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Trotz Totalschadens

Freispruch für Dieb des Geltinger Feuerwehrautos

10. November 2011 | 08:00 Uhr | Von hjk

Fassungslos bestaunten die Geltinger Kameraden im Juli 2009 das Wrack ihres Einsatzfahrzeuges. Foto: Sörensen

Kopfschütteln in Gelting: Ein junger Mann fuhr 2009 ein Löschfahrzeug zu Schrott. Jetzt sprach ihn ein Richter frei. Der Täter war schließlich betrunken.

Gelting. "Die Rechtsprechung in Deutschland müsste mal überarbeitet werden." Mit diesen Worten kommentierte der Geltinger Bürgermeister Uwe Linde einen Richterspruch, der sich auf den spektakulären Diebstahl im Ostangelner Kneippkurort im Kreis Schleswig-Flensburg bezieht. Zur Erinnerung: Ein junger Mann hatte im Sommer 2009 nach einem feuchtfröhlichen Brarupmarkt-Besuch nachts auf dem Heimweg in die Küstenregion das Lösch- und Rettungsfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Gelting - nach Einbruch in die Garage - gestohlen und es bei Lehbek auf der Nordstraße zu Schrott gefahren.

Die Polizei ermittelte den Täter, und da dieser für eine finanzielle Wiedergutmachung nicht aufkommen konnte, musste der Kommunale Schadensausgleich einspringen und die Neubeschaffung eines Fahrzeugs bezahlen. Der Gericht ließ gegenüber dem Angeklagten nun Milde walten: "Freispruch" lautete das Urteil.

In der Begründung heißt es, mit zwei Promille Alkohol im Blut sei der Täter nicht schuldfähig gewesen. Das sorgte auf der jüngsten Gemeinderatssitzung für kollektives Kopfschütteln. Ob eine solche Rauschtat wirklich straffrei bleiben dürfe, fragten sich viele. Der Kommunale Schadensausgleich teilte indessen den Geltingern mit, man habe nach dem Richterspruch "die Sache für erledigt erklärt".


 

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