STORMARNER TAGEBLATT
Heimlicher Verkauf zum Schnäppchenpreis?
Bad oldesloe. Da hat der Bürgermeister ja ein Fass aufgemacht. Das alte Gefängnis am Pferdemarkt soll verkauft werden - die Unterbringung von Obdachlosen ist dort nicht mehr möglich. Eine Sanierung scheint wegen Denkmalschutzauflagen wirtschaftlich nicht sinnvoll. Also weg mit der alten Bude.
Da es offenbar bereits einen Interessenten gibt und der Wert der Immobilie deutlich unter 80 000 Euro liegt, wurde der Verkauf bereits auf die Tagesordnung des Finanzausschusses gesetzt - nichtöffentlich, weil es sich um "Grundstückangelegenheiten" handelt. Das bringt die Grünen auf die Palme. "Es kann doch nicht sein, dass städtische Immobilien nach Gutsherrenart hinter verschlossenen Türen verschachert werden", ärgert sich Ausschussmitglied Karin Hoffmann. Deshalb wollen die Grünen den Antrag stellen, das Ortsrecht zu ändern. "Kein Interessent konnte wissen, dass das alte Gefängnis verkauft werden soll", wundert sich Karin Hoffmann, "und trotzdem steht es schon auf der Tagesordnung", weil es einen Interessenten gebe, der sich das Gebäude "reserviert" hat. Karin Hoffmann poltert: "Nachdem die Stadt dieses Kleinod jahrelang hat verfallen lassen, ist es wohl nichts mehr wert. Ich hätte da ja am liebsten das Heimatmuseum drin. Aber wir werden nur noch auf dem Gnadenweg nach unserer Meinung gefragt."
Natürlich könnte die Stadtverordneten eine Änderung des Ortsrechts beschließen,"aber nur im Rahmen, der gesetzlich möglich ist", schränkt Hauptamtsleiter Malte Schaarmann ein. Da müsse man differenzieren. Die Grenze sei dort, wo die "berechtigten Interessen Einzelner" betroffen seien. Konkret sei es nach Datenschutzrecht nicht zulässig, beispielsweise einen Immobilienverkauf mit Summe und Kaufvertrag öffentlich zu machen. Es sei aber sehr wohl möglich, dass eine Kommune Werbung für den Verkauf oder die Vermietung ihrer Immobilien mache. Um transparent zu machen, dass die Stadt etwa Derartiges plane, müsse ein Tagesordnungspunkt nicht "Grundstücksangelegenheiten" heißen, sondern könne durchaus konkret benannt werden: "Verkauf der Immobilie Konrad-Adenauer-Ring 8".
Und noch etwas anderes wollen die Grünen ändern. Laut Hauptsatzung darf der Bürgermeister Immobilien bis 80 000 Euro im Alleingang verkaufen. Karin Hoffmann: "Damit werden wir uns demnächst befassen. Sonst ist bald das halbe Eigentum der Stadt weg, weil die Bewertung der verlotterten Gebäude nur noch 0 ergibt oder vielleicht 10 000 Euro."
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