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Schloss Rantzau
Prächtiges Herrenhaus zerstört?
Ein juristischer Streit um die Zerstörung eines der kulturgeschichtlich bedeutendsten Herrenhäuser Schleswig-Holsteins - das Herrenhaus Rantzau im Kreis Stormarn - bahnt sich an. Kulturminister Dr. Ekkehard Klug und Landeskonservator Dr. Michael Paarmann haben die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und um Überprüfung des Falles gebeten.
"Wir haben erfahren, dass die neue Eigentümerin des Herrenhauses ohne jede Abstimmung mit den Denkmalbehörden große Teile der historischen Innenausstattung herausgebrochen und hinter dem Gebäude auf große Schutthalden abgekippt hat", sagten Klug und Paarmann.
Jetzt ist eine Ortsbesichtigung geplant, um das Ausmaß des möglichen Skandals abzuschätzen. "Sollte sich bei dem Termin bewahrheiten, dass die denkmalgeschützte Innendekoration aus Stuckdecken, Wandpaneelen und Tapeten, historischen Füllungstüren, profilierten Bekleidungen usw. zerstört wurden, haben wir einen Verlust an Kulturwerten zu beklagen, dessen Tragweite heute noch gar nicht zu bilanzieren ist", betonte der Landeskonservator. Die Chance, einen Blick in die künstlerischen Ausstattungen des Herrenhauses zurück bis in die Renaissancezeit zu tun, wäre dann für die Denkmalpflege und die Kunstwissenschaft für immer vertan. "Ich kann mir eine derartig rücksichtslose Vorgehensweise der Neueigentümerin nicht erklären", sagte er.
2009 an jetzige Eigentümerin verkauft
Das Herrenhaus Rantzau, häufig auch als "Schloss" bezeichnet, gehört zu einer Reihe von Renaissance-Herrenhäusern, die Ende des 16. Jahrhunderts von dem Humanisten Heinrich Rantzau errichtet worden sind. Um 1750 wurde das Herrenhaus unter dem Lübecker Fürstbischof Adolf Friedrich zu einer barocken Dreiflügelanlage umgestaltet, das im 19. Jahrhundert dem bekannten Shakespeare-Übersetzer Wolf Graf Baudissin als Wohnsitz diente und unter diesem nochmals prächtig ausgestattet wurde. Im Jahr 2009 wurde das denkmalgeschützte Herrenhaus auf dem Immobilienmarkt angeboten und schließlich an die jetzige Eigentümerin veräußert. Bei einer früheren Überprüfung durch das Landesamt für Denkmalpflege waren nur leichte Schäden an der kunsthistorisch wertvollen Ausstattung festgestellt worden.
Auch die Plöner Kreisverwaltung hat schnell reagiert und erste, bauordnungsrechtliche Schritte eingeleitet. "Womöglich haben wir es mit dem schlimmsten Fall von Denkmalzerstörung der letzten Jahrzehnte zu tun", befürchtet Paarmann. Er erläuterte, das Denkmalschutzgesetz sehe eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands vor. Trotz Verlust des Originals würde die juristischen Möglichkeiten genutzt, den Schaden für die schleswig-holsteinische Kulturlandschaft zu begrenzen, hieß es aus dem Kultusministerium.
Leserkommentare
Wer ein Gebäude kauft, dass unter Denkmalschutz steht, wird in der Regel ausführlich
darüber informiert, was das für eine Verantwortung mitsich bringt.
Sollte hier wirklich einfach die Inneneinrichtung zerstört worden sein, dann gehe ich davon aus, dass der oder die Eigentümer genau wussten, was sie da taten.
Ich fürchte nur, dass die für den Wiederaufbau kein Privatvermögen aufbringen können und daher das Land für diesen Schaden aufkommen wird.
Aber dann bitte Rechnung an die Verursacher schicken und einen Gerichtsvollzieher gleich hinterher.
Entweder die Bude ist verkauft oder nicht. Wenn die klugen Köpfe der Politik meinen, das Ding erhalten zu wollen, der Öffentlichkeit zugänglich machen zu wollen, hätte das Land die Sache ja übernhemen können.
Einfach einige Milliönchen bei den Banken abzweigen und gut .............
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Aus dem Bericht ergibt sich ja gerade, dass die Behörden schon vorher marode Stellen entdeckt hatten. Nun sind die Bauherren dabei gegangen und haben ja auch möglicher Weise viel mehr marode Stellen gefunden, als vorher vermutet.
Immer dann wenn Behörden an eine Planung gehen gibt es nachhher eine Kostenlawine, weil die (in den Behörden) nicht planen und nicht rechnen können.
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Es gibt zweifelsfrei Kulturgüter, die erhaltenswert sind. Keine Frage. Wenn aber, daher nochmals diese Wiederholung, die klugen Politiker meinen, dass diese Bude dazu gehört, soll das Land die Sache übernehmen. Kürzungen an anderer Stelle,
um Geld für solche Dinge über zu haben, gibt es reichlich : Verkleinerung Parlament in Kiel, Nordstaat, Bauaufsicht abschaffen (da stimme ich Kubicki zu).
Zulassungsstellen abschaffen. Kein Geld für Autoindustrie (Opel).
Wehrdienst abschaffen.
"Raus mit dem alten Muff und Mief der Generationen"
Das ist mal ne richtige Reform.
was mir in Deutschland nicht bekannt ist ist ein Gegenstück zum National trust wie es ihn schon seit vielen Jahren in Großbritanien gibt. Dieser Trust übernimmt solche Herrenhäuser, gärten usw. als nationales Kulturgut. Soweit ich weiß finanziert er sich aus Eintrittsgeldern, Spednen, Mitgliedschaften und Zuschüssen. Nur so denke ist ist ein nachhaltiger erahlt von solchem erhaltenswerten sichergestellt. In der heutigen Zeit fehlt es vielen Eigentümern schlicht an den finanziellen Mitteln dauerhafte Erhaltung zu betreiben. Das hat oft weniger mit Wollen als mit Können zu tun, wobei diese Aussage keinen Bezug zu dem beschriebenen Einzelfall hat, das mir die Einzelheiten wie den meisten unbekannt sind. Das ein bewußter Verstoß gegen die Auflagen ein Frevel ist sollte jedem einsichtig sein. Aber auch, dass Baudenkmäler der neueren Zeit ebenso erhaltens wert gelten müssen, wenn diese eine bestimmte Epoche darstellen.
Mindestens genauso fassungslos wie die dumpfe blinde Zerstörungswut selbst, macht mich allerdings genauso der eine oder andere Leserbrief. Auch als ich mich bei der Zeitungslektüre im Kollegenkreis über diese Tragödie unterhielt, machte mich die Anteilnahmslosigkeits traurig. Ähnliches habe ich schon bei dem Untergang des Kölner Stadtarchivs registrieren müssen. Die Reaktion ist eher: "Naja, aber was geht es mich an?".
Da fragt man, wie es sein kann, dass in Deutschland so wenig Bewusstsein für den Schutz von Kulturgütern und Baudenkmälern vorhanden ist. Es geht den einzelnen nichts an und wenn dann doch womöglich die eigene Immobilie unter Denkmalschutz steht, dann klopft man sich gegenseitig anerkennend auf die Schulter, wenn es gelungen ist, Denkmalschutzvorschriften schlitzohrig zu umgehen. Ein Bewusstsein, dass es hier um eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung gegenüber kommenden Gernerationen handelt, gibt es kaum, insofern gilt nichts anderes als beim Natur- und Umweltschutz. In meimer Generation (Jahrgang 1979) liegt es wohl daran, dass die wenigsten überhaupt jemals selbst Kontakt etwa zu Baudenkmälern oder sonstigen Kulturgütern hatten, somit ein entsprechendes Bewusstsein und Verantwortungsgefühl gar nicht entwickeln konnten. Dies gilt übrigens auch durchaus für viele Akademiker, denen es in dieser Hinsicht ebenso an entsprechender Bildung mangelt. Eigentlich verwundert es auch kaum, schließllich haben die letzten 2-3 Generationen vor uns Deutschland als ein ehemals an Kulturschätzen reiches Land geradezu in eine Wüste verwandelt. Erst war man bereit, für den "Endsieg" alles zu opfern, danach war man nur zu gern bereit, die Zerstörungen unter dem Motto Wirtschaftswunder munter fortzusetzen. Mit Blick auf das 3. Reich war jegliche Besinnung auf kulturelle Wurzeln ohnehin verpönt. Heute kann fast jedes Zerstörungswerk mit dem wirtschaftlichen Nutzen gerechtfertigt werden..... zukünftige Gernerationen haben allen Grund uns zu verachten!
Sehr geehrter Herr Mertsch,
ich bin noch drei Jahre jünger als Sie und kann Ihnen nur zustimmen. Unsere Generation ist zu jeglicher kultureller Barbarei imstande, u.a. weil die Elterngeneration es in ihrem 68er-Wahn versäumt hat, Werte zu vermitteln. Aufgrund dieser fehlenden Werte wird unsere Gesellschaft auch mit hoher Wahrscheinlichkeit vor die Hunde gehen - der demographische Wandel kündigt es in Verbindung mit der Zahl unterqualifiziertester Zuwanderer unübersehbar an.
Die hier vorliegende Barbarei wurde aber mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Frau aus der Elterngeneration verübt. Schlimm, daß schon dort nur noch wenig Bewußtsein für kulturelle Werte vorhanden ist!
90% der herrschaftlichen Innen-minister-einrichtung entsorgt.
-Holla-
Ich bezweifle sehr, dass die Eigentümerin die anwendbaren Gesetze nicht kannte; ganz im Gegenteil: Keiner, der sich ein Herrenhaus oder Schloß kauft, ist sich dessen nicht bewußt, zumal in Kaufverträgen und/oder Grundbucheintragungen die Schutzwürdigkeit und historische Bedeutung explizit vermerkt sein sollte.
Nein, hier wurden Tatsachen geschaffen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. Ein möglicher Prozess und mögliche Geldstrafen wurde möglicherweise von Vornherein mit eingeplant, zumal ein grundrenoviertes, modernst eingerichtetes und ausgestattetest "Schloß" mit Sicherheit sehr viel mehr sein wird und sehr schnell einen neuen, solventen Käufer finden wird.
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"In diesem Fall" hätten sich jawohl die Handwerker querstellen können ?!
Also ich hätte "in diesem Fall" die Arbeit niedergelegt - glaub ich jedenfalls ...behaupte ich mal so.
Oder hat die neue Frau Eigentümerin da irgendwie ??!! Schwarzarbeiter am Werk gehabt ??
Alter Falter. Sachen gibt´s, die gibt´s gar nicht.