PANORAMA
Wer zahlt?
Wenn das Schmelzwasser kommt
Schleswig. Die Standard-Wohngebäudeversicherungen kommen nicht für Schäden an Wänden und Böden auf, die durch Schmelz- und Regenwasser verursacht werden. "Dafür ist in bestimmten Fällen die Elementarschadenversicherung zuständig", erklärt Rolf-Ejvind Sörensen vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in Schleswig. "Sie kommt für Wertverluste durch Schneelasten und Erdrutsch, Hochwasser, durch Lawinen, Erdsenkung und sogar durch Erdbeben auf und lässt sich an schon bestehende Gebäude- und Hausratversicherungen ankoppeln." Allerdings gibt es dabei einen Wermutstropfen: Für durch die Schneelast beschädigte Dachrinnen, die dann Wasserschäden am Mauerwerk verursachen, also sogenannte Folgeschäden, sind auch diese Versiche rungen nicht zuständig.
Nicht nur Wasserschäden, auch Ölschäden können entstehen, wenn der Keller überflutet wird und halbleere Tanks "aufschwimmen" und sich womöglich aus ihrer Verankerung reißen. Das Heizöl mischt sich dann mit dem Brackwasser. Für diese Ölschäden am eigenen Haus und die Gewässerverunreinigung, für die der Tankbesitzer haftet, ist eine Gewässerschadenhaftpflicht- oder Öltankversicherung empfehlenswert. Zumal auch ein unbemerkter Rohrbruch den Pegel im gut abgedichteten Keller schnell auf eine kritische Höhe steigen lässt.
Die Teilkasko-Versicherung ist zuständig, wenn ein Auto in einer überfluteten Straße oder Tiefgarage geschädigt wird. Wer aber mutwillig ausprobiert, ob er mit dem Wagen ein überflutetes Straßenstück schafft und dann stecken bleibt, handelt grob fahrlässig und muss mit einer Minderung der Versicherungsleistung rechnen, warnt Sörensen.
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