PANORAMA

 

Haftbefehl wegen Vergewaltigung

Warum kam Polanski auf Sylt davon?

30. September 2009 | Von Eckard Gehm

Polanski

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Regisseur Roman Polanski wurde mit Internationalem Haftbefehl wegen Vergewaltigung gesucht und doch drehte er unbehelligt einen Film auf Sylt.

Kiel. Für die US-Justiz ist er "flüchtig", sie verfolgt Star-Regisseur Roman Polanski wegen sexuellen Kindesmissbrauchs schon 32 Jahre. Seit 2005 sogar weltweit. Nun sitzt der 76-Jährige in der Schweiz in Auslieferungshaft. "Es gab keinen Grund, einen gültigen Internationalen Haftbefehl nicht zu vollziehen", erklärte Guido Balmer, Sprecher des Eidgenössischen Justizdepartements nach der Festnahme.

Roman Polanski war auch in Deutschland. Von Anfang Februar bis Mitte März drehte er im Studio Babelsberg (Potsdam) und auf der Nordsee-Insel Sylt seinen neuen Film "Ghost" mit Pierce Brosnan und Ewan McGregor. Der Regisseur konnte unbehelligt ein- und ausreisen, Handschellen klickten nicht. "Dabei besteht ein Auslieferungsvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten", erklärt der Kieler Staatsanwalt Thomas Ronsfeld, Referent für Internationale Rechtshilfe in Strafsachen.

Signalton blieb aus

Doch der Haftbefehl wurde nicht vollstreckt. Warum? Im polizeilichen Informationssystem Inpol lag der Eintrag seit dem 1. November 2005 vor. Ein Bundespolizist erklärt: Wird dann ein Pass auf dem Flughafen oder an der Grenze eingelesen, warnt ein Signalton den Beamten, dass ein Internationaler Haftbefehl vorliegt.

Doch dieser Signalton kam nicht.  Ulrich Staudigl, Sprecher des Bundesjustizministeriums: "Dafür gab es einen Grund. Es lag zwar eine schlichte Ausschreibung zur Festnahme vor, doch kein förmliches Ersuchen. Ohne dieses förmliche Ersuchen der amerikanischen Behörden darf unsere Polizei nicht aktiv werden, das regelt Artikel 16 des Auslieferungsvertrags, den wir mit den Vereinigten Staaten geschlossen haben. Deshalb wurde Herr Polanski nicht festgenommen."

In der Schweiz ist das Fehlen des förmliches Ersuchens offenbar kein Problem. Die Staatsanwaltschaft in Los Angeles will nach eigenen Angaben dem bisher provisorischen nun das definitive Auslieferungsgesuch folgen lassen.

Champagner mit Schlafmittel

Die Tat ereignete sich im März 1977: Der damals 43 Jahre alte polnische Regisseur lockte die erst 13-jährige Samantha Gailey (heute Geimer) unter dem Vorwand, ein paar Fotos für die französische Ausgabe der "Vogue" zu machen, in das Haus seines Freundes Jack Nicholson, der zu dieser Zeit nicht in Los Angeles war. Wie Samantha Gailey später aussagte, soll Polanski ihr Champagner und das Schlafmittel Quaalude gegeben haben, das gemischt mit Alkohol eine enthemmende Wirkung entwickelt. Dann habe er Oben-ohne-Fotos gemacht, sei zu ihr in den Whirlpool gestiegen und habe sie vergewaltigt.

Polanski soll Freunden später gesagt haben: Samantha sei eine "Lolita" gewesen, die "alles über Drogen und Sex wusste". Intimverkehr mit Minderjährigen gilt im US-Bundesstaat Kalifornien automatisch als Vergewaltigung. Angesichts von 50 Jahren Gefängnis versuchte Polanski, in Absprache mit dem Gericht durch ein teilweises Schuldeingeständnis eine Haftstrafe zu vermeiden.

Flucht nach Frankreich

Aus Angst, der Deal könnte platzen, flüchtete Polanski am Abend vor seiner Verurteilung nach Frankreich und nahm die französische Staatsbürgerschaft an. Auslieferungsgesuche scheiterten, Polanski reiste nie wieder in die USA.

Im Oktober 1997 einigte sich der Regisseur in einem Zivilprozess mit seinen Opfer auf einen Vergleich, zahlte eine unbekannte Summe. Im August 2008 sagte die 44-jährige Samantha Geimer, die mittlerweile Mutter von drei Söhnen ist und auf Hawaii lebt, in einem Interview: "Ich hege keinen Groll mehr. Ich finde, er hat für seine Tat genug gebüßt." Sie forderte eine Einstellung des Verfahrens. Polanskis Anwälte stellten ein offizielles Ersuchen auf Einstellung, begründeten es mit juristischen Fehlern. Im Mai 2009 wurde es abgelehnt. Gestern hat Roman Polanski Widerspruch gegen seine Auslieferung eingelegt.


 

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