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Landgericht Flensburg
Freiheitsstrafe für "Feuerteufel" von Sylt
Mehrere Wochen zündelte er auf Sylt, dafür erhielt er jetzt viereinhalb Jahre Haft und muss in eine psychiatrische Klinik. Foto: dpa
Er nahm das Urteil so regungslos hin, wie er auch den Prozess verfolgt hatte. Tatsächlich barg der Richterspruch keine Überraschung: Mit der Verhängung einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten sowie Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bewegte sich die Kammer exakt zwischen den Forderungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft.
"In welchem Maß hat er sich schuldig gemacht", sei zentrale Frage bei der Urteilsfindung gewesen, betonte der Vorsitzende Wolfgang Köhler. Zu bewerten hatte die I. Große Strafkammer des Landgerichts acht schwere (davon fünf versuchte) Brandstiftungen, zwei Fälle einfacher Brandstiftung und eine Sachbeschädigung. Wie schon Staatsanwalt Axel Schmidt in seinem Plädoyer, sprach Köhler in seiner Urteilsbegründung von "Angst und Schrecken", in die der Täter die Insel Sylt und Feriengäste binnen elf Tagen gestürzt habe. Nur einem Zufall sei es zu verdanken, dass es keine Todesopfer gegeben habe.
"Schwere seelische Abartigkeit"
Zur Aufklärung war eine Sonderkommission gebildet worden, ein erheblicher polizeilicher Aufwand war vonnöten gewesen, bis durch die Aufmerksamkeit eines 13-jährigen Zeugen der Sylter Taxifahrer Thomas R. in der Nähe des letzten Tatorts erwischt wurde. Nach seinem sofortigen umfangreichen Geständnis habe, so führte Köhler aus, der 46-Jährige von einer "inneren Erleichterung" gesprochen und seine Therapiebereitschaft erklärt. Obwohl es sich bei ihm um eine "erhebliche multiple Persönlichkeitsstörung" handele, sei er für seine Taten verantwortlich - wenn auch eingeschränkt. Eine unheilvolle Melange zwischen einer über Jahre andauernden depressiven Verfassung und chronischem Alkoholmissbrauch sei letztlich Auslöser gewesen. Köhler: "Eine schwere seelische Abartigkeit ist für die Tatausführung kausal." Weil er vermeintlich ohne eigenes Zutun in eine schwierige Lebenssituation geraten sei, habe sich ein Ohnmachtsempfinden herausgebildet, verbunden mit aggressiven Regungen.
Mit Blick auf die gutachterliche Einschätzung sagte Köhler, der Verurteilte werde unbehandelt weitere Straftaten begehen. Der Sachverständige hatte attestiert, dass er für die Allgemeinheit gefährlich sei. Während die Verteidigung ihrem Mandanten empfahl, nicht in die Revision zu gehen, sprach der Staatsanwalt von einem "ausgewogenen Urteil".
(gudo, shz)
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...so lautete in einem der letzten Berichte des shz die Überschrift - jetzt ist von äusseren Einflüssen, die den Täter motiviert haben keine Rede mehr...oder kommt da noch was??