HAMBURG

 

Landgericht Hamburg

Sprayer "OZ" kommt mit Geldstrafe davon

03. Februar 2012 | 13:24 Uhr | Von dpa

Graffiti-Sprayer "OZ". Archivbild vom 12.2.2012, dpa

Hamburgs bekanntester Sprayer "OZ" muss nicht wieder hinter Gitter. Im Berufungsprozess hatte die Staatsanwaltschaft eine höhere Haftstrafe gefordert.

Hamburg. Im Berufungsverfahren verurteilte ihn das Hamburger Landgericht am Freitag wegen Sachbeschädigung in zehn Fällen zu einer Geldstrafe von 1500 Euro. 250 Tagessätze zu je sechs Euro sah der Richter als angemessen an. Strafmildernd rechnete ihm das Gericht an, dass die Taten schon bis zu vier Jahre zurückliegen. Außerdem sei die "Hemmfähigkeit" des Angeklagten erheblich eingeschränkt - auch eine Haftstrafe würde ihn demnach nicht von weiteren Taten abbringen. Das sei aber kein Freifahrtsschein für den 62-jährigen notorischen Sprüher, sagte der Vorsitzende Richter.

Im Juli vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Hamburg-Barmbek den Sprayer wegen Sachbeschädigung zu 14 Monaten Haft verurteilt. Eine Bewährung hatte die Richterin abgelehnt, weil "OZ" auch während des Gerichtsverfahrens beim Sprayen erwischt worden war. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gingen gegen den Richterspruch in Berufung. Die Anklage hatte am Freitag 18 Monate Haft gefordert.

"Mein Rat an Sie: Lassen Sie das Sprühen sein"

Obwohl einige seiner Werke womöglich als Kunst zu bewerten seien - die Taten seien nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt, sagte der Richter. Darauf hatte sich die Verteidigung in ihrem Plädoyer berufen und einen Freispruch gefordert. "Die beeinträchtigten Rechtsgüter überwiegen", befand aber der Richter. Außerdem gebe es auch andere Möglichkeiten, sich künstlerisch auszudrücken. "Sie sind damit aber nicht aus dem Schneider", sagte er zum Angeklagten. Es könne sein, dass ein anderer Richter ihn bei erneuten Sprühereien zu einer Haftstrafe verurteile. "Mein Rat an Sie: Lassen Sie das Sprühen sein." "OZ" habe zudem die Möglichkeit, seine Strafe durch gemeinnützige Arbeit zu tilgen.

Für seine Graffiti hat "OZ" insgesamt schon rund acht Jahre in Haft gesessen. Mehr als 120.000 der typischen Symbole von "OZ" - wie Smileys, Kringel und der Namenszug - sind im Stadtbild der Hansestadt zu finden.


 

Leserkommentare

 
FRANK W. 03.02.2012 20:41
Einfach lächerlich.

Er ist Harzt 4 Empfänger, kann die Strafe also gar nicht bezahlen, einzig mit einer Gefängnisstrafe hätte ein Teil seiner Schuld gesühnt werden können.
Der geht aus dem Gerichtsgebäude direkt zu Max Bahr und holt sich dort die nächsten Spraydosen, dafür hat er ja Kohle.
Dieser Richterspruch ist einfach nur lächerlich, so wie die gesamte deutsche Richterschaft.

JUERGEN ALBERS 04.02.2012 19:13
oz

Angemessen wäre es, wenn man ihn so lange in Haft arbeiten lässt, bis er genügend Geld verdient hat, um alle seine Schmierereien beseitigen zu lassen und die Kosten für die Haft zu zahlen. Aber unsere lustigen Richter haben sich hier mal wieder einen richtigen Knaller erlaubt. Die Geschädigten werden wie immer verhöhnt.

WIR SIND DAS VOLK 05.02.2012 00:00
Offenbar flasche Prioritäten

Das die Taten länger zurück liegen kann ja nun kein mildernder Umstand sein. Denn um so länger mußten die Geschädigten auf Genugtuung warten. Und im Vordergrund muss der Schadensersatz stehen. Um so weniger der Täter da bisher geleistet hat, desto höher muß eine Bestrafung dann ausfallen.

Man faßt sich allgemeing an den Kopf das gegen diese Seuche nicht mit abschreckend hohen Strafen vorgegangen wird. Umweltverschmutzung und Sachbeschädigung unter "Kunst" ablegen zu wollen zeugt nicht gerade davon, dass die Geschädigten auf den Schutz unseres Rechtsstaates vertrauen können.



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