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TV-Wetterexperte frei

Jörg Kachelmann hat Gefängnis verlassen

29. Juli 2010 | 15:42 Uhr | Von ddp

TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann (M) verlässt zusammen mit seinem Anwalt Reinhard Birkenstock (r) die Justizvollzugsanstalt in Mannheim. Foto: dpa

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Wende im Fall Kachelmann: Der TV-Wettermoderator hat das Mannheimer Gefängnis am Donnerstag als freier Mann verlassen. Der Haftbefehl gegen den 52-jährigen Schweizer wurde aufgehoben.

Vier Monate nach seiner Festnahme am Frankfurter Flughafen ist Wettermoderator Jörg Kachelmann am Donnerstag überraschend aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe hob den Haftbefehl gegen den 52-Jährigen auf und gab damit seiner Haftbeschwerde statt.

Erleichtert verließ Kachelmann gegen 13.30 Uhr die Justizvollzugsanstalt (JVA), kommentierte seine Freilassung jedoch nicht. Ob der Prozess gegen ihn am 6.September beginnt oder sich wegen der veränderten Sachlage verschiebt, konnte das Landgericht Mannheim am Donnerstag nicht sagen.

Kachelmann muss keien Auflagen erfüllen

Der 3. Senat des Oberlandesgerichts begründete die Entscheidung damit, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Die Fluchtgefahr sei nicht mehr maßgeblich. Kachelmann saß seit dem 20. März wegen des Verdachts der Vergewaltigung in Mannheim in Untersuchungshaft.
Mit dem Beschluss wird auch der Haftbefehl aufgehoben, sodass Kachelmann keine Auflagen erfüllen muss und auch ins Ausland reisen kann.

Wo genau sich Kachelmann nach seiner Freilassung nun aufhalten werde, wollten die Verteidiger am Donnerstag nicht sagen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim, die Kachelmann angeklagt hatte, wollte den Beschluss nicht kommentieren. Auch die Generalstaatsanwaltschaft, die gefordert hatte, Kachelmann in Untersuchungshaft zu behalten, wollte sich nicht äußern. Der Anwalt des mutmaßlichen Opfers, Thomas Franz, war nicht zu erreichen.

Schweiz liefert nicht an Deutschland aus

Sollte Kachelmann in seine Heimat, die Schweiz, reisen, würde er von der Schweiz nicht an Deutschland ausgeliefert werden. In der Bundesverfassung sei der Grundsatz verankert, eigene Staatsangehörige nicht auszuliefern, sagte der Sprecher des Schweizer Bundesamts für Justiz, Folco Galli, am Donnerstag. Sollte Kachelmann also in seine Heimat zurückkehren und nicht zum Prozessauftakt in Mannheim erscheinen, wäre er dem direkten Zugriff der deutschen Justiz entzogen.

Galli zufolge würden in diesem Fall "theoretisch" zwei Alternativen bleiben. Die deutschen Behörden könnten die Schweiz ersuchen, das Verfahren gegen den 52-Jährigen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung stellvertretend im eigenen Land zu führen. Ferner besteht dem Justizsprecher zufolge die Möglichkeit, ein in Abwesenheit Kachelmanns gefälltes Urteil eines deutschen Gerichts in der Schweiz vollstrecken zu lassen.

"Gott sei Dank, es gibt noch Richter"

Bezüglich der Freilassung Kachelmanns führte das OLG aus, dass die Nebenklägerin die einzige Belastungszeugin sei, Kachelmann die Vorwürfe abstreite und daher "Aussage gegen Aussage" stehe. Bei der Nebenklägerin könnten Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden. Bei der Erstattung der Anzeige und im Ermittlungsverfahren habe sie teils unzutreffende Angaben gemacht. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie sich die Verletzungen selbst beigebracht habe, hieß es weiter.

Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock äußerte sich erleichtert über die Entscheidung: "Gott sei Dank, es gibt noch Richter." Das Oberlandesgericht habe "einem Justizskandal Grenzen gesetzt". Birkenstock dankte allen Sachverständigen, deren Gutachten "die Wahrheit ans Licht gebracht" hätten. Kachelmann sei nun wieder ein freier Mann. Er freue sich mit Kachelmanns Mutter und seinen Kindern.

Datum für Prozessbeginn ist unklar

An der Aussage des vermeintlichen Opfers waren früh Zweifel aufgekommen. Bei ihrer Anzeige hatte sie angegeben, erst am Tag der Tat von einer anderen Beziehung Kachelmanns erfahren zu haben. Später stellte sich jedoch heraus, dass sie seit längerem eingeweiht war und einen Brief der Nebenbuhlerin an sich fingiert hatte. Anfang Juni warf ein Glaubhaftigkeitsgutachten neue Zweifel an der Aussage auf.

Darin bemängelte eine Bremer Psychologin, dass die Frau die Tat selbst bei eingehender Befragung nur vage und oberflächlich wiedergeben könne. Es würden auch Sachverhalte dargestellt, die handlungstechnisch unwahrscheinlich bis unmöglich seien. Außerdem habe die Frau erst in der vierten Vernehmung Lügen hinsichtlich des Verhaltens vor der Tat eingeräumt. Trotz dieser Vorbehalte gegenüber dem mutmaßlichen Opfer hielt die Staatsanwaltschaft an ihrer Auffassung fest und erhob Anklage.

Kachelmann blieb in Untersuchungshaft, da auch das Landgericht Mannheim seine Haftbeschwerde in der Vorinstanz als unbegründet verworfen hatte. Auch die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Fortdauer der Haft gefordert. Das Karlsruher OLG wandte sich mit seiner Entscheidung nun dagegen.
Birkenstock kündigte an, konzentriert die Hauptverhandlung vorzubereiten. Dass der Prozess stattfindet, steht fest. Kachelmann wird beschuldigt, im Februar seine langjährige Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der Moderator bestreitet die Vorwürfe.


 

Leserkommentare

 
K. RITIKER 29.07.2010 20:03
Wen interessiert Kachelmann?

Warum werden diesem Wetterfrosch so viele Zeilen gewidmet? Kachelmann ist ein merkwürdiger Mensch, für mich ein Unsympath. Der Hype um seine U-Haft ist völlig übertrieben.

MATTHIAS FICHTNER 30.07.2010 09:03
Kachelmann

Eine unzutreffende Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes, moderiert durch den damaligen dienstältesten Fernseh-Meterologen Uwe Wesp sah Herr Kachelmann als Chance, seinen eigenen Wetterdienst, die Meteomedia AG ins Spiel zu bringen.
(Was ihm ja auch inkl. folgender „Showverträge“ sehr einträglich gelungen ist)
Ebenso warf Jörg Kachelmann Mitbewerbern wie z.B. der Fa. Donnerwetter GmbH in seiner Internet-Kolumne „Verschwörungstheorien um die Phantomwolke“ fehlerhafte Recherchen bis Irreführung der Justiz vor.
Mit dieser Art und Weise, seiner eigenen Firma Vorteile auf Kosten von Mitbewerbern zu verschaffen, hat sich Herr Kachelmann bei mir schon vor Jahren selber disqualifiziert. Über ein evtl. charakterliches Manko möge sich jeder ein eigenes Bild machen. Und im aktuellen Fall finde ich nicht, dass es einen Grund gibt, beim Verlassen der VA ununterbrochen in die Kamera zu lächeln.

HARALD SCHMIDT-GOERTZ 30.07.2010 10:28
Es geht um das Prinzip

K. Ritiker, nun fokussieren Sie sich doch nicht auf die Person des Herrn Kachelmann - so unsympathisch er sicherlich auch ist!
Interessant ist in diesem Fall doch die Frage, wie die Angelegenheit eines einsamen Vergewaltigungsvorwurfs gegen eine Person durch die Justiz bearbeitet wird. Ich wüßte gerne genau, seit wann die Belege für die Unzuverlässigkeit bzw. das kriminelle Handeln der Freundin Kachelmanns (Fälschen eines Briefs als Be-/Entlastungsindiz) vorliegen. Mit Bekanntwerden dieser Vorgänge hätte Kachelmann nämlich, unysmpathisch oder nicht, auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Stellen Sie sich einmal vor, irgendeine rachsüchtige Frau zeigte Sie wahrheitswidrig wegen Vergewaltigung an. Sie würden auch größten Wert darauf legen, sofort freigelassen zu werden, wenn derartige Vorgänge bekannt würden - stattdessen scheint man Kachelmann noch wochenlang in Haft belassen zu haben!



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