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Prozess in Kiel
Mord an Tochter: Staatsanwalt fordert lebenslang
Für die Kieler Staatsanwaltschaft steht fest: Ein angeklagter Vater hat seine schwangere Tochter ermordet, um zu vertuschen, dass das Kind von ihm ist. Im Prozess gegen den 69-Jährigen forderte die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Landgericht eine lebenslange Haftstrafe. Es sei erwiesen, dass der Mann türkischer Herkunft seine 29 Jahre alte Tochter Anfang Februar 1996 in Trappenkamp (Kreis Segeberg) tötete und die Leiche in einer Garage vergrub.
Mit dem Mord habe er verdecken wollen, dass das Opfer von ihm schwanger war, sagte Staatsanwalt Achim Hackethal am Montag vor dem Landgericht.
Hackethal beantragte auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, weil der Angeklagte nicht nur ein Leben, sondern zwei ausgelöscht habe. Zudem habe er seine jüngere Tochter fast 15 Jahre zur unfreiwilligen Komplizin gemacht. Er habe sie zum Schweigen gezwungen und mit dem Tod bedroht, falls sie das Geheimnis offenbare.
Auf Drängen der Mutter hin brach die jüngere Schwester ihr Schweigen
Nur der Schwester des Mordopfers sei es aber zu verdanken, dass die erschütternde Tat überhaupt ans Licht gekommen sei, sagte der Ankläger. Denn die 29-Jährige wurde nicht vermisst, weil sie nach Ablauf ihres Touristenvisums illegal bei der Familie lebte. Ihr Tod fiel den Behörden so nicht auf. Der Vater hatte ihr Verschwinden der Mutter gegenüber damit erklärt, dass sie durch die Polizei abgeholt und in die Türkei abgeschoben worden sei.
Die Mutter hatte er zum Zeitpunkt des Verbrechens zur Kur geschickt, sagte Hackethal. Sie fragte dann all die Jahre immer wieder nach ihrem Kind und ließ nicht locker. Auf Drängen der Mutter hin brach die jüngere Schwester ihr Schweigen und stellte Strafanzeige. Der Angeklagte kam zwei Tage vor Weihnachten 2010 in Untersuchungshaft. In seiner Garage wurden zwei Zähne und wenige Knochenreste gefunden. Die hatte der Angeklagte offenbar übersehen, als er die Überreste der Tochter wieder ausgrub und anderweitig entsorgte.
Das Urteil wird Mittwoch erwartet
Die Aussagen der Schwester bezeichnete Hackethal als völlig glaubhaft. Dagegen seien die Behauptungen des Vaters, er habe nichts von der Schwangerschaft gewusst und das Verbrechen nicht geplant, durch die Beweisaufnahme widerlegt. Der Angeklagte habe die Straftat "Beischlaf mit Verwandten" verdecken wollen.
Das Opfer sei eine sehr scheue, sehr zurückgezogen lebende junge Frau mit psychischen Auffälligkeiten gewesen, sagte Hackethal. In der Illegalität sei sie immer unter Aufsicht geblieben. Die andere Tochter, der Sohn und die Ehefrau hatten den Angeklagten im Prozess als gewalttätigen Familiendespoten beschrieben, der die älteste Tochter und den Sohn massiv misshandelt habe. Seine Brutalitäten gegen das Opfer hätten schon früh ein solches Ausmaß erreicht, dass die Mutter sie aus Sorge um ihr Leben in den 1980er Jahren zu Verwandten in die Türkei brachte.
Die Verteidigung beantragte nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" Freispruch. Bis auf Mord und Totschlag seien sämtliche Straftaten verjährt. Wenn stimme, was der Angeklagte behaupte, müsse er freigesprochen werden. Das Urteil wird Mittwoch erwartet.
(dpa, shz)
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Das ist wohl eine der viel zitierten Fachkräfte, die dieses Land so dringend braucht. Vielen Dank an das Politiker-Pack, das solch ein Gesocks in unser Land gelassen hat!