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SMS-Prozess
Hauptangeklagte wieder auf freiem Fuß
Nach rund 20 Monaten Untersuchungshaft kommen die Hauptangeklagten im Prozess um Flirt-SMS-Abzocke zunächst auf freien Fuß. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig setzte die Haftbefehle gegen die drei mutmaßlichen Betreiber von Call-Centern außer Vollzug, bestätigte Gerichtssprecherin Christiane Wien am Freitag auf Anfrage.
Der Zweite Strafsenat gab damit einer Haftbeschwerde der Verteidiger statt, bejahe aber nach wie vor dringenden Tatverdacht, sagte Wien. Die Haftbefehle bleiben bestehen, die Freilassung erfolgt unter strengen Auflagen wie Meldepflicht und Kontaktverbot zu Mitangeklagten und Zeugen. Die Anklage wirft den Männern gewerbsmäßigen Bandenbetrug vor. Sie sollen rund 700.000 Handy-Nutzer um etwa 43 Millionen Euro geschädigt haben. Dabei chatteten bezahlte Animateure statt der erhofften Traumpartner - 1,99 Euro pro SMs wurden fällig.
Dem Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft
Zweimal zuvor hatte der Zweite Strafsenat Haftbeschwerden der Verteidiger als unbegründet zurückgewiesen. Jetzt habe er mildere Maßnahmen nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit befürwortet, sagte die Sprecherin. Danach müssen die Richter prüfen, ob die Dauer der Untersuchungshaft noch im Verhältnis der zu erwartenden Strafe steht.
Zwar drohten den Angeklagten im Höchstfall zehn Jahre Haft, doch da sie Ersttäter seien, werde dieser Rahmen vermutlich nicht ausgeschöpft, sagte Wien. Üblicherweise wird nach Verbüßung der Hälfte oder zwei Dritteln der Strafe der Rest zur Bewährung ausgesetzt.
"Bei Verstoß sind sie sofort wieder drin"
An den bislang 71 Verhandlungstagen haben viele Zeugen schon ausgesagt. Dadurch hätten Haftgründe wie Verdunkelungsgefahr abgenommen, sagte Wien. Die Fluchtgefahr werde durch die Auflagen abgewendet. Deshalb müssen die Angeklagten auch ihre Reispässe abgeben. "Bei Verstoß sind sie sofort wieder drin", so die OLG-Sprecherin.
Die Kieler Staatsanwaltschaft wollte am Freitag den OLG-Beschluss noch nicht kommentieren. Man warte erst den genauen Wortlaut ab, hieß es. Die Verteidiger betonten in einer Presseerklärung, alle "drei nun Freigelassenen sind bislang unbescholtene Bürger, für die auch weiterhin die Unschuldsvermutung gilt." Man hoffe, dass die OLG-Entscheidung "zur Versachlichung der Verhandlungsatmosphäre beiträgt." Die Rechtslage sei "völlig ungeklärt."
Für die Anklage ist es ein Pilot-Prozess
Das SMS-Verfahren läuft seit September 2009. Für die Anklage ist es ein Pilot-Prozess. In parallel laufenden Prozessen vor dem Flensburger Amtsgericht wurden inzwischen mehrere geständige Call- Center-Mitarbeiter und Franchisenehmer der Kieler Hauptangeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Bis zur Sommerpause Mitte Juli wird zumeist an drei Tagen die Woche weiter verhandelt. Im August soll dann eines des am schwersten geschädigten Opfer geladen werden. Die Frau zahlte im Chat in der Hoffnung auf Partner und Beziehung rund 25.000 Euro.
Leserkommentare
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17 Monate U-Haft für einen angeblichen(!) Betrug - bis jetzt ist es noch völlig offen, ob es sich tatsächlich um ein Verbrechen gehandelt hat. Im Aufhebungserlass ist nur noch die Rede von einer möglichen "mittelschweren" Straftat. 17 Moante U-Haft für eine mittelschwere Straftat? Während in Hamburg Mörder(!) mit Afghanischem Pass nach 6 Monaten aus der U-Haft entlassen werden?
Wie wäre es, lieber SHZ, nun endlich mal mit einer journalistischen Bereichtserstattung, die den Namen auch verdient. Der Kiel211 Blog kann das schliesslich auch... und da erfährt man dann zum Beispiel, dass sämtliche bisherigen Zeugen sich in Widersrprüche oder nachweislich Lügen verstrickt haben.