SYLTER RUNDSCHAU
Biike contra Naturschutz? Bis Ende Februar darf ausgeholzt werden
Das Ausschneiden von Hecken: bis zum Beginn der Brutzeit am 1. März ist es noch erlaubt. Foto: Resthöft
Sylt. Sobald in diesen Tagen irgendwo auf der Insel eine Motorsäge angeworfen wird, ist die Sorge groß: Raubt man den Vögeln durch das Beschneiden von Büschen, Bäumen und Hecken in diesem harten Winter etwa ihre letzten Futterquellen?
Die Antwort lautet ja - und nein. Naturschützer erklären zwar, dass Vögel auch in verblühtem Buschwerk noch letzte Nahrungsreste fänden, räumen aber auch ein, dass der Baumschnitt in diesen Tagen absolut legal, eigentlich sogar empfehlenswert sei. Schließlich brüteten jetzt noch keine Vögel. Man bekäme also keine Probleme mit dem Artenschutz. Und auch nicht mit dem Naturschutzgesetz, in dem die Zeitspanne für Gartenschnitte gerade reduziert wurde. Hans-Martin Slopianka, Sprecher der Husumer Kreisverwaltung und damit auch der Unteren Naturschutzbehörde erklärte gestern auf Nachfrage unserer Zeitung: "Laut dem neuen Bundesnaturschutzgesetz ist der Schnitt nicht mehr bis zum 15., sondern nur noch bis zum 1. März ausdrücklich erlaubt."
Dass auf Sylt deshalb - und weil das überflüssige Gehölz am 21. Februar auf den Biiken verbrannt wird (siehe Kasten rechts) - gerade jetzt die Motorsägen zum Einsatz kommen, ist also völlig legal.
Dennoch richten die Naturschützer einen Appell an alle Gartenbesitzer: "Es wäre schön, wenn nicht in allen Ecken gleichzeitig bis auf den Stock ausgeholzt würde." So lange dies zeitlich versetzt und ja vielleicht auch gar nicht in jedem bewachsenen Fleckchen passiere, fänden die Vögel (die zurzeit ja auch zugefüttert werden dürfen) immer noch genug Nahrung, um auch diesen Winter zu überstehen.
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