TOP-THEMA
Tod von Lara Mia
Sozialarbeiterin vor Gericht
Der Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg- Harburg soll am 17. August beginnen, wie Gerichtssprecher Janko Büßer am Donnerstag ankündigte. Die Staatsanwaltschaft hat die Mitarbeiterin des Rauhen Hauses - eines Trägers der Jugendhilfe - wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen angeklagt.
Die Frau hatte die Familie noch wenige Tage vor dem Tod des neun Monate alten Mädchens besucht - und befunden, das Kind sei wohlauf. Lara Mia wog 4,8 Kilo, als sie starb; das Doppelte wäre normal gewesen. Die genaue Todesursache ließ sich allerdings nie klären. Experten konnten auch einen plötzlichen Kindstod nicht ausschließen.
Das Hamburger Landgericht hatte die Mutter des Babys und ihren früheren Lebensgefährten Mitte Juli zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die heute 19-Jährige erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, ihr drei Jahre älterer Ex-Freund eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Revision eingelegt. In der Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende Richter auch den Behörden in der Hansestadt Versagen vorgeworfen.
Leserkommentare
Lust auf mehr? Ihre sh:z Tageszeitung jetzt
2 Wochen kostenlos testen.






Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu schreiben. Anmelden
Warum muss ich mich anmelden/registrieren?
shz.de distanziert sich prinzipiell von allen in den Leserkommentaren geäußerten Meinungen ohne Rücksicht auf deren Inhalte. Alle Beiträge in den Leserkommentaren geben ausschließlich die persönlichen Ansichten und Meinungen der User wieder.
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien für Kommentare!