extra nach Süderbrarup gefahren, um mich nicht in einem Kappelner Geschäft diesem Gefühl aussetzen zu müssen, nicht selber für meinen Einkauf aufkommen zu können", sagt er. Bei Lidl angekommen, sprach er eine Kassiererin an, wollte von ihr wissen, ob er mit einem Gutschein bezahlen könne. "Sie hat mir das Papier abgenommen und ist damit nach hinten verschwunden, vermutlich zum Filialleiter", erzählt Thomas Rudolph. Als sie zurückkam, habe sie ihn wissen lassen, dass er mit seinem Gutschein zwar einkaufen könne - allerdings keine Markenprodukte. Der Hinweis der Kassiererin war eindeutig: Erlaubt seien ihm nur Lidl-eigene Artikel. "Dass man mich so eingeschränkt hat, war das eine", erinnert sich Rudolph. "Das andere war, dass sie das auch noch quer durch den Laden gerufen hat." Am meisten aber stößt ihm Folgendes auf: "Es kann doch nicht sein, dass Lidl bestimmt, was ich esse und was nicht."
Drei Einschränkungen
Tatsächlich gibt der Lebensmittelgutschein im Din-A4-Format nur drei Einschränkungen vor: Der Nutzer muss sich ausweisen können. An ihn dürfen keine Zahlungen (also auch kein Wechselgeld) geleistet werden. Und er darf mit dem Gutschein weder Tabak noch Alkohol erwerben. Thomas Rudolph stellt klar: "Das ist alles nachvollziehbar und völlig in Ordnung. Aber was ich esse, bestimme ich immer noch selber."
Akzeptiert ein Geschäft den Gutschein, schickt es ihn anschließend mit dem Kassenbon ans Job-Center zurück, von dort erfolgt die Überweisung. Eine vom Ablauf her simple Geschichte - wenn auch Hilke Richardsen betont: "Wir können kein Unternehmen zwingen, diese Gutscheine anzunehmen. Aber die großen Ketten und Discounter arbeiten mit uns zusammen." Ein Lebensmittelgutschein sei dazu gedacht, die Versorgung mit dem existenziell Notwendigen sicherzustellen - "und natürlich greift man da auch mal zu einem Markenprodukt". Mit einem Gutschein einzukaufen, sei für viele Menschen "stigmatisierend genug", auch ohne in ihrer Auswahl beschränkt zu werden. "Kein Geschäft ist berechtigt, irgendetwas vorzuenthalten", sagt Richardsen. "Dieser Vorfall entsetzt mich sehr. Und ich werde das zum Anlass nehmen, unsere Sozialzentren zu informieren, damit sie unseren Klienten noch einmal klar machen, wozu sie ein Gutschein berechtigt."
Lidl bedauert Vorfall
Wozu Kunden bei Lidl im besten Falle berechtigt sind, zeigt ein kurzer Blick auf die firmeneigene Internetpräsenz. Dort ist unter den "Verhaltensgrundsätzen - Umgang mit Kunden" unter anderem dieser Satz zu finden: "Wir bieten unseren Kunden jederzeit die volle Verfügbarkeit aller Produkte unseres Sortiments." Vielleicht hatte Lidl-Pressesprecher Stephan Krückel dieses Leitmotiv ja auch im Kopf, als er zum Vorfall in der Süderbraruper Filiale deutlich Stellung bezieht. "Tatsächlich handelt es sich dabei um ein nicht korrektes Verhalten eines erfahrenen und langjährigen Mitarbeiters, das wir nicht tolerieren." Zwar sei der Mitarbeiter bislang noch nicht so häufig mit Lebensmittelgutscheinen in Berührung gekommen und habe den Umgang damit "frei interpretiert". Aber man werde nun intensiv mit ihm darüber sprechen und ihm das korrekte Vorgehen erläutern. Grundsätzlich gelte eine für alle bundesweit zirka 3300 Lidl-Filialen eine verbindliche Regelung, die besage, dass diese Gutscheine wie Bargeld zu behandeln seien. Die Filialmitarbeiter sollen sich zudem um eine diskrete Abwicklung bemühen. Krückel: "Wir bedauern diesen aktuellen Vorfall daher außerordentlich."
Worte, denen in der kommenden Woche Taten folgen sollen. Dann haben sich unter anderem ein Vertreter der Firmenzentrale aus Neckarsulm (Baden-Württemberg) und der Regionalleiter für Schleswig-Holstein in Süderbrarup angekündigt, um sich persönlich bei Thomas Rudolph zu entschuldigen. Der hat inzwischen seinen Gutschein - problemlos - bei einem anderen Lebensmittelgeschäft eingelöst, nimmt die Entwicklung aber dennoch anerkennend zur Kenntnis. Es ist ihm nicht darum gegangen, ein Unternehmen vorzuführen. Alles, was er wollte, war ein bisschen mehr Respekt für Menschen in einer schwierigen Situation. "Und so, wie man sich jetzt mir gegenüber verhält", sagt der Kappelner, "finde ich das sehr anständig".
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