SCHLESWIG-HOLSTEIN

 

Grausiger Fund bei Alt Duvenstedt

Greifvogel-Jagd mit brutaler Falle

14. April 2010 | Von Hermine Lorenzen

Verendet in einer Totaschlagfalle: Die Rohrweihe steht auf der Roten Liste.Foto: sh:z

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Eine männliche Rohrweihe geriet am Wochenende mit den Beinen in ein schweres Fangeisen und verendete: Die Polizei hat den Täter ermittelt. Er zeigt keine Reue.

Alt duvenstedt. Erschütternde Bilder machten Spaziergänger am Sonntag bei einem Streifzug durchs Dutener Moor bei Alt Duvenstedt (Kreis Rendsburg-Eckernförde): Eine männliche Rohrweihe ist mit den Beinen in ein schweres Fangeisen geraten und verendet. Unter den Überresten des Greifvogels modert ein Köder-Kaninchen. In einem sogenannten Habichtkorb sitzt eine lebendige Taube als Köder. Landet ein Vogel auf der Falle, schnappen die mit Netz bespannten Flügel zu, und das Tier ist gefangen. Ein Arzt aus Laboe, der mit seiner Tochter zufällig an diesen Tatort kam, hatte Anzeige erstattet - gegen Unbekannt.

Erschüttert von diesem Jagdfrevel ist Lutz Kraack. Der Hauptkommissar ist Leiter der Polizeistation Owschlag und damit zuständig für die Ermittlungen. "So etwas habe ich in meinen bald 30 Jahren bei der Polizei noch nicht gesehen", sagt der Beamte, der in diesem Fall von einer vorsätzlichen Straftat ausgeht. Tierquälerei, also Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, komme zu den Verstößen gegen Jagdgesetze hinzu. Auch für Andreas Brück von der unteren Jagdbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde, übersteigt der Fall das bisher erlebte.

Greifvögel dürfen laut Gesetz ganzjährig nicht geschossen werden

Dazu die Gesetzeslage: Greifvögel dürfen nach dem Bundesjagdgesetz ganzjährig nicht geschossen werden. "Die Fangjagd ist so auszuüben, dass dem zu fangenden Wild keine vermeidbaren Leiden oder Schmerzen zugefügt werden und Gefahren für Menschen und nicht bejagbare Tiere so weit wie möglich verhindert werden", heißt es im Landesjagdgesetz weiter. Auf dieser Grundlage kann das Eiabzugseisen (Fachbegriff für die Totschlagfalle) nicht gerade als waidgerechtes Jagd instrument bezeichnet werden. Unter gewissen Voraussetzungen kann es genutzt werden, um Füchse und Marder zu fangen. Allerdings befinden sich beide Raubtierarten zurzeit in der Setz- und Brutzeit, so dass sie verschont werden müssen.

Weder Gesetzeslage noch Mit gefühl für das Leiden der Tiere haben den Fallensteller an seinem Tun gehindert. Polizeihauptmeister Lutz Kraack, der sein Revier gut kennt, ist es gelungen, den Täter bei Zeugenbefragungen zu ermitteln. Der Mann habe die Fallenstellerei zugegeben. Seine Begründung: Er habe das Recht einzugreifen, da es zurzeit zu viele Greifvögel gebe.


 

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