Entwurf für Denkmalschutzgesetz sorgt für Unruhe im Kieler Landtag

04. November 2011 | Von Margret Kiosz

Kiel. "Denkmalpflege kann nur mit und nicht gegen die Eigentümer der Immobilien erfolgen", erklärte gestern Haus&Grund-Chef Alexander Blažek bei der Beratung der Denkmalschutznovelle im Bildungsausschuss des Landtages. Allerdings stand er - gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer - mit seinem Lob für den schwarz-gelben Gesetzesentwurf ziemlich allein da. Vertreter der Denkmalschutz-Behörden, aber auch der Städte und Gemeinden ließen kein gutes Haar an dem Plan der Regierungskoalition.

Wirtschaftliche Interessen

Der Entwurf führe zu Rechtsunsicherheit, zur Zersplitterung der Denkmalschutzaufsicht, und den Kreisen fehle es an Fachkompetenz und finanziellen Mitteln, um die zusätzlichen Aufgaben zu übernehmen, hieß es übereinstimmend. Außerdem werde wirtschaftlichen Interessen der Eigentümer von denkmalgeschützten Bauten Vorrang gegeben. Die Stadt Lübeck sieht sogar ihre historische Altstadt gefährdet. Zudem seien 250 historische Gärten und Parks im Norden durch das neue Gesetz nicht mehr geschützt.

Die Koalition will das Gesetz deutlich verschlanken, die Zuständigkeit bei den Kreisen verankern und die Hürde, Nachkriegsbauten unter Schutz zu stellen, erhöhen. Zudem hält Schwarz-Gelb weiter am konstitutiven Verfahren fest, bei dem Denkmäler zunächst per Verwaltungsakt in eine Liste aufgenommen werden. Eigentümer haben so genug Zeit, gegen die Unterschutzstellung vorzugehen. Bei dem in den anderen Bundesländern üblichen deklaratorischen Verfahren können Eigentümer erst im Nachhinein gegen den Eintrag ins Denkmalbuch klagen.

Von einer "verwaltungs-ökonomisch unsinnigen" Zersplitterung der Kompetenzen sprach Jörg Haspel, Vize-Chef des Nationalkomitees des International Council of Monuments. Dass künftig Veränderungen an einem Denkmal nur dann nicht genehmigt werden dürfen, wenn eine "erhebliche Beeinträchtigung" die Folge wäre, hält er für brandgefährlich. "Hier wird die Büchse der Pandora geöffnet", so Haspel.

Lila Haus, blaue Ziegel

Hochumstritten ist auch der aufgeweichte Umgebungsschutz. Nachbarn eines eingetragenen Denkmals könnten dann ihr Haus lila streichen und mit glänzend blauen Dachziegeln decken ohne dass es eine Handhabe gebe. Auch der geplante Minister-Vorbehalt für nach 1950 errichtete Gebäude sei fachlich nicht zu begründen. Er sei "ein Freibrief für willkürliches Handeln nach Gutsherrenart", kritisierte Burkhard von Hennigs vom Denkmalrat. Mitte Dezember soll der Landtag über das neue Gesetz entscheiden. Angesichts der vielen Einwände forderte die SPD gestern die Koalition auf, den Entwurf zurückzuziehen.


 

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