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Private Krankenversicherung

Billigtarife plötzlich superteuer

05. Januar 2012 | 07:37 Uhr | Von Margret Kiosz

Vor allem Senioren treffen die drastischen Preiserhöhungen der privaten Kankenversicherungen hart. Foto: dpa

Dieter B. ist entsetzt: Sein Krankenkassenbeitrag hat sich in diesem Jahr um satte 38 Prozent erhöht. "Abzocke", schimpft der Kieler. Doch seine Situation ist kein Einzelfall.

Noch immer kocht die Wut in ihm hoch, wenn er auf seinen Kontoauszug schaut: 429 Euro muss Dieter B. jetzt Monat für Monat an die Private Krankenkasse überweisen, das sind 38 Prozent mehr als im Vorjahr. "Das ist reine Abzocke", schimpft der Kieler.

Kein Einzelfall: Zum Ärger vieler Kunden kündigten etliche private Krankenversicherer Ende vergangenen Jahres saftige Beitragserhöhungen an. Zu den Gesellschaften, die kräftig zulangen, zählen die Central, die Gothaer und die Mannheimer Krankenversicherung. Auch beim Deutschen Ring und der HanseMerkur gibt es teilweise Anpassungen im zweistelligen Prozentbereich. Viele Mitglieder, die sich einst wie Dieter B. durch Billig-Tarife von den Privaten locken ließen, bedauern jetzt diesen Schritt. "Am liebsten würde ich in die gesetzliche Krankenkasse zurückgehe , aber der Weg ist mir versperrt", so der Kieler.

Betroffene haben die Möglichkeit, den Beitrag wieder zu senken

Axel Kleinlein, Vorstandschef des Bundes der Versicherten (BdV), fasst die Lage als insgesamt verzweifelt zusammen. Viele Versicherte wüssten kaum mehr, wie sie die künftigen Beiträge überhaupt aufbringen sollen. Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale, befürchtet, dass sich insbesondere Versicherte im Rentenalter durch zu hohe Beiträge jenseits ihrer finanziellen Belastungsgrenze wiederfinden. In einem Fall habe sich ein Rentner gemeldet, der 55 Prozent mehr bezahlen soll.

Doch Betroffene haben die Möglichkeit, den Beitrag wieder zu senken. Die Variante mit dem voraussichtlich größten Einsparpotenzial ist der Wechsel in einen anderen Tarif beim gleichen Versicherer. "Sie haben jederzeit Anspruch darauf, in andere Tarife ihres Versicherers zu wechseln. Die bis dahin erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen nehmen Sie mit", heißt es bei BdV in Henstedt-Ulzburg . Weil Versicherungen oft mauern, rät Wortberg, die Kasse schriftlich zu einem Tarifwechsel aufzufordern und eine Antwortfrist zu setzen. Der Wechsel in einen anderen Tarif kann unter Umständen Einsparungen von einigen 100 Euro im Monat mit sich bringen. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist dabei nicht notwendig. Sollte der neue Tarif allerdings höherwertige Leistungen enthalten, sind für diese neuen Elemente Gesundheitsfragen zu beantworten. Man kann aber auch auf die Mehrleistungen verzichten. Kommt ein Wechsel nicht infrage, weil man bereits im günstigsten Tarif ist, bietet der Verzicht auf bestimmte Leistungen - wie etwa das Einbettzimmer in der Klinik - einiges an Sparpotential. Zur Beitragssenkung kann auch die Erhöhung des Selbstbehaltes führen.

Wechsel in den Basistarif lohnt sich nicht immer

Eine weitere Option ist der Wechsel in den Basistarif. Doch der lohnt nur dann, wenn der Beitrag für die reguläre Privatversicherung deutlich über 600 Euro im Monat liegt. In der Theorie soll sich der Basistarif am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. In der Realität jedoch liegt er teilweise deutlich darunter. Wer bereits vor 2008 privat versichert war, hat nach wie vor die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen in den Standardtarif zu wechseln. Dessen Beitrag liegt in der Regel unter dem des Basistarifs. Bevor man eine Entscheidung trifft, sollten auch die steuerlichen Konsequenzen geprüft werden. Weil seit 2010 fast der gesamte Beitrag von der Steuer abgesetzt werden kann, sinkt mit dem Beitrag auch die steuerrelevante Summe.

Ein Wechsel zu einem anderen Unternehmen ist vor allem für langjährig Versicherte meist nicht lohnend. Da es sich in einem solchen Fall um einen Neuvertrag handelt, wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt und der Beitrag nach dem aktuellen Alter berechnet. Hinzu kommt, dass die bisher angesammelten Alterungsrückstellungen für den Versicherten verloren sind. Selbst wenn die Police nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen wurde, kann, nur einen Teil der Rückstellung en mitgenommen werden.


 

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