SCHLESWIG-HOLSTEIN
Berufungsverfahren
Haschisch-Rebell muss nicht ins Gefängnis
Flensburg / Sylt. Er ist ein Mann mit ausgeprägtem Sendungsbewusstsein - und er wollte einen Musterprozess. Doch das Schöffengericht in Niebüll spielte nicht mit. Es verurteilte Axel Junker im Sommer 2007 wegen Anbaus von Cannabis "in nicht unerheblicher Menge" schlicht zu einem Jahr Gefängnis - ohne Bewährung.
Ein schwerer Rückschlag für den Hepatitis-C-Patienten, der seit Jahren um die Zulassung von Cannabis als Arzneimittel kämpft. Auch der Gesundheitsausschuss des Bundestages brütet bereits über Möglichkeiten medizinischer Verwendung, wie sie in Kanada, den Niederlanden und Teilen der USA bereits umgesetzt werden.
Junker versichert, der in Hanf enthaltene Wirkstoff THC lindere seine Schmerzen erheblich - auch Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Hautausschlag und Depressionen. Der 55-Jährige blickt auf eine lange Drogenkarriere zurück: Alkohol, Haschisch, Heroin begleiteten ihn von Jugend an. Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ist er mehrfach vorbestraft. Heute substituiert er mit einer geringen Menge Methadon.
Seine Bemühungen um den legalen Anbau von Hanf wurden von der fehlenden Genehmigung des Bundesinstitutes für Medizin und Arzneimittelprodukte bislang blockiert. Deshalb verfiel Junker auf die Idee, eine Selbstanzeige mit einer Aufsehen erregenden Aktion zu koppeln. Er verbrannte in der Westerländer City eine seiner Holzskulpturen und übergab der Polizei einen Beutel Cannabis, Marke Eigenanbau. Nach seiner Selbstanzeige wurden die Beamten noch am gleichen Tage in seiner Wohnung fündig: Dort gediehen acht weitere Pflanzen auf das Prächtigste.
Durch diese Aktion, wunderte sich Richter Siegfried Grisée, habe sich der Angeklagte doch seine grundlegende medizinische Versorgung selbst entzogen. "Das ist ja wie ein Schuss ins Knie." Ein nicht minder passendes Bild fiel Staatsanwalt Otto Gosch ein: "Wenn Ihnen eine Ampel nicht passt, fahren Sie doch auch nicht bei Rot rüber, um dann über ein Verfahren die Ampel weg zu bekommen." Junker konterte, er habe die permanente Angst vor Entdeckung eliminieren wollen. "Außerdem suchte ich endlich Klarheit."
Doch Junkers Hoffnung, dass das Gericht ihm für seinen Eigenkonsum zu therapeutischen Zwecken einen Persilschein ausstellen würde, zerstob im Laufe der Beweisaufnahme. "Die Strafjustiz", stellte der Richter klar, "ist das falsche Forum, um rechtspolitische Zeichen zu setzen." Auch der Hinweis von Verteidiger Lüko Becker (Berlin) auf den Notstandsparagrafen 34 StGB verfing nicht. Eine Notstandssituation zum Tatzeitpunkt sei nicht gegeben.
Seiner nach etwa zwei Stunden vorgetragenen Bitte um ein Rechtsgespräch mit den Prozessbeteiligten kam Richter Grisée gern nach. Das Ergebnis kürzte das Verfahren ab und machte die Aussagen dreier Zeugen überflüssig. Unterm Strich wurde die verhängte Gefängnisstrafe für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Junker versprach im Gegenzug, keinen illegalen Cannabis-Anbau mehr zu betreiben.
Seinen Bestrebungen, Drogen künftig als Medizin einsetzen zu dürfen, wird dies keinen Abbruch tun. Warum auch? Staatsanwalt Gosch: "Wir haben schließlich kein Gesinnungsstrafrecht."
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