SCHLESWIG-HOLSTEIN

 

Amtsgericht Norderstedt

Tödlicher Reparatur-Pfusch im Wohnmobil - Freispruch

15. Juli 2010 | Von Constanze Emde

Rolf S. starb, weil ein Kühlschrank falsch eingebaut wurde. Ein "tragischer Unfall", urteilte der Richter.

Norderstedt. Zehn vor zwölf am Mittwochmittag. Gestützt von ihrer Schwägerin und mit Tränen gefüllten Augen verlässt Gabriele S. das Amtsgericht in Norderstedt (Kreis Segeberg). Ihre beiden Töchter dahinter. Auch sie weinen, sind fassungslos über den Freispruch für Erich Rudolf T. Der Kundenbetreuer soll den ordnungsgemäßen Einbau eines neuen Kühlschranks in das Wohnmobil der Familie S. sowie dessen technische Überprüfung unterzeichnet haben. Tatsächlich wurden geltende Richt linien des Kühlschrank-Herstellers missachtet - mit tödlichen Folgen.

Die Tragödie beginnt 2003: Familie S. fährt regelmäßig mit ihrem Wohnmobil in den Sommerurlaub, wenn etwas kaputt ist, bringt Rolf S. das Fahrzeug zur Caravan-Servicefirma in Norderstedt. So auch im April 2003: Der Kühlschrank ist defekt, ein neuer soll rein. Das Problem: Die Einbau bestimmungen für einen Kühlschrank in das VW-Wohn mobil Baujahr 1982 wurden 1996 vom Hersteller geändert, von der Servicefirma aber 2003 nicht berücksichtigt. Die Folge: Bei nicht elektrischem Betrieb des Kühlschranks - beim Fahren - strömt Gas in den Innenraum des Wohn mobils, zudem verbraucht das Gerät Sauerstoff zum Kühlen.

"Ich roch das Gas schon bei unserer ersten Fahrt"

"Ich roch das Gas schon bei unserer ersten Fahrt im Juni 2003 und sagte das meinem Mann", erzählt Gabriele S. vor Gericht. Obwohl es ihm selbst nicht auffällt, geht Rolf S. erneut zur Firma und wird vertröstet: "Das ist kein Gas, neue Geräte können etwas riechen." Auch im nächsten Urlaub, Herbst 2004, riechen Mutter und Tochter Gas im Innen raum, überzeugen den Vater, nochmals zur Werkstatt zu fahren. Wieder: "Neu riecht."

Außerdem wiegt Rolf S. die Bescheinigung der Firma über den korrekten Einbau des neuen Kühlschranks in Sicherheit. Darin steht, so liest es die Familie und ihr Anwalt, dass der nun Angeklagte den Einbau und die Überprüfung der Gasleitungen bescheinigt. Zur Beruhigung seiner Frau kontrolliert Rolf S. vor seiner Tour nach Granitz selbst die Gasleitungen - nichts Auffälliges.

Rolf S. stirbt an Organversagen in Folge einer Gasvergiftung

Am 5. Mai 2005 fährt der zweifache Familienvater früh morgens Richtung Granitz an die mecklenburgische Seenplatte, um ein Wochenende mit Verwandten zu verbringen. Mittags ruft er seine Frau an: "Ich bin gut angekommen, habe etwas gegessen und gehe gleich zu den anderen an den See." Abends legt sich Rolf S. schlafen - ein letztes Mal. Als ihn Bekannte und Polizei vier Tage später leblos in seinem Wohnwagen finden, riecht es nach Gas. Rolf S. wird sofort ins Krankenhaus gebracht, erwacht jedoch nicht mehr. Am 29. Mai stirbt er im Alter von 63 Jahren an Organversagen in Folge einer Gasvergiftung.

Wie konnte das passieren, will die Familie jetzt endlich wissen. "Darauf werden Sie heute keine Antwort bekommen", sagt der Verteidiger in seinem Plädoyer. Ein Sachverständiger der Dekra bestätigt den unsachgemäßen Einbau mangels Abdichtung und fehlender Luftansaug- und -abfuhranlage.

"Ich bin nicht prüfberechtigt, habe nur allgemein unterschrieben"

Das entscheidende Beweisstück: Die Bescheinigung, auf der der Angeklagte den neuen Kühlschrank mit Unterschrift eintrug, auf der aber keine zusätzliche Überprüfung vermerkt wurde. Laut Dekra muss alle zwei Jahre die gesamte Gasanlage überprüft werden, bei Neueinbau innerhalb dieser Frist lediglich die Leitung und Funktion des neuen Gerätes. "Wäre diese ordnungsgemäß durchgeführt worden, hätte man das ausströmende Gas feststellen können", so der Sachverständige.

"Ich bin nicht prüfberechtigt, habe nur allgemein unterschrieben, dass das Gerät eingebaut wurde", sagt der angeklagte Mitarbeiter, der seit 25 Jahren in der Firma für Kundenservice zuständig ist. Die Kenntnisse für eine Prüfbescheinigung habe er gar nicht. "Ich habe nur eine Weisung befolgt." Weil man ihm nicht nachweisen kann, dass er am Einbau beteiligt war, spricht das Gericht ihn frei. Der Richter: "Es wäre naheliegend gewesen, eine andere Werkstatt mit einer Überprüfung zu betrauen."

"Das Landgericht teilt die Auffassung des Amtsrichters nicht. Es geht sehr wohl davon aus, dass bei dem Kunden durch die Unterschrift ein falsches Vertrauen geweckt wird", sagt Björn Stute, Anwalt der Familie, nach der Verhandlung. Hintergrund: Der Amtsrichter habe erst auf Weisung des Landgerichtes die Hauptverhandlung eröffnet. Er habe zuvor schriftlich mitgeteilt, dass er von einem Mitverschulden des Ehepaars S. ausgeht. Die 62-jährige Witwe und ihre Töchter überlegen nun, weitere Rechtsmittel einzulegen. "Meiner Mandantin war wichtig, dass die Firma ihren Fehler zugibt - aber das passiert nicht", so Anwalt Stute. Die Entschuldigung des Angeklagten kam heute zum ersten Mal und zu spät."


 

Leserkommentare

 

 

SHZ.DE MOBIL

Auch unterwegs bestens informiert!

Mit der iPhone-App und dem Mobilportal von shz.de haben Sie die neuesten Nachrichten aus Schleswig-Holstein immer zur Hand.

Weitere Informationen...

 
 

BUCHVERKAUF

Ihr (Enkel-) Kind ist der Held!
Verschenken Sie ein Kinderbuch, in dem Ihr Liebling die Hauptperson spielt.
Mehr Infos finden Sie hier

 
INSTITUT50PLUS
Lebendig leben...
Angebote für eine aktive Lebensgestaltung
 
HÄUFIG GELESEN

Schwerer Schlag gegen die Rockerszene

Das Einsatzkommando überraschte den Kieler "Hells Angels"-Chef im Schlaf. Ein Insider soll sein ...mehr

 
 


KONTAKT | IMPRESSUM | AGB | DATENSCHUTZ