LANDESPOLITIK

 

Mandatsverteilung

Verfassungsgericht überprüft Landtagswahl

25. Juni 2010 | 16:45 Uhr | Von dpa

Die umstrittene Mandatsverteilung im Kieler Landtag steht an diesem Montag beim Landesverfassungsgericht auf dem Prüfstand.

Im Kern verhandeln die sieben Richter über Auslegung und Verfassungsmäßigkeit des Wahlgesetzes. 48 Wähler und die Linksfraktion rügen, die Verteilung der Sitze stimme nicht mit dem Wählerwillen überein. Grüne und SSW im Landtag halten das Wahlgesetz für verfassungswidrig. Für Montag ist eine mündliche Verhandlung geplant, ein Urteil wird nach den Sommerferien erwartet.

Bei der Landtagswahl am 27. September 2009 hatten SPD, Grüne, Linke und SSW absolut mehr Stimmen als CDU und FDP erhalten. Dennoch regiert Schwarz-Gelb mit der Mehrheit von einem Sitz im Parlament. Grund dafür ist die Begrenzung von Ausgleichsmandaten. Die CDU hatte nach der Wahl elf Überhangmandate erhalten. Für diese bekommen die anderen Parteien laut Wahlgesetz einen Ausgleich. Dabei darf es aber alles in allem nur doppelt so viele zusätzliche Sitze geben wie Überhangmandate - also 22. Die CDU erhielt davon acht, die anderen Parteien insgesamt 14. Drei CDU-Sitze blieben ohne Ausgleich. Diese Deckelung verstößt nach Auffassung von Grünen, SSW und anderen Beschwerdeführern gegen die Verfassung, weil diese einen vollständigen Ausgleich vorschreibe.

Denkbar knappste Mehrheit

Gerade angesichts der stark umstrittenen Sparpläne von CDU und FDP müsse eindeutig geklärt werden, ob die schwarz-gelbe Mehrheit im Parlament rechtens sei, sagte die SSW-Rechtspolitikerin Silke Hinrichsen am Freitag in Kiel. Der Grünen-Abgeordnete Thorsten Fürter erklärte: "Wenn die Minderheit zur Mehrheit werden kann, ist das in einer Demokratie ein gravierender Vorgang."

Die Linksfraktion zeigte sich zuversichtlich: "Wir sind optimistisch, dass zukünftig der Wähler über Mehrheiten im Landtag entscheidet", sagte Fraktionschef Heinz-Werner Jezewski. Die Linke hatte Anfang des Jahres eine Nachzählung in einem Husumer Wahlkreis erreicht und danach ein Mandat von der FDP übernommen.

Seitdem regiert Schwarz-Gelb mit der denkbar knappsten Mehrheit von einer Stimme. Wie wackelig das ist, zeigten die ersten großen Gesetzesvorhaben, die die Koalition vor einer Woche nur mit Ach und Krach durch das Parlament brachte. Auch gegen ihr Millionen-Sparpaket regt sich Widerstand in den eigenen Reihen. Schwarz-Gelb will noch in dieser Legislaturperiode das Wahlgesetz ändern. Die Grünen haben bereits einen Vorschlag eingebracht.

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