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Brand in JVA Flensburg

Sylter Feuerteufel zündelt in Zelle

17. September 2010 | 10:59 Uhr | Von Hauke Mormann

Feuer im Flensburger Gefängnis: Thomas R., mutmaßlicher "Feuerteufel von Sylt", wurde dabei verletzt. Foto: rtn

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Feuer im Flensburger Gefängnis: Der mutmaßliche Feuerteufel von Sylt hat offenbar in seiner Zelle gezündelt. Er wurde bei dem Brand verletzt.

Mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung kam der Mann in die Flensburger Diako und wird dort streng bewacht behandelt. Am Mittag sollte er in die Justizvollzugsanstalt (JVA) zurück, sagte deren Leiter Wilfried Ziemer.

"Wie genau das Feuer entstand, untersucht die Kripo", sagt Ulrike Stahlmann-Liebelt, Sprecherin der Flensburger Staatsanwaltschaft. JVA-Leiter Ziemer geht von Brandstiftung aus. Mit einem Feuerzeug, das Thomas R. als Raucher stets bei sich tragen durfte, hatte er die Möglichkeit dazu. "In der Zelle sind Teile des Bettes, seiner Wäsche und Papiere verbrannt", sagt Ziemer. Flammen habe es aber keine gegeben, sondern Schwelbrände. Dennoch sei die Zelle nun verrußt und derzeit unbewohnbar.

R. werden Hafteinschränkungen auferlegt

R. zündelte Donnerstagabend kurz nach 23 Uhr, das vergitterte Fenster seiner Zelle war geschlossen. Wegen beißenden Geruchs und Rauchs mussten drei weitere Gefangene in andere Zellen verlegt werden. Sie sind Freitagmorgen wieder in ihre Zellen zurück gekehrt.

Nach seiner Rückkehr aus dem Krankenhaus erwarten Thomas R. Hafteinschränkungen. "Dass er rauchen darf, wann er will, ist vorbei", sagt JVA-Leiter Ziemer. Der 46-jährige Taxifahrer Thomas R. hat im August mehrere Feuer auf Sylt gelegt und war in der Nacht zum 22. August festgenommen worden.



 

Leserkommentare

 
UWE HENSEN 17.09.2010 13:13
"Dass er rauchen darf, wann er will, ist vorbei", sagt JVA-Leiter Ziemer.

Es stellt sich hier die Frage; " wie kann es angehen, dass ein (mutmaßlicher) Brandstifter dauerhaft mit einem Feuerzeug in der JVA herum laufen kann. Sind die Leute nicht mehr bei Trost hier die Genehmigung zu erteilen. Untersuchfuchshäftling hin oder, wer die Verantwortung für diese Genehmigung hat sollte seinen Hut nehmen.

CLAUDIA BÖTTCHER 17.09.2010 13:24
"Dass er rauchen darf, wann er will, ist vorbei", sagt JVA-Leiter Ziemer.

DAS war auch mein Gedanke !!
Da fehlen mir auch die Worte

G. ENIE 17.09.2010 13:36
Ein Vorschlag zur Güte!

Einfach brennen lassen, Manche mögens eben heiß! Mir fällt dazu nichts anderes ein. Achso, wird auch billiger für uns Steuerzahler.

HARALD SCHMIDT 17.09.2010 14:34
Krankhafter Wiederholungstäter

Dieser Fall zeigt wieder einmal, das es unheilbare Wiederholungstäter gibt. Ob Brandstifter, Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder oder der betrunkene Todesfahrer.
Es gibt Menschen die krank sind und eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Solange diese Krankheiten nicht geheilt werden können, müssen diese Menschen in geschlossenen Einrichtungen bleiben, um weiteres Leid von unschuldigen Opfern abzuwenden. Das Verhalten von Richtern und der Justiz ist ein Skandal. Die nächsten Opfer werden von verantwortungslosen Richtern billigend in Kauf genommen.

HOLGER SCHÜTT 17.09.2010 22:22
Viel Rauch um Nichts!

Das mit dem Feuerzeug stimmt mich auch nachdenklich, wie so vieles.
Was allerdings für den Steuerzahler günstiger wäre, mag hier mal offen gelassen werden.
Wie viele Krankheiten offenkundig anscheinbar nicht bewältigt worden sind, möchte ich hier auch offen lassen, aber bei einigen Gedankengängen kann ich nicht so ganz folgen. Letztlich dürfte es sowieso schwer fallen Krankheiten zu heilen, wenn nicht die Mithilfe der betroffenen Person gegeben ist.
Die eigentliche Krankheit heißt Menschheit, sie ist so vielseitig vertreten, dagegen ist kein Kraut gewachsen.
Die Weißheit eines Einzelnen verleiht ihre Flügel keinem Anderen! ( K.Gibran)
Somit viel Vergnügen beim fleissigen Schreiben, freundlichst Holgi - Der Demokrat

HARALD SCHMIDT-GOERTZ 18.09.2010 10:47
Haftbedingungen

Es stellt sich doch ganz grundsätzlich und völlig unabhängig vom vorliegenden Fall die Frage, warum Häftlinge rauchen dürfen. Die Haft soll doch keinen Urlaubscharakter haben! Davon abgesehen täte man durch eine "erzwungene Entziehungskur" in Länge der Haftdauer auch den Häftlingen letztlich einen Gefallen, das wäre geradezu eine soziale Tat!

FAIR VALUE 18.09.2010 15:47
Na prima

Ein pathologischer Serienbrandstifter darf in der U-Haft sein Feuerzeug als Raucher behalten.
Muss man nicht als Suizid-Gefährdeter alles abgeben,was einem schaden könnte?
Gibt es in Flensburg geschlechtsübergreifende Gemeinschaftszellen für Serienvergewaltiger?
Peinlich peinlich finde ich.
Hoffentlich hat der Vorfall personelle Konsequenzen die darüber hinausgehen,dass ein des sexuellen Missbrauchs verurteilter Pädagoge in die "Verwaltung" versetzt wird.
Wir hier oben im Norden sind nach Dr.Bartholdy wieder mal die Lachnummer der Nation.

D VH 20.09.2010 17:10
Haftbedingungen

@h s-g
Vielleicht durfte der Mann rauchen, weil er nicht in Haft ist sondern in Untersuchungshaft. D.h., er ist noch nicht verurteilt, er ist juristisch als unschuldig anzusehen (auch wenn es manchem schwer fällt :)). Warum sollte man ihm also das Rauchen verbieten, nur weil er U-Häftling ist? Ob es hier im Einzelfall möglich gewesen wäre, präventiv tätig zu werden, weiß ich nicht, sinnvoll wäre es wohl (zum Eigenschutz und Schutz der Allgemeinheit) gewesen.

FAIR VALUE 20.09.2010 17:27
@d vh

nach meiner Kenntnis hat er die Taten gestanden.
Klar ist er nicht verurteilt und deswegen in Untersuchungshaft.
In Anbetracht des Geständnisses und der "Taten" wären Nikotin-Pflaster oder aber Rauchen unter Aufsicht wohl angebrachter gewesen.
Ihrer Argumentation folgend müsste er ja immer noch rauchen dürfen.

D VH 21.09.2010 07:50
@ fair value

Ja, Rauchen unter Aufsicht wäre wohl sinnvoll gewesen und dürfte nun die einzige Alternative darstellen. Eine Behandlung mit Nikotinpflastern dürfte gegen den Willen des Insassen nicht möglich sein. Na, dann können jetzt ja die Raucher unter den JVA Bediensteten sogar dienstlich schmöken als Aufsicht für R.

ONLINEREDAKTION 21.09.2010 11:03
Löschung von Kommentaren

In dieser Diskussion haben wir einige Kommentare gelöscht, die sich nicht auf das Thema des Artikels bezogen und beleidigenden Inhalt aufwiesen. Beides verstößt gegen unsere Richtlinien.

MC RABAUKE . 21.09.2010 12:09
Brandstifter mit Feuerzeug ...??

Auch ich kann es gar nicht verstehen, warum ein geständiger Brandstifter ein Feuerzeug haben darf. Das wäre ja so, als würde man einem Alkoholiker 'ne Flasche Wein zum Abendbrot geben. Allerdings, ob man die Zelle brennen lassen sollte, so wie G.Enie es vorschlägt ...sehr bedenklicher Vorschlag.
Der Rabauke

G. ENIE 21.09.2010 13:11
@MC Rabauke

Sie verstehen die versteckte Ironie einfach nicht. Vielleicht ist meine Formulierung etwas überzogen, aber ich begreife nicht, warum man in Deutschland Straftäter in Watte packt. Immerhin hat er die Taten gestanden. Wozu also diese Kuscheljustiz?



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