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Unglück auf dem Hindenburgdamm
"Ich wollte den Mann retten"
Niebüll. Bleich sitzt er da, den Kopf auf eine Hand gestützt. Eine Erklärung hat er soeben verlesen, unsicher und fahrig. Ein Mensch ist tot. Und Zugführer Michael K. (22) muss sich dafür verantworten. "Ich wollte den Mann retten, nun wird mir dieser Vorwurf gemacht", sagt er.
Gestern ist vor dem Amtsgericht Niebüll (Kreis Nordfriesland) das Unglück vom Hindenburgdamm verhandelt worden. Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung. Am 3. September vergangenen Jahres hatte eine Sturmböe einen Lastwagen samt Hänger vom Autozug nach Sylt gerissen. Das Gespann war nicht wie vorgeschrieben mit Gurten gesichert gewesen. Lkw-Fahrer Torsten S. (32) starb.
Verantwortlich für die Beladung: "Sylt-Shuttle"-Zugführer Michael K..
Der Richter verurteilte ihn zu sechs Monaten Haft, ausgesetzt für zwei Jahre zur Bewährung. Zur Begründung sagt er: "Der Angeklagte hat eine Hauptpflicht seiner beruflichen Tätigkeit verletzt: Leib und Leben der Reisenden zu schützen."
Rückblende: Am Unglückstag hatte Zugführer Michael K. um 14.11 Uhr Dienstbeginn. Die Abfahrt des Zuges war für 14.45 Uhr geplant. Er schnappte sich sein Funkgerät und fragte die Windstärke ab: sechs bis acht Beaufort. Den Laster von Torsten S. mit seinem einachsigen Hänger lotste er auf einen einstöckigen Waggon mit erhöhten Seitenklappen, die als Windschutz dienen. Gewogen hat das Gespann niemand. Wofür es einen Grund gibt: Bei der Verladung auf den Autozug müssen Spediteure nicht für das Gewicht ihrer Fahrzeuge zahlen, sondern für deren Länge. Aufs Wiegen wird deshalb verzichtet. Doch es gibt eine Anweisung der Deutschen Bahn AG für die Beladung des Autozuges, bei der das Gewicht eine Rolle spielt. Darin heißt es in der zum Unglückszeitpunkt gültigen Version: Ab Windstärke 6 müssen leere Anhänger und solche mit weniger als zwei Tonnen Ladung mit Spanngurten gesichert werden.
Geregelt wird das per Zuruf. Lkw-Fahrer, die regelmäßig den Autozug benutzen, wissen, warum eine Gewichtsangabe bei Sturm extrem wichtig ist. Aber war Torsten S., der erst zum dritten Mal über den Hindenburgdamm fuhr, sich darüber im Klaren?
Der Angeklagte, seit 2008 Zugführer, schildert in seiner Erklärung: "Ich habe den Fahrer gefragt, ob sein Hänger beladen ist. Seine Antwort war: ,Voll beladen'. Da ging ich von keiner Gefahr aus. Ich bin mir sicher, der Fahrer hat mein Anliegen genau verstanden und gewusst, warum ich frage."
Tatsächlich war das Gespann voll beladen. Aber nur mit leichten Dämmplatten vom Typ "RigiWall 035 Silence db Plus". Die 88,20 Kubikmeter auf dem Hänger wogen gerade einmal 1475 Kilogramm. Um 14.46 Uhr verließ der Autozug Niebüll. Um 14.54 Uhr tippte Torsten S. am Laptop eine Nachricht an Freunde: "Ich fahre gerade rückwärts mit Tempo 80 nach Sylt." Um 15.08 Uhr erfasste eine Sturmböe seinen Hänger, riss ihn samt Zugfahrzeug vom Waggon. Torsten S. wurde aus der Kabine in die Nordsee geschleudert, erlitt dabei schwerste Verletzungen am Hinterkopf.
Zugführer Michael K. sprang sofort in das eisige Wasser, zog Torsten S. heraus und leistete erste Hilfe. "Der blutende Fahrer, sein schwerer Atem mit den Lungen voller Wasser - diese Bilder verfolgen mich Tag und Nacht", sagt er. "Es geht mir sehr schlecht."
Torsten S. starb um 16.32 Uhr auf dem Weg nach Sylt, wo ein Rettungshubschrauber wartete, der nicht auf dem schrägen Damm neben den Gleisen landen konnte.
Das Verhalten des Zugführers nach dem Unglück sieht die Nebenklage als tadellos an. "Die Eltern haben Hochachtung vor dem Rettungsversuch", erklärte der Anwalt von Mutter Monika S.. "Den Eltern geht es auch nicht um eine strenge Verurteilung, sondern um die Klärung der Schuldfrage." Der Zugführer habe seine Pflichten bei der Sicherung des Hängers verletzt, allerdings liege eine gewisse Schuld auch bei der Bahn. "Ich halte das Regelwerk der Deutschen Bahn für unzureichend. Es fehlt eine klare Anweisung, wie das Gewicht der Lastwagen und Hänger festgestellt werden muss." Auch der Richter merkte in seiner Urteilsbegründung an, dass die Vorschrift eindeutiger formuliert sein müsse. Aber: Der Angeklagte habe gewusst, was mit der Frage nach der Beladung gemeint sei, und hätte nach dem genauen Gewicht des Hängers fragen müssen. "Aus der Antwort des Fahrers durfte er nicht den Schluss ziehen, dass die Ladung mehr als zwei Tonnen wiegt."
Michael K. sieht die Schuld für das Unglück auch nach dem gestrigen Urteil nicht bei sich, möchte freigesprochen werden. Seine Rechtsanwältin kündigte an, Berufung einzulegen.
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