SCHLESWIG-HOLSTEIN
UKSH
Verbotene Geschäfte mit arabischen Patienten?
Die Chirurgie des Universitätsklinikums Kiel. Hier sollen ausländische Patienten für Organtransplantationen mehr bezahlen als deutsche.
Kiel. Prozessauftakt um Behandlungen von arabischen Patienten am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH): Ab Mittwoch steht ein ehemaliger Patientenvermittler vor dem Kieler Landgericht. Der Vorwurf: Titelmissbrauch und Vorteilsgewährung.
Anwer M. (45) arbeitete beim "International Department" des Universitätsklinikums - eine Position, die ihm laut Anklage Martin B. besorgt hatte, der Leiter dieser Abteilung. Für die Hilfe soll der Chef allerdings eine Gegenleistung erwartet haben.
Anwer M. soll sich als Doktor ausgegeben haben
Das "International Department" koordiniert die Behandlung von zahlungskräftigen Patienten aus Staaten der Golfregion. Für die Vermittlung dieser äußerst wohlhabenden Klientel werden Provisionen gezahlt. Gutes Geld, von dem Leiter Martin B. laut Anklage auch etwas haben wollte.
Seine Ehefrau soll deshalb in Kiel die Firma "Arab Health Germany" gegründet haben. Wichtigster Mitarbeiter: Anwer M., der fließend arabisch spricht. Nun soll Anwer M. sich als Doktor ausgegeben haben. In seiner Doppelposition hatte er es laut Anklage leicht mit der Akquise von Patienten, die er über "Arab Health Germany" an das Universitätsklinikum oder andere Krankenhäuser vermittelte, die ebenfalls im Geschäft mit dem internationalen Medizintourismus tätig sind. Die Provisionen, die dabei flossen, sollen zur Hälfte in die Taschen von Martin B. geflossen sein. Nach Informationen des sh:z geht es um rund 45.000 Euro.
Gegen Martin B. wird gesondert verhandelt
Die Staatsanwaltschaft sieht Martin B. damit als Hauptbeschuldigten. Oberstaatsanwältin Birgit Heß: "Das Verfahren gegen Herrn B. ist abgetrennt worden und wird gesondert verhandelt. Dem jetzt Angeklagten wird vorgeworfen, in 44 Fällen Provisionen an den Hauptbeschuldigten gezahlt zu haben, um weiter als Vermittler arbeiten zu dürfen." In drei Fällen werde Anwer M. zudem Titelmissbrauch vorgeworfen, weil er sich bei der Patientenvermittlung als Doktor ausgegeben habe.
Ins Rollen waren die Ermittlungen gekommen, als ein ARD-Magazin im August 2007 über einen möglichen Organhandel am UKSH berichtete: Reichen Patienten aus Saudi-Arabien seien Spenderlebern transplantiert worden, obwohl die Organe Kassenpatienten zugestanden hätten. Die Beschuldigungen erwiesen sich als haltlos, doch die Ermittler stießen auf die jetzt angeklagten Provisionsmauscheleien - obwohl in der Abteilung angeblich versehentlich noch Akten vernichtet worden waren. Das Uniklinikum beurlaubte Martin B. zunächst und trennte sich Ende 2007 von dem Betriebswirt.
UKSH berechnet 20 Prozent mehr für Ausländer
Neben der Staatsanwaltschaft nahm auch der Landesrechnungshof das Geschäftsgebaren im "International Department" unter die Lupe. Erschreckendes Fazit der Prüfer: Das Universitätsklinikum rechnet ausländischen Patienten gegenüber falsch ab. So habe der Klinik-Vorstand im August 2008 beschlossen, bei den Rechnungen für ausländische Patienten einen zwanzigprozentigen Aufschlag auf alle Positionen zu erheben. Die Summe werde auf der Rechnung einfach als Punkt "administrative costs" ausgewiesen. Solche pauschalen Aufschläge hält der Landesrechnungshof für rechtswidrig, zumal das Gesundheitsministerium den Arabischen Emiraten versichert habe, das "Differenzierungen nach der Herkunft des Patienten" nicht zulässig seien. Ungereimtheiten gebe es auch bei der Abrechung von Wahlarztleistungen und sogar bei den Betten. Statt eines Zweibettzimmerzuschlags von 49,09 Euro seien 126,50 Euro erhoben worden. Und die Begleitpersonen hätten statt der üblichen 53,55 bis zu 93,26 Euro gezahlt.
Das Kieler Wissenschaftsministerium will der Abrechnungspraxis jetzt nachgehen.
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