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Rathaus

Stadt sperrt Ständesaal für externe Veranstaltungen

21. Januar 2011 | 06:50 Uhr | Von oje

Schleswig. Das Rathaus ist ein öffentlicher Ort. Hier gehen nicht nur die Bediensteten der Stadtverwaltung ihrer Arbeit nach. Auch Vereine und Organisationen nutzen das historische Ambiente gern für ihre Veranstaltungen. Allein der Ständesaal wurde bisher rund 20 Mal im Jahr angemietet - für Tagungen, Festakte und Konzerte.

Damit ist nun Schluss. Die externe Nutzung der Räumlichkeiten sei nicht mehr zu verantworten, ließ Bürgermeister Thorsten Dahl gestern mitteilen. Es seien bereits erste Absagen erteilt worden. Die Betroffenen hätten teilweise mit Unverständnis reagiert, er habe aber keine andere Wahl.

Dahl beruft sich dabei auf Paragraph 52 der Landesbauordnung, der das "barrierefreie Bauen" regelt. Darin heißt es: "Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen von Menschen mit Behinderungen barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können." Das sei im Rathaus mit seinen zahlreichen engen und steilen Treppenstufen nicht gewährleistet, so der Bürgermeister. Dieser Paragraph gilt schon seit rund zehn Jahren, spielte bisher für die Entscheidungsträger im Rathaus aber keine Rolle. Nun habe jedoch der Antrag der Kieler Event-Agentur "Zeitensprung", die historische Feste im Graukloster ausrichten wollte, im Hause eine Diskussion über diesen Paragraphen ausgelöst. Den Wunsch von "Zeitensprung" hatte die Stadt im vergangenen Jahr mit Hinweis auf Brandschutz-, Sicherheits- und Hygieneauflagen abgelehnt. Agentur-Inhaber Jens Nielsen hatte die Vermutung geäußert, der eigentliche Grund sei gewesen, dass sein Angebot dem Kulturamt inhaltlich nicht gefalle.

Baurechtler bezweifeln unterdessen, dass die einschlägige Vorschrift aus der Landesbauordnung so streng auszulegen ist wie Dahl es nun tut. Prinzipiell gelte sie für Neubauten. Ob die Einhaltung auch für ein bestehendes Gebäude verlangt wird, liegt im Ermessen der zuständigen Baubehörde. Zuständig wäre in diesem Fall: die Stadt Schleswig selbst.

Ohnehin will Dahl Ausnahmen zulassen - wenn die Stadt als Mitveranstalter auftritt. Auf diese Weise wird zum Beispiel der Eröffnung des Jazzherbstes am 5. November gerettet. Auch die Ratsversammlung tagt weiterhin öffentlich im Ständesaal.


 

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