Schnee: Räumpflicht für Anlieger
Sylt. Die Schneedecke, die derzeit über Sylt liegt, sorgt nicht nur inselweit für Hoffnung auf weiße Weihnachten, sie bringt auch eine Pflicht für Grundstückseigentümer oder den von ihnen Beauftragten zur Reinigung der Gewehge und begehbaren Seitenstreifen mit sich.
In der Zeit von 7 bis 20 Uhr sind Anlieger in Munkmarsch, Archsum, Morsum und Tinnum verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken auf einer Breite von 1,50 Metern frei von Schnee und Eis halten, wie die Inselverwaltung Sylt mitteilt. Nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Für Westerländer besteht die Räumpflicht zwischen 8 und 20 Uhr. Schnee, der nach 20 Uhr fällt, muss an Werktagen bis 8 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr des Folgetages geräumt sein.
Beim Streuen sollten nur abstumpfende Mittel verwendet werden. Der Einsatz von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) erlaubt. In Fußgängerzonen müssen Anlieger einen Streifen von 1,50 Metern vor ihrem Gebäude räumen und streuen. Auf den anderen Flächen in Fußgängerzonen übernimmt die Reinigungspflicht die Gemeinde Sylt. Selbige weist zudem darauf hin, dass geräumter Schnee so zu lagern ist, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder behindert werden. Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten sind ebenfalls freizuhalten. Für Fragen in dieser Angelegenheit stehen bei der Inselverwaltung Stefanie Schultz (851-520) und René Petersen (851-501) zur Verfügung.
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