Sandentnahme ist notwendig
Im kommenden Jahr wird eine Million Kubikmeter Sand an den Sylter Stränden aufgespült. Foto: syltpicture
Sylt. Obwohl die Ausgaben des Landes für den Küstenschutz 2010 leicht zurückgehen und die vom Ministerpräsidenten vor drei Jahren nach Orkan "Cyrill" zusätzlich bereitgestellten Millionen für den Schutz der Sylter Küste aufgebraucht sind, werden auch im kommenden Jahr wieder eine Million Kubikmeter Sand an den Sylter Stränden aufgespült. Das teilte der Vorsitzende Manfred Uekermann den Mitgliedern des Landschaftszweckverbandes (LZV) mit. Das entspreche dem Mittel der letzten Jahre, in denen die Insel unabhängig vom Sturmflutgeschehen stets etwa eine Million Kubikmeter Sand erhalten habe.
Da der Auftrag für die Vorspülungen bis 2012 vergeben sei, könne im kommenden Jahr auch wieder früher begonnen werden. Und zwar kurz nach Festlegung der aufzuspülenden Bereiche, die bei der Strandbereisung am 18. März begutachtet werden. Dann soll auch das Planfeststellungsverfahren für die Sandentnahme etwa acht Kilometer vor Sylt abgeschlossen sein. Da die Genehmigung nur bis 2012 befristet sein wird, machte sich Uekermann für einen Zeitraum bis 2030 stark, um die Vorspülungen langfristig zu sichern. Wobei er deutlich darauf hinwies, dass die Entnahme für den Küstenschutz grundsätzlich anders zu bewerten sei, als der parallel zu genehmigende kommerzielle Kiesabbau im selben Meeresbereich.
Vor allem Naturschützer kritisieren, dass durch die Entnahme Löcher von bis zu 20 Meter Tiefe entstanden sind, die sich entgegen ursprünglicher Erwartungen nicht von selbst wieder mit Sand gefüllt haben. Um die Ausmaße deutlich zu machen, wies Roland Klockenhoff darauf hin, dass die Löcher eine Größe von 55 Quadratkilometern hätten - "das ist halb so groß wie die Insel". Um deren effektiven Schutz geht es auch im Fachplan Küstenschutz Sylt, der nicht nur die West-, sondern auch die Ostseite sowie die Insel-Enden behandelt. Die Fortschreibung des Planes soll voraussichtlich im Frühjahr 2010 vorgestellt und dann auch im LZV diskutiert werden.
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