LANDESPOLITIK
Mediation
Streit um die Streitschlichtung
Kiel / Berlin. Ein neues Gesetz zur Schlichtung von Streitfällen sorgt für Ärger zwischen Land und Bund. Die schwarz-gelbe Koalition in Berlin möchte gegen den Willen Schleswig-Holsteins und vieler weiterer Länder die sogenannte "gerichtsinterne Mediation" abschaffen, bei der ein Richter außerhalb von Gerichtsverfahren zwischen Parteien vermittelt. Statt dessen könnten Anwälte künftig eine wichtigere Rolle bei der nicht-juristischen Beilegung von Konflikten spielen.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) will die Reformpläne allerdings heute gemeinsam mit den meisten seiner Kollegen im Bundesrat stoppen und den Vermittlungsausschuss anrufen, um noch Änderungen am Gesetzentwurf des Bundestags durchzusetzen. Gelinge das nicht, "bedeutet dies das Ende der überaus erfolgreichen Mediation an den Gerichten Schleswig-Holsteins", begründet Carstensen in einem Brief an Bundeskanzlerin und CDU-Parteichefin Angela Merkel seine kritische Haltung. Auch das schwarz-gelb regierte Hessen steht den Plänen der Parteifreunde im Bundestag skeptisch gegenüber, ebenso viele der SPD-regierten Länder.
Entlastung der Gerichte und der Landeskassen
In Schleswig-Holstein gibt es die Mediation seit 2005. Neben den Richtern als gerichtsinternen Mediatoren kann im Prinzip jeder als Schlichter auftreten - oft sind es Anwälte, Psychologen oder Sozialarbeiter. Zuletzt wurden auf diese Weise im Norden jährlich mehr als 1000 Fälle behandelt, 80 Prozent davon mit Erfolg. "Die gerichtliche Mediation ist Bestandteil einer modernen und bürgernahen Justiz geworden", schreibt Carstensen an Merkel. Zudem entlaste sie die Gerichte und damit die Kassen des Landes.
Zwar soll es künftig statt der gerichtsinternen Mediatoren sogenannte "Güte richter" geben, die eine ähnliche Funktion übernehmen könnten. Zwei Nachteile habe dieses Konzept allerdings, meinen Kritiker wie Schleswig-Holsteins parteiloser Justizminister Emil Schmalfuß, der früher selbst als gerichtlicher Mediator gearbeitet hat: Zum einen können die Güterichter selber einen Lösungsvorschlag machen und seien daher nicht echte Mediatoren, die eine Einigung den streitenden Parteien überlassen. Zum anderen sei die gerichtliche Mediation inzwischen ein gut eingeführter Begriff: "Sie hat dem bislang schwer überschaubaren Mediationsmarkt Seriosität verliehen", sagt Schmalfuß. Dieser Fördereffekt drohe künftig wegzufallen. Befürworter der Reform argumentieren dagegen mit einem geringerem Vertrauensschutz bei der gerichtlichen Schlichtung: "Richter bleiben Amtsträger, die nicht alles für sich behalten können, sondern in bestimmten Fällen zu einer Anzeige verpflichtet sind", sagt etwa der Berliner Rechtsanwalt und Mediator Michael Plassmann. Manch Kritiker sieht allerdings einen ganz anderen Grund für die geplante Abschaffung der gerichtsinternen Mediation, die auf ein Votum des Rechtsausschusses im Bundestag zurückgeht: Von Union und FDP sitzen fast nur Rechtsanwälte in dem Ausschuss.
Was bringt das neue Mediationsgesetz?
Diskutieren Sie mit Justizminister Emil Schmalfuß, Richtern und Rechtsanwälten beim sh:z-Forum Recht am Freitag, 17. Februar, ab
19 Uhr im Plenarsaal des OLG in Schleswig. Nähere Informationen bei Anette Asmussen unter Tel. 0461 808-1131.
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