SCHLESWIG-HOLSTEIN

 

Rolltreppen

Aufregung um Kinderwagen-Verbot

06. Januar 2010 | Von Margret Kiosz

Schilder müssen zeigen, was verboten ist. Foto: KIosz

Seit dem 1. Januar gilt die EU-Norm 115. Sie verschärft die Sicherheitsregeln für Rolltreppen: Eltern mit Kinderwagen müssen sich nach alternativen Wegen umschauen.

Kiel. "Überflüssig und ärgerlich" findet Beate Reim die neue EU-Norm, die ihr seit dem 1. Januar verbietet, mit der Kinderkarre die Rolltreppe zu benutzen. "Als hätten wir keine anderen Probleme", schimpft die Kielerin. Die Norm, die bei Vätern und Müttern für Aufregung sorgt, heißt EN 115 und legt europaweit fest, welche Sicherheitsregeln für "Fahrtreppen" gelten. Sie wurde jetzt verschärft - aus Sicherheitsgründen. Es komme immer wieder zu schweren Unfällen, so die EU. Eltern mit Kinderwagen müssten deshalb künftig auf Aufzüge und - falls nicht vorhanden - auf Treppen ausweichen.

"Von Unfällen habe ich bei uns noch nichts gehört", erklärt Dirk Holzmann, bei Karstadt in Kiel zuständig für das Gebäudemanagement. Die Warnhinweise - kleine Piktogramme mit einem durchgestrichenen Kinderwagen- seien jedoch schon seit einiger Zeit an allen Rolltreppen des Kaufhauses angebracht worden.

Nicht überall sind Fahrstühle vorhanden

Auch die Bahn will sich an die neue Vorschrift halten und Schilder anbringen, erklärte gestern ein Sprecher in Hamburg. In Schleswig-Holstein sei das Problem für Eltern nicht so gravierend, weil überall alternativ auch Aufzüge vorhanden seien. Das ist jedoch bei S- und U-Bahn-Stationen in Großstädten nicht überall so. In München etwa stellt man sich deshalb quer. Das Risiko eines Unfalls mit Kinderwagen auf der Festtreppe sei deutlich höher als auf der Rolltreppe, erklärte ein Sprecher der dortigen Verkehrsbetriebe.

"Das haben sich wieder Bürokraten ausgedacht, die noch nie mit einem Kinderwagen unterwegs waren", sagt Mutter Beate Reim. Fahrstühle müsse man oft suchen, sie seien überfüllt oder verdreckt. Halten will sich die Mutter des einjährigen Tom nicht an die Norm. Strafe hat sie nicht zu befürchten, da es sich bei EN 115 um kein Gesetz handelt.

Kritisch könnte es nur werden, wenn es zu einem Unfall kommt und sie nicht eindeutig nachweisen kann, dass ihr Buggy nicht Schuld am Unfall ist, heißt es beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft.


 

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