SYLTER RUNDSCHAU

 

Wie schützt man Dauerwohnraum?

06. Februar 2010 | Von Martin Stralau

Die in der linken Bildmitte gelegene Fläche in Rantum-Nord (zwischen L 24 und Weststrand) könnte Vorbild für andere insulare Wohngebiete sein, wenn es um die langfristige Sicherung von Sylter Erstwohnungssitzen geht. Foto: widera

Rantum. Wie kann man zukünftig sicher stellen, dass der Insel und ihren Bewohnern nicht weiter Dauerwohnraum im größeren Maße abhanden kommt? Im Grunde genommen war das am Mittwoch abend die zentrale Frage im Rantumer Ortsbeirat.

Inselbaumeister Wolfgang Knuth und Stadtplanerin Andrea Kleine-Homann waren gekommen, um sich vom Ortsgremium Vorschläge einzuholen, welche Entwicklungsziele sie für den Rantumer Norden - das Gebiet zwischen Am Sandwall und der Hörnumer Straße (L 24) - in ihre zukünftige Planungsarbeit mit einfließen lassen könnten. Laut Knuth, der mit seinen Mitarbeitern im Rahmen des "Geografischen Informations- und Planungssystems ("GRIPS") derzeit ohnehin damit befasst ist, eine Bestandsaufnahme der Insel bezüglich des Dauer- und Zweitwohnungsraumes zu machen, müsse man zukünftig damit rechnen, das "80 bis 90 Prozent des im Privatbesitz Einheimischer befindlichen aktuellen Dauerwohnraums der Insel" im Zuge von Eigentümerwechseln an Zweitwohnungsbesitzer gehen. Für den Rantumer Norden, in dem noch verhältnismäßig viele Besitzer von Dauerwohnraum leben, ginge es nun darum, eine Entscheidung zu treffen, ob man die privaten Hausbesitzer "aus dem Thema Erhaltung von Dauerwohnraum entlassen will. Die Diskussion, was mit dem vorhandenen Dauerwohnraum in Zukunft geschieht, kommt auf viele Sylter auch in der eigenen Familie zu. Da nehme ich mich nicht aus", sagte Knuth.

Das Baugesetzbuch jedoch habe die spezifischen Probleme der "hoch intensiven" Fremdenverkehrsregionen wie der Insel Sylt erkannt und den betreffenden Kommunen baurechtliche Möglichkeiten geschaffen, etwas für die Sicherung und Erweiterung des Dauerwohnraums zu tun. "Unsere Pflicht ist es, Ihnen das zu sagen", so Knuth in Richtung der Ortsbeiratsmitglieder.

Nachdem es in der Vergangenheit für das besagte Gebiet im Rantumer Norden zwei unterschiedliche Beschlüsse gab - die Gemeinde Rantum hatte unter anderem dafür gestimmt, dass Reetdächer zulässig sein können; der Bauausschuss der Gemeinde Sylt sprach sich später für eine Beibehaltung der vorhandenen Bauweise aus, um den Erhalt der homogenen Siedlung zu sichern - sollte sich der Rantumer Ortsbeirat nun erneut Gedanken machen und Empfehlungen abgeben.

Einstimmig empfahl der Ortsbeirat die Einhaltung der städtebaulichen Struktur und sprach sich dafür aus, dass in dem Geltungsbereich zukünftig keine Reetbedachung mehr zugelassen werden soll. Klarer Tenor aus dem Gremium: eine Reetbedachung mache das Gebiet attraktiver für Zweitwohnungs-Interessenten. Ziel sei es aber, so viele Dauerwohnungen wie möglich im Ort zu behalten.

Die Reetdachregelung könne jedoch nur eine von mehreren Aspekten sein, da auch damit letztendlich nicht gewährleistet sei, dass keine Zweitwohnungsbesitzer hinzukämen. In weiteren Abstimmungen votierte der Ortsbeirat dafür, das Dauerwohnen im Rantumer Norden durch eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan zu sichern. Nach dem Wunsch der Ortspolitiker sollen bei zukünftigen Bebauungen am südlichen Sandwall zwei bis drei Wohneinheiten pro Gebäude festgesetzt und die Vermietung an Feriengäste abgesichert werden.

Knuth betonte, dass die Empfehlungsbeschlüsse des Ortsbeirates nur erste Planungsziele seien und sich im Übrigen auch noch der Bauausschuss der Gemeinde Sylt zu gegebener Zeit mit der Thematik beschäftigen werde.


 

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