PANORAMA
Verwaltungsgericht Schleswig
Gericht bestätigt Abschiebung einer jungen Mutter: Ein Härtefall?
Schleswig. Gerade war die junge Mutter volljährig geworden, hatte mit ihrem Freund - dem Vater des Kindes - die erste eigene Wohnung bezogen. Nun sollte das gemeinsame Leben der beiden Vietnamesen in Schleswig-Holstein beginnen. Stattdessen droht die Abschiebung. Gestern bestätigte das Verwaltungsgericht Schleswig eine entsprechende Entscheidung der Ausländerbehörde (Az.: 9 B 14/09). Sie hatte zunächst die befristete Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert, die die junge Frau vor ihrem 18. Geburtstag inne hatte, solange sie noch im Haushalt ihrer Eltern wohnte.
Auch eine eigene, von der bisherigen familiären Lebensgemeinschaft unabhängige Aufenthaltserlaubnis stehe ihr nicht zu, teilte die Behörde mit. Eine solche Erlaubnis bekomme sie nur, wenn sie für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen könne. Tatsächlich aber hat die 18-Jährige noch nie gearbeitet. Früher lebte sie von dem Unterhalt ihres Vaters. Inzwischen erhält sie staatliche Unterstützungs-Leistungen. Auch ihr Freund hat kaum eigenes Einkommen. Er "jobbt" zwar seit fast zwei Jahren im Bistro seines Vaters. Bekommt dafür aber weniger als 400 Euro monatlich.
Richter bestätigten die Behördenentscheidung
Konsequenz: Die junge Vietnamesin wurde aufgefordert auszureisen, kaum dass sie ihr neues Heim bezogen hatte. Und: Sollte sie der Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, werde sie abgeschoben, kündigte die Ausländerbehörde an.
Mit einem Eilantrag wandte sie sich ans Gericht und verlangte Rechtsschutz. Vergeblich - die Richter bestätigten die Behördenentscheidung. "Offensichtlich rechtmäßig" sei der Beschluss, stellten sie fest. Volljährige Ausländer, die absehbar nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen, sondern von der Sozialhilfe leben, können ausgewiesen werden. Auch eine eigene Aufenthaltserlaubnis für den Sohn komme nicht in Frage.
Nach Ansicht des Schleswiger Verwaltungsrechtlers Uwe Jensen muss diese Entscheidung aber noch nicht der Schlusspunkt des Verfahrens gewesen sein. Als junge Mutter habe die Vietnamesin vielleicht die Möglichkeit, als "Härtefall" behandelt zu werden, erläuterte der Rechtsanwalt. Wenn die Trennung von der Familie und das Leben in einem ihr völlig unbekannten Land für sie unzumutbar seien, käme es eventuell nicht zu einer Abschiebung. In Schleswig-Holstein können Ausländer die Härtefallkommission des Landes anrufen, wenn sie befürchten, dass die geforderte Ausreise oder Abschiebung in ihr Herkunftsland für sie eine besondere Härte oder gar Gefährdung darstellen würde.
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