SCHLESWIG-HOLSTEIN

 

Fehmarnbelttunnel

Pläne für Bahnanbindung liegen aus

09. Januar 2013 | 16:04 Uhr | Von dpa


Die Eröffnung des Straßen- und Eisenbahntunnels füber den Fehmarnbelt wird für Ende 2021 erwartet. Foto: Femern A/S

Die Eröffnung des Straßen- und Eisenbahntunnels füber den Fehmarnbelt wird für Ende 2021 erwartet. Foto: Femern A/S

Die bestehende Bahnstrecke ausbauen oder lieber eine neue Trasse? Jetzt beginnt das Raumordnungsverfahren für die Bahnanbindung der geplanten festen Fehmarnbeltquerung.

Lübeck / Kiel. In dieser Woche beginnt das Raumordnungsverfahren die Bahnanbindung der geplanten festen Fehmarnbeltquerung. Die Pläne für die verschiedenen Trassenvarianten seien am Mittwoch verschickt worden, teilte die Landesregierung mit. Vom 11. Februar an können interessierte Bürger sie in den Rathäusern, Amtsverwaltungen, im Kreishaus sowie im Internet einsehen.

Ziel ist es, den raumverträglichsten Verlauf der Bahntrasse zu ermitteln und die Bürger möglichst frühzeitig in diesen Prozess einzubinden. Zur Diskussion stehen neben dem Ausbau der bestehenden Bahntrasse auch Alternativen zum Bau einen neuen Trasse. Die Bahnstrecke soll bis zur Eröffnung des Ostseetunnels zwischen Dänemark und Deutschland Ende 2021 elektrifiziert und bis 2028 zweigleisig ausgebaut werden.

Kritik: Methodische Mängel in den Planungsunterlagen

Das Aktionsbündnis gegen die feste Beltquerung wirft der Landesregierung vor, dass die ausgelegten Planungsunterlagen der Bahn zahlreiche methodische Mängel aufwiesen. Die seien teilweise so schwerwiegend, dass die Antragsunterlagen vollständig hätten überarbeitet werden müssen, sagte Henrick Kerlen vom Aktionsbündnis. Über entsprechende Hinweise des Bündnisses habe sich die Staatskanzlei jedoch hinweggesetzt.

Regierungssprecher Lars Bethke sagte, die von der Deutschen Bahn eingereichten Unterlagen entsprechen den Vorgaben des Festlegungsprotokolls vom November 2010. Die vom Aktionsbündnis in einem Brief vom 10. Dezember 2012 vorgebrachten Hinweise und Anregungen hätten im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung nicht berücksichtigt werden. Sie würden jedoch im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung unter Abwägung aller landesplanerischen Belange entsprechend gewürdigt, versicherte er. Im Raumordnungsverfahren können Behörden, Kommunen und Bürger Stellungnahmen abgeben.


 
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