SYLTER RUNDSCHAU

 

Ferienregelung vom Tisch

04. September 2010 | 03:00 Uhr | Von Interview: Katja Zeidler

Dr. Ekkehard Klug. Foto: zei

In einer Umfrage Anfang des Jahres sprach sich eine knappe Mehrheit der Sylter Eltern für eine neue Ferienregelung mit gesonderten Frühjahrsferien für die Insel aus. Wie bewertet das Bildungsministerium dieses Ergebnis?

Es wird keine extra Ferienregelung für Sylt geben. Das hat mehrere Gründe. Zum einen würde die Abstimmung der Termine für die zentralen Abschlussprüfungen an Regionalschulen und Gymnasien nicht mehr klappen. Zum anderen ist die Umfrage nicht so eindeutig ausgefallen, dass sie eine nachhaltige Veränderung der Ferienregelung rechtfertigen würde. 50 Prozent waren für die Neuregelung, 48 Prozent dagegen - daraus ist keine eindeutige Präferenz erkennbar. Man verärgert immer eine Hälfte.

Deshalb erachtet das Bildungsministerium - obwohl wir offen in die Prüfung des Antrags gegangen sind - eine Ferienneuregelung für nicht sinnvoll und nicht gangbar. Die Umfrage ist damit vom Tisch.

Welchen Eindruck haben Sie nach Ihrem Besuch der neuen "Schule für Sylt"? Kann das hiesige Konzept auf das Festland exportiert werden?

Dazu besteht keine Notwendigkeit. Es gibt in Schleswig-Holstein bereits mehrere Gymnasien mit Regionalschulteil. Das Schulgesetz hat die Zusammenführung der Schulformen erleichtert, und erlaubt den einzelnen Einrichtungen, sich individuell zu gestalten.

Themenwechsel: Als Regierungsmitglied geht natürlich auch an Sie die Frage, wann Ihrer Meinung nach die Neuwahlen zum Landtag stattfinden sollen. Wünschen Sie sich einen frühen oder späten Termin?

Ganz klar: Der Wahltermin wird September 2012. Früher geht es gar nicht. Wir haben vom Landesverfassungsgericht immerhin die Aufgabe bekommen, ein neues Wahlgesetz für Schleswig-Holstein zu schaffen, und so etwas geht nicht von heute auf morgen. Außerdem brauchen die Kandidaten für den nächsten Landtag angemessen Zeit, um sich auf die Wahl vorbereiten zu können. Und erst wenn das neue Wahlrecht geschaffen ist, können sie entscheiden, ob sie sich unter diesen Voraussetzungen für die Wahl aufstellen lassen wollen.


 

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