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Flensburg
Die langen Schatten der Sanierung
Stadterneuerung im Freiraum: In der östlichen Altstadt wurde der Lautrupsbach, der verrohrt verlief, freigelegt.
Flensburg. Die Stadtsanierung in Flensburg wirft lange Schatten. 1972 ging es in der nördlichen Altstadt los, in den 80er Jahren folgte die östliche Altstadt, später kamen Achter de Möhl und Duburg hinzu. Erst flossen die Millionen in Form von D-Mark, später als Euros. Was kaum jemand weiß: Viele der längst abgeschlossenen Bauprojekte aus den letzten Jahrzehnten des alten Jahrhunderts und den ersten Jahren des neuen sind immer noch nicht abgerechnet. Und die Stadt muss damit rechnen, dass sie viele Euros zurückzahlen muss - vermutlich mehr als eine Million.
Das jedenfalls hat das städtische Rechnungsprüfungsamt Mitte 2011 in seinen Prüfbericht für 2009 hineingeschrieben. Zwar wollte die Gesellschaft für Stadterneuerung (FGS) die Abrechnung alter Projekte 2011 abschließen, doch die Zeit hat nicht gereicht; in diesem Jahr wird weiter gerechnet, dokumentiert, verglichen. Warum so spät?
Zahl der Einzelprojekte geht in die Hunderte
"Zu Beginn der Sanierung stand viele Jahre die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen im Vordergrund", sagte Thomas Hansen, Sprecher des Fachbereichs Umwelt und Planen der Stadt. "Dabei ist die Abrechnung der Fördergelder in Verzug geraten."
Speicherlinie, Segelmacherstraße, Norderstraße, Oluf-Samsons-Gang; Neugestaltung der Schiffbrücke, Verlagerung des Zob, Umnutzung des Uldall-Komplexes; Freilegung des Lautrupsbachs, Umbau des Johannisviertels, Neugestaltung der Hafenspitze: Fast die komplette Flensburger Innenstadt ist in den 40 Jahren seit Beginn der Stadtsanierung erneuert worden. Die Zahl der Einzelprojekte geht in die Hunderte. In den Anfangsjahren hatte die Stadt private Träger treuhänderisch mit der Sanierung beauftragt: die Neue Heimat, dann die BIG-Städtebau. 1995 übernahm das Amt für Stadtsanierung die Aufgaben, aus dem 2003 eine eigenständige Gesellschaft wurde. Die FGS hat "einen erheblichen Abrechnungsstau von ihren Vorgängerinnen übernommen, der zum Teil bis in die 70er Jahre zurück reicht", so Hansen.
Differenzen in der Auslegung der Förderrichtlinien
Da kann es dann zu Differenzen in der Auslegung der Förderrichtlinien kommen. Was durfte damals mit dem Geld gebaut werden, was nicht? Wer hat welche Zusage gemacht, gibt es dafür ein Dokument oder nur einen handschriftlichen Vermerk? Ist der betreffende Mitarbeiter überhaupt noch da? Die Gewährung und Zahlung von Zuschüssen, die Richtlinien, die Abrechnung mit Verwendungsnachweisen ist eine überaus komplexe Materie; zudem waren und sind mit Bund, Land und Stadt immer drei Geldgeber zu je einem Drittel beteiligt. Beteiligt ist auch die Investitionsbank Schleswig-Holstein, die wegen des laufenden Verfahrens jedoch keine Stellungnahme abgeben wollte.
Das Kieler Innenministerium hingegen bestätigte den Abrechnungsstau, hält ihn aber für nicht außergewöhnlich. Das sei in anderen Städten nicht anders. Pressesprecher Thomas Giebeler erinnerte daran, dass die nördliche und die östliche Altstadt erst vor wenigen Jahren aus der Sanierung entlassen wurden. Über die Höhe der möglichen Rückforderungen konnte Giebeler keine Angaben machen.
Für einen Teil der nördlichen Altstadt gilt die Sanierungssatzung indes fort. Sie ermöglicht der Stadt, für sechs noch nicht sanierte Häuser im Falle einer Sanierung die Fortsetzung der bisherigen - unerwünschten - Nutzung zu untersagen. In diesen Häusern wird nach wie vor das horizontale Gewerbe ausgeübt.
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