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Landgericht Flensburg

Mehrjährige Haft für "Feuerteufel von Sylt" gefordert

10. März 2011 | 19:08 Uhr | Von Gunnar Dommasch

Im Prozess gegen den "Feuerteufel von Sylt" hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor dem Landgericht Flensburg eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert. Foto: dpa

"Ich habe viel geweint", sagt Thomas R. Der als "Feuerteufel von Sylt" bekannt gewordene Angeklagte steht in Flensburg vor Gericht.

Es ist ein gespenstisches Szenario, das der Zeuge wieder aufleben lässt. "Als ich mitten in der Nacht erwachte, brannte mein Bett an beiden Enden", sagt Altenpfleger S. vor der 1. Großen Strafkammer im Flensburger Landgericht aus. Auch Vorhänge, ein Hemd, Rucksack und Korbstuhl haben an jenem 16. August im Keller des Awo-Wohnheims in Westerland Feuer gefangen. "Dann sah ich nur noch einen Schatten weglaufen."

S. ist mit einem Schlag hellwach, ihm gelingt es, die Flammen mit seinen Händen notdürftig zu löschen, bis eine Nachtwache und die Feuerwehr zu Hilfe eilen. Er erleidet Verbrennungen, schlimmer noch sind die psychischen Folgen. Schlafen im Kellerraum - "würd' ich nicht noch mal machen", sagt der 50-Jährige leise.

Thomas R. verfolgt Verhandlung teilnahmslos

Der Mann, der diese Tat neben weiteren Brandstiftungen und Sachbeschädigungen auf Sylt zwischen dem 11. und 21. August 2010 gestanden hat, sitzt im Schwurgerichtssaal nur wenige Meter neben ihm. Der Taxifahrer verfolgt die Verhandlung scheinbar teilnahmslos in Jeans und Kapuzenpullover, mit über seinem Bauch gefalteten Händen.

Obwohl die Plädoyers bevorstehen und die Öffentlichkeit nach dem Prozessauftakt erstmals wieder zugelassen ist, ist das Interesse erstaunlich gering. Der Vorsitzende rechtfertigt noch einmal den Ausschluss. Bei Verfahren, die eine Unterbringung in der Psychiatrie zum Gegenstand haben, sei dies eher die Regel als die Ausnahme.

Geständnis wirkt strafmildernd

Staatsanwalt Axel Schmidt klammert zunächst vier Tatvorwürfe aus. Bei den übrigen elf Fällen handele es sich um teils schwere Brandstiftungen und um Sachbeschädigung. Dafür fordert er eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren sowie die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Strafmildernd würde sich die vom Gutachter zuvor attestierte verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sowie dessen Geständnis auswirken. "Doch die Brände haben auf der Insel zehn Tage lang für Angst und Schrecken gesorgt."

Der Täter habe nicht davor zurückgeschreckt, in einem Altenwohnheim und einer Klinik zu zündeln. Allein für die schwere Brandstiftung in der Akademie Klappholttal mit über einer Million Euro Schaden errechnet er ein Strafmaß von drei Jahren. "Es ist ein glücklicher Zufall, dass es keine Toten gegeben hat." Schmidts Behauptung, der 46-Jährige habe kein Bedauern gezeigt, relativiert der Angeklagte in seinem Schlusswort. Er habe großen Mist gebaut und bereue von ganzem Herzen. "Ich habe viel geweint und hoffe, dass alles wieder gut wird."

"Das ist kein Sanatorium"

Seine Verteidigerin plädiert für vier Jahre Freiheitsentzug und Unterbringung in der Psychiatrie. "Das ist kein Sanatorium", stellt sie klar, "sondern eine Haftanstalt, wo man sich hinter verschlossenen Türen in die Seele schauen lassen muss."

Das Urteil wird am 17. März um 14 Uhr gesprochen.

(gudo, shz)


 

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