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Gesetzentwurf in der Kritik

"Dolchstoß" für den Denkmalschutz

03. November 2011 | 16:04 Uhr | Von Matthias Hoenig, dpa

Ein unter Denkmalschutz stehender Bau aus den 50er Jahren am Lübecker Markt. Die CDU/FDP-Koalition plant mit einem bundesweit einzigartigen Vorstoß den Denkmalschutz für Bauten ab 1950 zu erschweren. Foto: dpa

Es prasselte Vorwürfe: Das geplante neue Denkmalschutzgesetz für Schleswig-Holstein ist bei einer Anhörung des Landtags heftig kritisiert worden. Im Dezember soll eine Entscheidung fallen.

Denkmalschutz-Institutionen, aber auch Städte, Kreise und Gemeinden lehnten am Donnerstag in Kiel vor dem Bildungsausschuss des Parlaments den Gesetzentwurf der CDU/FDP-Regierungskoalition vehement ab. Tenor der Kritik: Der bisherige Denkmalschutz werde geschwächt, ausgehöhlt zugunsten der wirtschaftlichen Interessen von Eigentümern denkmalgeschützter Bauten. Allein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft des Grundbesitzes und die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein sprachen von einem positiven Beitrag staatlicher Deregulierung. So könnten zum Beispiel notwendige Sanierungen denkmalgeschützter Wohnbauten nun leichter vorgenommen werden.

Die Liste der Kritiker und der von ihnen genannten Schwachpunkte des Gesetzentwurfs ist lang. Nach Ansicht des Denkmalrates Schleswig-Holstein und der kommunalen Landesverbände ist der Entwurf ungeeignet und nicht finanzierbar: Es seien keine entsprechenden Mittel für Kreise und Städte vorgesehen. Es gäbe künftig keinen einheitlichen Denkmalschutz im Norden mehr, weil er weitgehend an 15 Untere Denkmalschützbehörden delegiert werde - ohne dafür das Personal und die Kompetenz zu haben.

"Das geht nicht, hier wird die Büchse der Pandora geöffnet"

Von einer Zersplitterung der Kompetenzen sprach Prof. Jörg Haspel, Vizepräsident des Deutschen Nationalkomitees des International Council of Monuments (ICOMOS). Dies sei auch aus verwaltungsökonomischer Sicht falsch. Massive Kritik übte er an der Bestimmung, dass Genehmigungen für Veränderungen an einem Denkmal nur dann nicht erteilt werden dürfen, wenn eine "erhebliche Beeinträchtigung des Denkmalwertes" die Folge wäre. "Das geht nicht, hier wird die Büchse der Pandora geöffnet", sagte Haspel. Denn nach zwei, drei Sanierungen sei ein Denkmal Stück für Stück entwertet.

Auch der bisherige Umgebungsschutz eines Denkmals - also zum Beispiel der Erhalt historischer Sichtachsen und das Verbot unpassender Neubauten - wird nach Ansicht vieler Experten ausgehöhlt. Wegen vieler schwammiger Bestimmungen im Gesetz fehle es an Rechtssicherheit, so dass viele juristische Auseinandersetzungen drohen, hieß es. Der Landeskulturverband sprach sich angesichts der Mängel des Gesetzentwurfes dafür aus, das bisherige zu behalten.

"Unserem Welterbe droht große Gefahr"

Nur verständnisloses Kopfschütteln löste die Absicht aus, den Denkmalschutz für Bauten ab 1950 deutlich zu erschweren. Um sie unter Schutz zu stellen, bedarf es dem Gesetzentwurf zufolge anders als bei allen anderen Bauten zusätzlich der Zustimmung der obersten Denkmalschutzbehörde - also des Kulturministeriums. Dieser Ministervorbehalt sei "ein Freibrief für willkürliches Handeln nach Gutsherrenart", kritisierte Burkhard von Hennigs vom Denkmalrat.

Als "Dolchstoß" für den Denkmalschutz kritisierte Prof. Dieter Mehlhorn den CDU/FDP-Entwurf. So solle die Möglichkeit wegfallen, Denkmäler einen vorläufigen entsprechenden Status zu geben und sie damit vor Bauveränderungen und Spekulanten zu schützen. Rund 250 historische Gärten und Parks im Norden würden von einem Tag zum anderen gefährdet, wenn der vorläufige Denkmalschutz tatsächlich wegfallen sollte und Investoren angelockt würden, warnte Peter Jordan von der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur. Es gebe zudem so gut wie kein Personal zur Denkmalschutz-Klassifizierung von Parks. Auch Jordan warnte vor einem Gesetz, in dem der wirtschaftliche Aspekt der entscheidende sei.

Bisherige Standards des Denkmalschutzes sollen nach Ansicht der Stadt Lübeck zurückgenommen werden. "Unserem Welterbe droht große Gefahr", sagte Lübecks Vertreter Manfred Schneider. Das gewohnte Altstadtbild drohe sich zu ändern, sollte der CDU/FDP-Gesetzentwurf wie geplant vom Parlament verabschiedet werden. Er verwies auf die wirtschaftlichen Belange von Eigentümern, die künftig bei Denkmalschutzauflagen zu beachten sein sollen. Das von einem SPD-Bürgermeister regierte Lübeck unterstützt "uneingeschränkt" den SPD-Gesetzesentwurf, der dem Landtagsausschuss ebenfalls vorliege. Am 1. Dezember will der Bildungsausschuss eine Gesetzes-Empfehlung treffen, Mitte Dezember soll dann der Landtag entscheiden.


 

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