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Schützen nicht gleich Schützen
Der spannendste Teil der jüngsten Trittauer Gemeindevertretersitzung wurde in geheimer Sitzung besprochen. Das grundbuchlich eingetragene Recht des Schützenvereins, jährlich das Schützenfest auf dem Schützenplatz zu feiern, wurde durch den Rechtsanwalt der Gemeinde in Frage gestellt (wir berichteten). Bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung stimmten die Gemeindevertreter dafür, das Recht löschen zu lassen. Begründung: Der Schützenverein hat durch den Krieg nicht durchgehend bestanden, das Recht ist mit dem 1921 gegründeten Verein untergegangen.
Längere Diskussion entstand auch über das Angebot der Investorengruppe Procom zur Übernahme der Planungskosten des Schützenplatzes. Procom hatte angeboten, die Kosten bis zu einem Betrag X zu übernehmen, gekoppelt an die Bedingung, dass das geplante Nahversorgungszentrum (NVZ) gebaut werden kann. Diese Kopplung fand die Verwaltung bedenklich und formulierte den Beschlussvorschlag mit der Empfehlung, sich bei Vertragsabschluss an den Grundsatzbeschlüssen der Gemeinde von 1993 und 2008 zu orientieren. Hierin ist festgelegt, dass der Nutznießer die Kosten trägt und keine Kopplungen vorgenommen werden.
Streit entzündete sich an der Forderung der BGT, die Planungskosten für die Procom bei Nichtzustandekommen auf 40 000 Euro zu deckeln. "Dann bleibt die Gemeinde auf den Kosten sitzen", meinte Jens Hoffmann (CDU), der auch kein öffentliches Interesse sieht, das die Übernahme der Kosten durch die Gemeinde rechtfertigen würde. Er kritisierte zudem, dass die Procom seinerzeit die Übernahme der Planungskosten zugesagt habe, der Bürgermeister bis jetzt aber jeder Erstattung hinterher laufen müsse. Schließlich zog die BGT den Antrag zurück. Man einigte sich - ohne die Stimmen der CDU - auf eine Erweiterung des Beschlussvorschlages dahin gehend, dass die Gemeinde 30 Prozent der bis zu einem Zeitpunkt X angefallenen Kosten übernimmt, wenn die jetzigen Planungsziele, sprich der Bau eines NVZ, nicht erreicht werden und die Planung abgebrochen wird. Will die Gemeinde dann aus öffentlichem Interesse heraus weiter planen, zahlt sie die Kosten. Werden die Pläne des Investors realisiert, zahlt dieser alle Kosten. Im Gespräch sind Planungskosten zwischen 150 000 und 200 000 Euro.
Die Gemeindevertreter segneten außerdem B-Pläne und Satzungsänderungen ab: Das Gelände der Meierei soll mit einem B-Plan belegt werden, damit kein Wildwuchs entsteht, wenn die Meierei irgendwann ihren Betrieb dort aufgibt und das Gelände neu genutzt wird. Die SPD brachte die Ergänzung ein, hier keinen großflächigen Einzelhandel zulassen zu wollen. Die Erschließung am Lehmbeksweg für das neue Kleingartengelände wurde zurück in den Bauausschuss verwiesen, da die Abwasserentsorgung nicht geklärt ist.
Einstimmigkeit herrschte beim Beschluss, einen neuen Anbaustreuer für den Winterdienst anzuschaffen. Betont wurde die Notwendigkeit der Prüfung, ob man einen gemeinsamen Bauhof mit anderen Gemeinden betreiben könne.
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