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Vorwurf der "Abzocke"
Aus für umstrittenes Awo-Projekt
Neumünster. Das Haushaltshilfe-Projekt der Arbeiterwohlfahrt lief seit knapp zwölf Jahren. Bis zu 15 auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelbare Frauen leisteten in Ein-Euro-Jobs bis zu vier Stunden pro Woche Dienst bei 58 größtenteils bedürftigen Kunden in Neumünster. Doch von heute an ist damit Schluss. Nach Irritationen über Einnahmen, die ein gemeinnütziges Tochterunternehmen der Arbeiterwohlfahrt (Awo) aus diesen Dienstleistungen erzielte (wir berichteten), wird das Projekt "nach eingehender Prüfung" sofort eingestellt. Darauf haben sich jetzt das Dienstleistungszentrum (DLZ) der Agentur für Arbeit in Neumünster und die Awo Service gGmbH in der Stadt geeinigt.
Bei dem umstrittenen Projekt der Awo-Tochter verrichteten zuletzt sieben Ein-Euro-Jobber in der Stadt Hilfe im Haushalt und leichte Betreuungsdienste. Dafür erhielten die Frauen zusätzlich zum Arbeitslosengeld 1,25 Euro pro Stunde, die Awo aber ließ sich die Dienste mit acht Euro pro Stunde bezahlen. Eine Klientin sah "Abzocke" und wandte sich an die Öffentlichkeit, worauf der Fall bundesweit für Aufsehen sorgte und Wirtschaftsexperten sowie die Agentur für Arbeit auf den Plan rief.
"Voraussetzung der Wettbewerbsneutralität nicht gegeben"
Die Ergebnisse der Prüfung, die die Arbeitsagentur daraufhin angekündigt hatte, stellen zumindest teilweise das Renommee der Arbeiterwohlfahrt wieder her: "Wir haben uns keinesfalls bereichert", bekräftigte Hans-Jürgen Damm, Geschäftsführer der Awo Service gGmbH. "Die Awo hat kostendeckend gearbeitet und keine Gewinne erzielt", bestätigte DLZ-Geschäftsführer Rolf-Dieter Brüggen, der aber ebenso deutlich machte: "Da für acht Euro Stundenlohn ein Haushalt sich auf dem regulären Beschäftigungsmarkt eine Haushaltshilfe suchen kann, ist die Voraussetzung der Wettbewerbsneutralität nicht gegeben."
Auch der örtliche "Konsenskreis Arbeitsmarkt" war entgegen ersten Angaben der Awo nicht in das umstrittene Projekt einbezogen, wie Damm einräumte. Er bat um Entschuldigung. Die Arbeitsagentur indes hatte vor allem drei Kritikpunkte mit Blick auf die Richtlinien, die geförderte Arbeitsgelegenheiten (AGH) erfüllen müssen.
Zusätzlichkeit: Die Ein-Euro-Jobber hätten auch Arbeiten ausgeführt, die laut Unbedenklichkeitsbescheinigung auszuschließen waren. Beispielsweise hätten sie Reinigungsarbeiten im Awo-Gebäude vorgenommen. "Das war lediglich eine Unterweisung", rechtfertigte dies Damm. "Wir konnten ja schlecht die Kräfte erst in den Haushalten anlernen."
Öffentliches Interesse: Zudem moniert die Arbeitsagentur, dass die finanzielle Bedürftigkeit beim Einsatz der Ein-Euro-Kräfte nicht immer berücksichtigt worden sei. "Dies trifft in einem Fall zu", räumte Damm ein. Die Awo sei aber auch nicht befugt, die kompletten finanziellen Verhältnisse der Kunden zu überprüfen.
Transparenz: Die Awo habe dem DLZ eine Mischkalkulation für mehrere Maßnahmen vorgelegt, aus denen nicht ersichtlich geworden sei, dass die Dienstleistung der Ein-Euro-Jobber mit einem Stundenlohn von acht Euro vergütet werden muss. "Das ist bislang akzeptiert und nie hinterfragt worden", meint dazu Awo-Geschäftsführer Damm.
Rechtliche Folgen?
Fazit: "Wir werden künftig bei allen Maßnahmen, auch bei denen anderer Träger, genauer hingucken", kündigte DLZ-Geschäftsführer Brüggen an. "Wir begrüßen das", sagte Damm dazu. "Für uns erhöht sich damit die Rechtssicherheit." Ob der Vorfall bei der Awo rechtliche Folgen nach sich ziehen wird, konnte Brüggen noch nicht abschätzen.
Folgen aber hat die Beendigung des Haushaltshilfe-Projektes für sieben Frauen im Alter zwischen 30 und 60 Jahren. "Wir werden die Betroffenen heute informieren und nach neuen Möglichkeiten suchen", sagte Brüggen. Die Awo indes will die Haushaltshilfe jetzt noch bis Ende Juni mit fest angestellten Kräften fortführen - "zu einem in diesem Gewerbe üblichen Stundenlohn von 8,44 Euro", kündigte Damm an. Drastischere Folgen indes hat das Ende des Projekt für die Betreuer, die die Awo dafür eingestellt hatte. "Mindestens eine Kraft wird freigestellt", räumte Hans-Jürgen Damm auf Nachfrage ein.
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