SCHLESWIG-HOLSTEIN
Prozess um Lübecker Kapitän
Als Flüchtlingshelfer soll er in Haft
Lübeck / Agrigent. Je vier Jahre Haft und 400.000 Euro Geldstrafe - das fordert die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den Ex-Kapitän der "Cap Anamur", den Lübecker Stefan Schmidt, und den damaligen Chef der Hilfsorganisation, Andreas Bierdel. "Wir sind wie vor den Kopf gestoßen", sagte Schmidt gestern und meinte damit neben dem Strafmaß auch den Verlauf der Verhandlung im italienischen Agrigent. Beobachter sprechen von einem Skandal.
Schmidt fühlt sich "wie in einem schlechten Film". Wie Bierdel hatte er damit gerechnet, dass das Verfahren um den Rettungseinsatz von 2004 eingestellt wird. 37 afrikanische Flüchtlinge hatte der Lübecker damals aus dem Mittelmeer gefischt. Im sizilianischen Hafen Porto Empedocle wurden er, sein Erster Offizier und Bierdel in U-Haft gesteckt. Verantworten mussten sie sich wegen "Beihilfe zur illegalen Ein reise im besonders schweren Fall" - bandenmäßiger Schlepperei also. 60 Zeugen wurden angehört, keiner konnte die Anklage erhärten.
Anklagevertretung zum Strafmaß genötigt?
"Das war von Anfang an ein politischer Prozess", meint Schmidt. Als "absurd" hat er die Plädoyers erlebt: "Der Staatsanwalt hat unser Verhalten in höchsten Tönen gelobt", sagt er. "Als es daran ging, ein Strafmaß zu verkünden, hat er gesagt, das müsse ja nun leider einmal sein, er allerdings brächte das nicht über die Lippen. Dann hat er den Raum verlassen und seiner Assistentin des Rest überlassen."
Schmidt, frisch zurück aus Italien, steht der Unglaube im Gesicht. "Was soll man davon halten?" fragt er. "Das hört sich doch an, als sei die Anklagevertretung zu ihrem Strafmaß genötigt worden."
Das italienische Verwirrspiel wurde dadurch komplettiert, dass die Staatsanwaltschaft Bierdel und Schmidt sogar vorwirft, die 37 aus Seenot geretteten Flüchtlinge zu Werbezwecken zugunsten des Komitees Cap Anamur an Bord behalten zu haben. Der Erste Offizier kann auf Freispruch hoffen, der Vorwurf einer "bandenmäßigen" Schlepperei wäre damit hinfällig.
Andere Schiffe fuhren einfach vorbei
"Absurd!" nennt Schmidt die Darstellung der Staatsanwaltschaft und schildert akribisch, wie die italienischen Behörden selbst das Einlaufen in einen sicheren Hafen verhindert hätten. Bootsflüchtlinge hätten nach dem Vorfall mit der "Cap Anamur" immer wieder berichtet, wie Schiffe an ihnen einfach vorbeigefahren seien.
Zwölf Jahre Haft hätten den Rettern wegen Schlepperei gedroht. Das nun geforderte Strafmaß beruhigt Schmidt nur wenig. Er ist sich keiner Schuld bewusst. "Wir werden überhaupt keine Strafe akzeptieren." Beim Gedanken an eine Revision wird dem 67-Jährigen dennoch mulmig. "Ein Ende erlebe ich möglicherweise ja gar nicht mehr."
Der Prozess soll am 20. Mai mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt werden.
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