PANORAMA
Urteil
Ungefragte Empfehlung durch Arzt wettbewerbswidrig
Schleswig. Dies entschied das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Ein 70-jähriger Testpatient habe als Zeuge ausgesagt, teilte Gerichtssprecherin Dr. Christine von Milczewski auf Anfrage mit. Nach Aussage des Zeugen habe eine Marktforschungsfirma, die Mitglied des Vereins "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs" ist, ihn zum Hals-Nasen-Ohren-Arzt geschickt. Der Mediziner hatte Hörgeräte verordnet und dazu zwei Hörgeräteakustiker empfohlen. Beide waren in der Gemeinde ansässig. Der Patient aus Lübeck habe nicht um die Empfehlung gebeten, sondern sei vom Arzt und dessen Mitarbeiterin gefragt worden, ob er einen Akustiker habe.
Da der Arzt von sich aus ohne hinreichenden Grund tätig wurde, habe er gegen die Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein verstoßen. Der Arzt habe nicht alle infrage kommenden Akustiker genannt. Falls aus Gründen der Qualität und schlechter Erfahrungen von Patienten nur einige Betriebe genannt würden, müssten alle anderen in Betracht kommenden Anbieter schlechter sein, damit die Empfehlung gerechtfertigt sei, hieß es in dem Urteil. Urteil vom 14. Januar 2013, Az. 6 U 16/11
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