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Urteil in Meldorf
"Pflege"-Pferde weg - 39 Monate Haft für Betrügerin
Wegen besonders schweren Betrugs hat das Amtsgericht Meldorf (Kreis Dithmarschen) die 40-jährige Frau zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Sie hatte per Annoncen in ganz Deutschland sogenannte Beistell-Pferde mit der Beteuerung gesucht, den Tieren einen friedlichen Lebensabend zu bescheren. Statt des versprochenen Gnadenbrots erwartete die Pferde in Dithmarschen jedoch nur Hunger und Krankheit, während die Angeklagte versuchte, die zum Teil lahmen "Pflege"-Pferde als "top gesund" zu verkaufen. Wenn das nicht klappte, rief sie den Ross-Schlächter. Von dem bekam sie je nach Gewicht des Pferdes noch bis zu 500 Euro.
So erwartete die Pferde letztendlich das Schicksal, das die Tierbesitzer vermeiden wollten, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer: Eine Frau mache sich bis heute Vorwürfe, weil sie ihre Stute der Angeklagten anvertraut hatte.
Angeklagte schwieg bis zuletzt
"In besonders verwerflicher Weise nutzte sie die Sorgen der Pferdebesitzer aus", sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Um sich der fremden Pferde zu bemächtigen, erfand sie immer neue Geschichten. Mal gab sie sich als Reit-Therapeutin aus, ein anderes Mal behauptete sie, einen "Gnadenhof" gründen zu wollen oder eine "Rentner"-Koppel für alte Pferde. Nach erfolgreichen Aktionen tauchte sie unter, und die Pferde verschwanden mit ihr.
Die Angeklagte schwieg bis zuletzt zu den Vorwürfen. So ist bis heute der Verbleib der meisten Tiere weitgehend ungeklärt, sagte der Richter. Lediglich drei Pferde verkaufte sie an andere Reiter. Fünf der Tiere seien beim Schlachter gelandet, drei bis heute verschwunden.
Mehrmals Namen gewechselt
Um ihre Spuren zu verwischen, wechselte die 40-Jährige immer wieder den Namen ihres angeblichen und einsamen "Lock"-Pferdes, und auch selber benutzte sie immer wieder falsche Namen.
Mit seinem Urteil lag das Amtsgericht drei Monate über dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Anklagevertreter hatte drei Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger hatte vergeblich versucht, einen Freispruch für seine Mandantin zu erreichen. Ihr Mitangeklagter und Ex-Lebensgefährte wurde in Abwesenheit antragsgemäß mangels Beweisen frei gesprochen. "Aber er ist nicht unschuldig", waren sich die Prozessbeteiligten einig.



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