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Trotz Totalschadens
Freispruch für Dieb des Geltinger Feuerwehrautos
Fassungslos bestaunten die Geltinger Kameraden im Juli 2009 das Wrack ihres Einsatzfahrzeuges. Foto: Sörensen
Gelting. "Die Rechtsprechung in Deutschland müsste mal überarbeitet werden." Mit diesen Worten kommentierte der Geltinger Bürgermeister Uwe Linde einen Richterspruch, der sich auf den spektakulären Diebstahl im Ostangelner Kneippkurort im Kreis Schleswig-Flensburg bezieht. Zur Erinnerung: Ein junger Mann hatte im Sommer 2009 nach einem feuchtfröhlichen Brarupmarkt-Besuch nachts auf dem Heimweg in die Küstenregion das Lösch- und Rettungsfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Gelting - nach Einbruch in die Garage - gestohlen und es bei Lehbek auf der Nordstraße zu Schrott gefahren.
Die Polizei ermittelte den Täter, und da dieser für eine finanzielle Wiedergutmachung nicht aufkommen konnte, musste der Kommunale Schadensausgleich einspringen und die Neubeschaffung eines Fahrzeugs bezahlen. Der Gericht ließ gegenüber dem Angeklagten nun Milde walten: "Freispruch" lautete das Urteil.
In der Begründung heißt es, mit zwei Promille Alkohol im Blut sei der Täter nicht schuldfähig gewesen. Das sorgte auf der jüngsten Gemeinderatssitzung für kollektives Kopfschütteln. Ob eine solche Rauschtat wirklich straffrei bleiben dürfe, fragten sich viele. Der Kommunale Schadensausgleich teilte indessen den Geltingern mit, man habe nach dem Richterspruch "die Sache für erledigt erklärt".
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