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Tod von Lara Mia

Sozialarbeiterin vor Gericht

29. Juli 2010 | 17:54 Uhr | Von dpa

In knapp drei Wochen beginnt der Prozess: Für den Tod der völlig abgemagerten Lara Mia in Hamburg muss sich nach den Eltern auch eine Sozialarbeiterin vor Gericht verantworten.

Der Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg- Harburg soll am 17. August beginnen, wie Gerichtssprecher Janko Büßer am Donnerstag ankündigte. Die Staatsanwaltschaft hat die Mitarbeiterin des Rauhen Hauses - eines Trägers der Jugendhilfe - wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen angeklagt.

Die Frau hatte die Familie noch wenige Tage vor dem Tod des neun Monate alten Mädchens besucht - und befunden, das Kind sei wohlauf. Lara Mia wog 4,8 Kilo, als sie starb; das Doppelte wäre normal gewesen. Die genaue Todesursache ließ sich allerdings nie klären. Experten konnten auch einen plötzlichen Kindstod nicht ausschließen.

Das Hamburger Landgericht hatte die Mutter des Babys und ihren früheren Lebensgefährten Mitte Juli zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die heute 19-Jährige erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, ihr drei Jahre älterer Ex-Freund eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Revision eingelegt. In der Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende Richter auch den Behörden in der Hansestadt Versagen vorgeworfen.


 

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